Abstimmung vom 29.November 2020

JA zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt"

Es ist geradezu eine moralische Pflicht, dafür zu sorgen, dass Grosskonzerne, die kurzfristigen Gewinn über das Wohl der Menschen stellen, nicht länger einen Konkurrenzvorteil gegenüber anständig wirtschaftenden Betrieben haben. Dafür kämpfen 130 Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Entwicklungspolitik oder Konsumentenschutz sowie die Bischofskonferenz, die Evangelisch-Reformierte Kirche Schweiz, und Hunderte von Unternehmern aus allen Parteien. Ihnen können wir vertrauen, nicht aber der nervös gewordenen Konzern-Lobby, die in ihrer Angstkampagne behauptet, die unbescholtenen Schweizer KMU würden unter der Initiative leiden. Die KMU sind im Initiativtext von der Sorgfaltspflicht explizit ausgenommen und es gibt keine Haftung für Lieferanten und Zulieferer. Aber Firmen wie Glencore, die mit Schwermetallen in Peru Kinder verseucht, LafargeHolcim, die Menschen in Nigeria mit Zementstaub schädigt oder Syngenta, die Bauern in Indien mit einem hochgiftigen, in der Schweiz verbotenen Pestizid – vergiftet, sollen dies nicht länger ohne Konsequenzen tun können. Konzerne mit Sitz in der Schweiz und ihre Tochterfirmen sollen auch im Ausland die Menschenrechte und internationale Umweltstandards respektieren. Tun sie das nicht, sollen sie für verursachte Schäden geradestehen. Deshalb sollten wir die Initiative für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt unbedingt annehmen.

https://konzern-initiative.ch/

JA zur Volksinitiative  "Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten"

Jedes Jahr sterben zehntausende Menschen durch Kriege und bewaffnete Konflikte. Millionen werden verletzt, traumatisiert und zur Flucht gezwungen. Gleichzeitig machen internationale Rüstungsunternehmen Milliarden-Profite, indem sie Waffen an die Konfliktparteien liefern. Welche Rolle spielt dabei das Geld aus der Schweiz? Milliarden Schweizer Franken fliessen in das blutige Geschäft mit Rüstungsgütern. Allein im Jahr 2018 investierten Schweizer Finanzinstitute wie die Nationalbank, die Credit Suisse und die UBS mindestens neun Milliarden US-Dollar in Atomwaffenproduzenten. Pro Schweizer Einwohnerin und Einwohner macht das 1’044 Dollar.

Die Kriegsgeschäfte-Initiative will, dass kein Schweizer Geld in die Finanzierung von Kriegsmaterial-Produzenten fliesst.

Pensionskassen, Finanzinstitute und die Nationalbank sollen keine Investitionen in Firmen mehr tätigen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Als reiches Land mit einer grossen humanitären Tradition und einem der bedeutendsten Finanzplätze der Welt trägt die Schweiz Verantwortung. Mit einem JA zur Kriegsgeschäfte-Initiative leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zu einer friedlicheren Welt

Die Initiative

…ist ein Schritt zu einer friedlicheren Welt.
Das Geschäft mit Waffen floriert – und wird deswegen auch von der Schweiz aus mitfinanziert. Je weniger Geld in diese tödliche Industrie fliesst, desto weniger Waffen werden produziert. Und je weniger Waffen im Umlauf sind, desto weniger müssen Menschen unter ihnen leiden.

…bekämpft Fluchtursachen.
Millionen Menschen werden weltweit durch Kriege und Konflikte aus ihrer Heimat vertrieben. Die Initiative bekämpft Fluchtursachen, indem sie für weniger Waffen in Kriegsgebieten sorgt.

…ist wirtschaftlich sinnvoll.
Nachhaltiges Investieren ist  gewinnbringend – und zwar auf lange Frist. Deswegen setzen heute schon viele erfolgreiche Finanzunternehmen auch in der Schweiz auf ethische Anlagen.

https://kriegsgeschaefte.ch

JA zur Änderung der Verfassung des Kantons Aargau (Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele)

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele trat am 1. Januar 2019 in Kraft und sieht vor, dass die Kantone ihre Gesetzgebung betreffend Geldspiele innert zweier Jahre anpassen. Für die Umsetzung im Kanton Aargau hat der Grosse Rat das neue kantonale Geldspielgesetz am 30. Juni 2020 verabschiedet. Gleichzeitig hat er auch der Änderung der Kantonsverfassung mit 116 zu 1 Stimme zugestimmt. Die Verfassungsänderung betrifft § 55bis, der bestimmt, dass dem Kanton die Aufgabe zukommt, die Ausgabe und Durchführung von Lotterien zu gemeinnützigen Zwecken zu regeln. Das neue Bundesgesetz über Geldspiele regelt nun die Zuständigkeiten im Bereich der Geldspiele so umfassend, dass sich das kantonale Geldspielgesetz direkt auf dieses Bundesgesetz stützen kann. Entsprechend wird § 55bis der Aargauer Kantonsverfassung hinfällig und soll deshalb ersatzlos aufgehoben werden.