Abstimmungen und Bezirkswahlen vom 27.September 2020

1. NEIN zur Volksinitiative vom 31. August 2018 "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"

www.begrenzung-nein.ch

Die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie und weitere wichtige Branchen sind vom Export in die EU abhängig und – genau wie unser Gesundheitswesen - auf Fachkräfte aus der EU angewiesen. Die Personenfreizügigkeit ist für unsere Wirtschaft und für die Sicherung der Arbeitsplätze deshalb von zentraler Bedeutung. Die radikale Begrenzungsinitiative will das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen, falls es der Schweiz nicht gelingt, das Abkommen innert Jahresfrist auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen. Dies aber ist eine Illusion. Eine Kündigung hätte massive Auswirkungen. Sie würde die Abschaffung des Schutzes unserer Löhne und Arbeitsbedingungen bedeuten. Im Baugewerbe, in der Gastronomie oder im Dienstleistungsbereich würde übrigens gar nichts mehr funktionieren ohne die ausländischen Arbeitskräfte. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass wir nebst der wirtschaftlichen Krise, die wir wegen Corona haben, nicht noch zusätzliche Probleme für unser Land und dessen Wirtschaft kreieren. Deshalb gibt es nur eine vernünftige Antwort und die lautet klar «Nein zur Begrenzungsinitiative».

2. NEIN zur Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

https://jagdgesetz-nein.ch  

Das Bundesparlament will das Jagd- und Schutzgesetz (JSG) revidieren. Es hat jedoch einen unakzeptablen Gesetzestext beschlossen, der den Artenschutz aushöhlt.

Gegen dieses missratene Jagdgesetz haben BirdLife Schweiz, die Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz und zooschweiz das Referendum ergriffen.

Die Wildtiere verlieren immer mehr Lebensräume. Intensive Nutzung, Pestizide und Klimaerwärmung setzen ihnen zu. Über ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten steht auf der Roten Liste! Das scheint das Bundesparlament nicht zu kümmern: Bei der Revision des Jagd- und Schutzgesetzes JSG beschloss es einen Gesetzestext, der den Artenschutz aushöhlt. Mit dem neuen Gesetz sind Abschüsse geschützter Tiere viel leichter möglich – ohne dass diese je Schäden angerichtet haben. Einfach, weil sie da sind. Es braucht auch keine vorgängigen Massnahmen, um die Schäden ohne Abschüsse zu vermeiden. Davon können je nach Druck von Interessengruppen diverse geschützte Tierarten betroffen sein wie Luchs, Biber, Graureiher. Die Gesetzesrevision betrifft also längst nicht nur den Wolf allein.

Die JSG-Revision ist auch eine verpasste Chance, endlich Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe zu schützen. Die Jagd auf sie wird auf viele Jahre hinaus zementiert. Und besonders gravierend: Das Parlament schafft das Verbandsbeschwerderecht teilweise ab, welches das Volk erst vor wenigen Jahren mit 66% der Stimmen umfassend bestätigt hat!

3. NEIN zur Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

SVP, FDP und CVP wollen die Kinderabzüge bei den direkten Bundessteuern von 6‘500 auf 10‘000 Franken pro Kind erhöhen. Dies führt zu Steuerausfällen von 370 Millionen Franken im Jahr. Was verlockend tönt und als Familienförderung verkauft wird, ist reiner Steuer-Bschiss auf dem Rücken des Mittelstandes.

Vom Kinderabzug-Bschiss profitieren fast ausschliesslich Topverdiener-Familien. Das sind nur 6% aller Haushalte: SVP, FDP und CVP betreiben so zum wiederholten Mal eine Klientelpolitik für die, die es am allerwenigsten nötig haben. 

Der Mittelstand muss den Kinderabzug-Bschiss bezahlen: Dieser kostet die Allgemeinheit 370 Millionen im Jahr. Geld, das woanders fehlt. Wenn wegen der Steuerausfälle Prämienverbilligungen gestrichen und Kita-Tarife erhöht werden, sind Mittelstandsfamilien als erste betroffen.

