Volksabstimmung vom 25. November 2018

Eidgenössische Vorlagen

NEIN zur Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. März 2016 "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)"

Die Initiative will Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Der Artikel 104 der Bundesverfassung wird um die Bestimmung ergänzt, dass der Bund die Haltung behornter Nutztiere mit zusätzlichen finanziellen Unterstützungsbeiträgen fördert. Mir leuchtet das Argument, dass in Laufställen mit enthornten Kühen die Verletzungsgefahr geringer ist ein und ich fürchte mit der Umsetzung der Initiative könnte die Anbindehaltung zunehmen, etwas was dem Tierwohl sicher nicht dient. Deshalb lehne ich die Initiative ab.

NEIN zur Vorlage 2: Volksinitiative vom 12. August 2016 "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"

Die Werbung für die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP kommt als Wolf im Schafspelz daher. Sie gibt vor, die Demokratie zu stärken. Tatsächlich aber handelt es sich um eine der radikalsten Initiativen der letzten Jahrzehnte. Zurecht spricht amnesty international deshalb von einer «Anti-Menschenrechts-Initiative». Sie widerspricht fundamental den Werten, für die wir in der Schweiz einstehen: Respekt für Menschenrechte, Schutz von Minderheiten und der Rechtsstaatlichkeit. Nach Annahme der Initiative dürfte das Bundesgericht nicht mehr auf die Europäische Menschenrechtskonvention zurückgreifen, um unsere Grundrechte zu schützen. Und wir könnten uns nicht mehr auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem auch die Schweiz - neben 46 weiteren europäischen Staaten - mit einer Richterin vertreten ist, berufen, um uns gegen Unrecht zu wehren. Gegen die Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaat gibt es nur eine Antwort: Ein klares Nein zu dieser unausgegorenen Anti-Menschenrechtsinitiative.

mehr unter: www.sbi-nein.ch/

NEIN zur Vorlage 3: Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Das neue Gesetz weitet die Überwachung auf Krankenkassen, die AHV, die Arbeitslosenversicherung und die Ergänzungsleistungen (EL) aus. Jeder von uns kann damit überwacht werden. Sozialversicherungsbetrug ist zu Recht strafbar. Die Polizei und die Justiz haben die Kompetenz und die Instrumente, um Missbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Krankenkassen und Versicherungen verlangen vom Stimmvolk einen Blankoscheck für die Überwachung von uns Versicherten. Mit einem Nein zu diesem Gesetz fordern wir klare rechtsstaatliche Regeln für die Missbrauchsbekämpfung, die auch das Grundrecht auf Privatsphäre von uns versicherten Bürgerinnen und Bürgern schützen.

mehr unter: https://versicherungsspione-nein.ch

    Aargauische Vorlagen

    JA zur Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "JA! für euse Wald" vom 14. Februar 2017

    Die Volksinitiative will, dass auch für zukünftige Generationen der Wald als Natur- und Lebensraum erhalten bleibt. Deshalb sollen zu Gunsten des Waldes zwischen Kanton und Waldeigentümern zweckgebundene Waldleistungen vereinbart werden. Zur Finanzierung sollen die bestehenden Kantonsbeiträge von 5 auf 16 Mio Fr. erhöht werden (0,3% des Staatsbudgets!).

    JA zur Vorlage 5: Verfassung des Kantons Aargau (Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer); Änderung vom 28. August 2018

    Wie dies bereits in 11 Kantonen der Fall ist, soll es im Kanton Aargau den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ermöglicht werden, an den Ständeratswahlen – sowohl aktiv wie auch passiv – teilzunehmen. Dafür sollen die Kantonsverfassung entsprechend angepasst sowie das Gesetz über die politischen Rechte ergänzt werden.