Volksabstimmung vom 9. Februar 2020

Eidgenössische Abstimmung

JA zur Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 "Mehr bezahlbare Wohnungen"

In der Schweiz herrscht ein grosser Mangel an bezahlbaren Wohnungen – und dies trotz rekordtiefer Zinsen. Begünstigt werden die Wohneigentümer, während die Mieterinnen und Mieter das Nachsehen haben. Die Initiative des Mieterverbandes fordert, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen ausmacht. Derzeit sind es bloss 4 Prozent.

Folgende Argumente sprechen klar für ein Ja zur Volksinitiative:

  • Mit der Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird die Bodenspekulation bekämpft, die zu ständig steigenden Mieten führt. Die Gemeinden und Kantone sollen ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn Grundstücke des Bundes oder von bundesnahen Betrieben verkauft werden.
  • Genossenschaftliche, gemeinnützige Wohnungen sind im Durchschnitt 20 Prozent günstiger. Der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen ist ausgewiesen, obwohl an einigen Orten viel gebaut wird. Gleichzeitig geht laufend preisgünstiger Wohnraum durch Sanierungen und Ersatzneubauten verloren, sodass die Wohnungssuche für Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen besonders in den Ballungszentren sehr schwierig ist.
  • Hohe Mieten sind für Armut mitverantwortlich. 2016 ergab eine Untersuchung im Rahmen des «Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut in der Schweiz», dass über 80 Prozent aller von Armut betroffenen Haushalte mehr als 30 Prozent für das Wohnen ausgegeben müssen. Dabei handelt es sich beim «Wohnen» nicht um ein Konsumgut, das frei konsumiert werden kann. Wohnen müssen alle.
  • Die beste Altersvorsorge sind bezahlbare Mieten. Gerade Rentnerinnen und Rentner können ständig steigende Mieten nicht bezahlen. Und auf dem freien Wohnungsmarkt sind ihre Chancen ausgesprochen schlecht. Als Lösung drängt sich hier der gemeinnützige Wohnungsbau geradezu auf.

JA zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes vom 14. Dezember 2018 (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)

Künftig sollen Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter die bewährte Antirassismusstrafnorm fallen. Dazu zählen Hetze und Hassrede im öffentlichen Raum. Nicht betroffen ist der Stammtisch. Auch sind kritische Bemerkungen sowie die öffentliche Diskussion gewisser Bibelstellen weiterhin erlaubt. Nicht mehr erlaubt werden jedoch – beispielsweise – die Ablehnung von Schwulen und Lesben an den Türen zu einem Nachtklub aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Eine Verurteilung führt zu einer Geldstrafe oder in sehr schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Jeden Tag werden schwule, lesbische oder bisexuelle Personen verbal oder physisch attackiert. Diese Angriffe sind zu Recht strafbar – doch dann ist es zu spät. Wir müssen verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. Es darf nicht erlaubt sein, öffentlich zu Hass und Hetze aufzurufen, denn auf solche Worte folgen Taten. Wer sich für eine freie Gesellschaft einsetzt, in der ein friedliches Miteinander möglich ist und wer nicht will, dass es in einer solchen Gesellschaft erlaubt ist, öffentlich zu Hass und Hetze gegen homo- und bisexuelle Menschen aufzurufen, stimmt mit einem deutlichen JA für die Änderung des Strafbuches zum Schutz vor Hass.

Kantonale Volksabstimmung  

NEIN zum Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 7. Mai 2019

Mit der Revision der eidgenössischen Gesetzgebung und der dortigen Einführung neuer Fristen (so beim Bezug von Sozialhilfe) und Mindestanforderungen (wie etwa für Sprachtests) verschärfte das nationale Parlament die gesetzlichen Einbürgerungs-Grundlagen für sämtliche Kantone. Es steht den Kantonen frei, innerhalb ihrer Souveränität weiterführende Bestimmungen einzuführen. Bislang haben sämtliche Nachbarkantone rund um den Aargau die vom Bund eingeführten Fristen – 5 Jahre ohne Sozialhilfe als Bedingung für die Einbürgerung - übernommen. Der Aargau verlangt 10 Jahre.  Mit dieser völlig unverhältnismässigen Verschärfung diskriminiert der Aargau Personen mit tiefen Einkommen und verhindert die Chancengleichheit. Gemäss Statistik braucht es keine Verschärfung. Schon heute ist die wirtschaftliche Selbständigkeit ein wichtiges Einbürgerungskriterium.

Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis VI des Bezirks Bremgarten (Gemeinden Büttikon, Dottikon, Fischbach-Göslikon, Hägglingen, Niederwil, Sarmenstorf, Tägerig, Uezwil, Villmergen, Wohlen) für den Rest der Amtsperiode 2017/2020; 2. Wahlgang

Andreas Hofmann, Oberwil-Lieli als Friedensrichter

Im ersten Wahlgang vom 24. November 2019 wurde das absolute Mehr von niemandem erreicht, weshalb am 9. Februar 2020 ein 2. Wahlgang stattfindet. Ich empfehle Andreas Hofmann , geboren 1957, von Unterkum AG, in Oberwil-Lieli (parteilos)