Familien mit tiefen und mittleren Einkommen werden übergangen: Jene Familien, die dringend auf Entlastung angewiesen wären, haben nichts von dieser Vorlage. Fast die Hälfte der Familien mit unterstützungsberechtigten Kindern zahlen keine Bundessteuern, weil sie zu wenig verdienen. Sie können daher auch keine Abzüge machen.

Die Vorlage ist eine versteckte Herdprämie: Statt Kitas und damit die Gleichstellung zu fördern, zementiert die Vorlage Rollenbilder von gestern. Die Abzüge sind so gestaltet, dass innerhalb der Topverdiener-Familien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare profitieren. Familien, bei denen beide Eltern arbeiten, können erst ab einem Bruttoeinkommen von 300'000 Franken den Maximalabzug geltend machen.

Wirksame Familienpolitik geht anders: Wie zahlen wir die steigenden Krankenkassenprämien? Wo finden wir eine bezahlbare Wohnung? Hat es noch freie Kita-Plätze? Diese Fragen beschäftigen die Familien. Wer wirksame Familienpolitik betreiben will, muss dort ansetzen und nicht Geld für nichts und wieder nichts zum Fenster hinauswerfen. So könnten mit den 370 Millionen Franken, die CVP, SVP und FDP den Topverdiener-Familien zuschanzen wollen, die Prämienverbilligungen für Kinder nahezu verdoppelt werden.

4. JA zur Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie")

www.vaterschaftsurlaub.ch

Die Corona-Krise hat vieles verändert. Sie zeigt aber vor allem, wie wichtig die Betreuungsarbeit für Familien ist. Und dass Väter dabei eine zentrale Rolle spielen. Ein Vaterschaftsurlaub ist deshalb wichtiger denn je! 

Vaterschaftsurlaub – ein erster Schritt zur gemeinsamen Verantwortung

Die Welt verändert sich und mit ihr auch die Rollenbilder. Vor wenigen Jahrzehnten war der Vater Ernährer, und die Mutter kümmerte sich um den Nachwuchs. Diese Rollenteilung gilt heute nicht mehr. Mütter tragen die finanzielle Verantwortung für die Familien mit, während Väter sich aktiv in Erziehung und Betreuung engagieren. Die aktuelle Corona-Krise macht sicher vielen erst bewusst, dass Familie heute eine gemeinsame Aufgabe ist. Dass die Väter künftig in der ersten Zeit nach der Geburt bei ihrem Kind sein können, ist zwar ein kleiner, aber wichtiger Schritt.

Unterstützung der KMU als Teil der Schweizer Identität

Ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub gibt den KMU gleich lange Spiesse wie den Grosskonzernen, die sich heute schon einen Vaterschaftsurlaub leisten können. Die Kosten für den Vaterschaftsurlaub werden auf alle Erwerbstätigen und Arbeitgeber verteilt. Das macht den Vaterschaftsurlaub günstig und gibt den KMU Planungssicherheit. Der Vaterschaftsurlaub steigert so die Attraktivität der KMU für junge Fachkräfte.

Vaterschaftsurlaub ist eine bezahlbare Lösung

Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub kosten auf dem Lohnzettel pro Monat nicht mehr als eine halbe Tasse Kaffee. Der Vaterschaftsurlaub ist ein grosser Schritt für die Väter zu einem günstigen Preis.

Die Schweiz ist ein familienpolitisches Entwicklungsland

Im Vergleich zu Europa steht die Schweiz beim Thema Vaterschaftsurlaub steinzeitlich da. Das ist nicht nur peinlich, es ist auch schädlich für die Wirtschaft. Weltweit arbeiten die besten Köpfe für Unternehmen, die grosszügige und moderne Arbeitsbedingungen für Familien anbieten. Dazu gehört auch ein Vaterschaftsurlaub. Er muss in der Schweiz zu einem Grundpfeiler der Wirtschaft werden.

Vaterschaftsurlaub als Recht für alle (!) Arbeitnehmer

Alle Väter in der Schweiz sollen einen Vaterschaftsurlaub haben. Gerade Arbeitnehmer, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen und weniger gute Arbeitsbedingungen haben, erhalten heute keinen Vaterschaftsurlaub, sondern einzig den einen freien Tag für die Geburt.

5. NEIN zum Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

www.kampfjets-nein.ch

Der Bundesrat will für 6 Milliarden Franken Luxus-Kampfjets beschaffen. Geld, dass dann an anderen Orten fehlt – bei den Prämienverbilligungen, bei den Renten und im Klimaschutz. Wird der Unterhalt eingerechnet, kosten die Flieger gar 24 Milliarden Franken. Dagegen hat die SP gemeinsam mit Verbündeten das Referendum ergriffen, das am 27. September 2020 zur Abstimmung kommt.

24 Milliarden Franken sind zu viel!

Die Stimmbevölkerung wird über einen Planungsbeschluss für die Beschaffung neuer Kampfjets mit einem Kostenrahmen von 6 Milliarden Franken abstimmen. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit: Die neuen Kampfjets werden über die gesamte Lebensdauer mindestens 24’000’000’000.00 (sprich: 24 Milliarden) Franken kosten. Das ist eine enorme Summe, die dann anderswo fehlt: Bei den Prämienverbilligungen, bei den Renten und im Klimaschutz.

2014 hat die Bevölkerung den Kauf neuer Kampfjets für 3,1 Milliarden Franken deutlich abgelehnt. Die Gesamtkosten des Gripen hätten die Steuerzahlenden über die geplante Einsatzzeit der Flugzeuge mehr als zehn Milliarden Franken gekostet. Bei der aktuellen Vorlage geht es 24 Milliarden Franken – zwei- bis dreimal so teuer wie der Gripen. Das das Parlament jetzt unter Druck der Rüstungslobby trotz dem klaren Verdikt der Stimmbevölkerung Kampfjets kaufen will, die noch viel teurer sind, ist ein Skandal.

Katastrophale Umweltbilanz

Der Klimawandel stellt die grösste Bedrohung für die Menschheit dar. In Anbetracht dieser Tatsache erscheint der Kauf neuer, massiv umweltschädlicher Kampfflugzeuge höchst fragwürdig. Kampfflugzeuge sind nicht nur teuer, sondern auch energieintensiver als jede andere Art von Objekten, die in unserem Luftraum fliegen. Ein Kampfjet braucht 5000 Liter Kerosin pro Stunde — damit könnte ein normaler PKW 2,5 Mal um die Erde fahren. 

Es gibt bessere Alternativen

Die Schweiz braucht selbstverständlich eine solide Luftpolizei. Dafür könnten aber auch leichte Kampfjets beschafft werden, die einen Bruchteil der Kosten von Luxus-Kampfjets verursachen und viel umwelt- und lärmfreundlicher sind. Solche Alternativkonzepte wurden jedoch nicht mal geprüft. Deshalb war das Referendum zwingend nötig - stimmen wir alle Nein am 27. September 2020!

6. JA zur Verfassungsänderung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019

7. JA zur Änderung des Schulgesetzes (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019

www.zeitgemaesse-schulfuehrung-ja.ch

Die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Volksschule ist weder eine Abbauvorlage noch eine Sparübung. Sie ist ein längst überfälliger Schritt zur Vereinfachung unseres schwerfällig gewordenen Führungssystems aus dem 19. Jahrhundert und somit eine klare Verbesserung für die Schule insgesamt. 

Als ich vor 31 Jahren an der Kreisschule Mutschellen meinen Unterricht begann, hatte das Rektorat vor allem organisatorische Aufgaben. Jeder Lehrperson war ein Mitglied der Schulpflege zugeteilt. Dieses besuchte ab und zu den Unterricht, sprach mit der Lehrperson darüber und führte auch eine Art Mitarbeitergespräch. Die Schulpflege war auch operativ nahe an der Schule. Einmal im Jahr kam die Inspektorin. Diese Zeiten sind heute längst vorbei. Seit vor 14 Jahren professionelle Schulleitungen eingeführt wurden, übernahmen sie alle diese Tätigkeiten und sie führen heute faktisch den ganzen operativen Bereich der Schule. Der Schulpflege verbleibt noch ein Teil der strategischen Führung. Sie ist verantwortlich für die Anstellung der Lehrpersonen und der Schulleitungen und fällt die beschwerdefähigen, von der Schulleitung vorbereiteten, Entscheide. Der Gemeinderat trägt die Verantwortung für die finanzielle Führung der Schule. Immer wieder kommt es deshalb zu Kompetenzgerangel und Streitigkeiten zwischen Schulleitung und Schulpflege einerseits wie auch zwischen Schulpflege und Gemeinderat anderseits, was enorm viel Zeit und Energie kostet.

Regierungsrat und Grosser Rat haben in seltener Einhelligkeit erkannt, dass dieses Führungssystem der zwei «Verwaltungsräte» über der Schulleitung nicht mehr zeitgemäss ist. Sie wollen deshalb die Schulführung vereinfachen, indem die verbliebenen Kompetenzen und Aufgaben der Schulpflege an den demokratisch gewählten Gemeinderat übertragen werden. Im Kanton Solothurn ist das längst so. Dass damit die Lobby für die Schule verloren geht, glaube ich nicht – im Gegenteil: Ein Gemeinderat, der neu auch für die Entwicklung der Schule zuständig ist, wird diese nicht mehr nur unter finanziellen Aspekten beurteilen, sondern den Sinn der Investitionen viel klarer sehen und sich deshalb erst recht für die Schule einsetzen.  Für die Schulleitung wird der Aufwand reduziert, da sie nur noch mit einer Behörde zusammenarbeiten muss. So entfallen heutige Doppelspurigkeit und Kompetenzstreitigkeiten. Dass der Gemeinderat per Reglement verschiedene beschwerdefähige Entscheide wie Laufbahnentscheide, Zuweisung zur Sonderschule, Urlaubs- und Dispensationsentscheide, Disziplinarentscheide oder die Organisation freier Schulhalbtage an die Schulleitung delegieren kann, ist eine weitere Stärke der Reform, welcher in der Vernehmlassung übrigens alle Parteien ausser der BDP und der EDU sowie die meisten Verbände, darunter auch der alv, und der Verband der Schulleiter/innen zugestimmt haben. Dies ermöglicht individuelle Lösungen, die auf die Bedürfnisse der Gemeinde und der Schule vor Ort abgestimmt sind.

Wir müssen akzeptieren, dass sich die Schule über die Jahre entwickelt hat und sollten deshalb nicht an überholten Strukturen festhalten. Selbst die Gegner räumen ein, dass das heutige Führungssystem verbessert werden muss. Ihre Vorschläge zur Beibehaltung und Stärkung der Schulpflege aber würden das Problem der Doppelspurigkeiten mit zwei zuständigen Behörden noch zementieren. Das Resultat einer Ablehnung der Neuorganisation wäre ein jahrelanger Stillstand und der Status Quo mit dem niemand zufrieden ist. Die überwiegende Mehrheit des Grossen Rats sieht eine grosse Chance in der Neuorganisation der Führungsstrukturen und hat der Verfassungsänderung mit 105:25 und der Schulgesetzänderung mit 107:24 Stimmen zugestimmt. Als einer, der seit 36 Jahren an der Volksschule unterrichtet und sich immer für sie stark macht, empfehle ich aus Überzeugung 2 x Ja zu zeitgemässen Führungsstrukturen.

8. JA zum Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 3. März 2020

https://ja-zum-energiegesetz.ch

Mit einem JA stellen wir die Weichen für die zukünftige Energieversorgung in unserem Kanton: Weg vom Erdöl – hin zu erneuerbaren Energien. Das bedeutet weniger ausländische Abhängigkeit und mehr regionale Versorgung. Das ist wichtig für das Klima und für unser Gewerbe. Das Energiegesetz beinhaltet Vorgaben für neue und bestehende Gebäude. Die Energie soll sparsam eingesetzt und erneuerbar hergestellt werden. Die Technologien für die Nutzung von Sonne, Holz und Umweltwärme sind verfügbar und bestens bewährt. 

Wahlen Bezirk Bremgarten

Bezirksgericht

Als Bezirksrichterin: Erika Melliger-Richner, Sarmenstorf (bisher)

Bezirksschulrat