Privatisierung Kantonalbank AKB

Es braucht keine (Teil-) Privatisierung bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB)

Der Regierungsrat erachtet die gegenwärtige Totalrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank, die unter anderem klare Regelungen für die Abgeltung der Staatsgarantie und die Gewinnausschüttung an den Kanton bringt, die Wahl des Bankrates und die Aufsicht aber beim Parlament belässt, bloss als (lästigen?) Zwischenschritt. Bereits 2009 sollen nämlich Rechtsformänderung und Teilprivatisierung der Kantonalbank eingeleitet werden. Der Versuch, die florierende, im Kanton breit abgestützte und verwurzelte Kantonalbank mit ihren 230 000 Kunden, 650 Mitarbeitern und 70 Lernenden zur Aktiengesellschaft zu machen, ist bereits 2003 am entschiedenen Widerstand von Bankrat und Geschäftsleitung der AKB gescheitert. Diese hatten die Befürchtung, mit der Umwandlung der Bank in eine AG würde der Politik Tür und Tor geöffnet, die Bank der Aargauerinnen und Aargauer, die in den vergangenen zehn Jahren ihre Stellung im Kanton kontinuierlich ausgebaut und ihre Bilanzsumme auf 16 Milliarden praktisch verdoppelt, den Bruttogewinn verdreifacht und ihren betriebswirtschaftlichen Reingewinn mit 145 Millionen mehr als versechsfacht hat, vorerst teilweise und später ganz zu verkaufen. Damit würde im Aargau eine wichtige Bank fehlen, die gegen das Monopol der Grossen wirken und sich weiterhin volkswirtschaftlich und sozial verhalten kann. Während nämlich für eine privatwirtschaftliche Aktiengesellschaft als wirtschaftliche Zielsetzung grundsätzlich die Gewinnmaximierung Leitlinie sein muss, hat die Kantonalbank eben die verfassungsmässige Aufgabe zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kantons beizutragen. Solange dieser Grundsatz gilt, ist die Rechtsform der selbständigen Staatsanstalt mit direkter Kontrolle und Aufsicht durch das Parlament für mich gegeben. Die AKB hat hervorragende Ergebnisse erarbeitet, der Kanton hat in den letzten 10 Jahren in Form von Zinsen, Ablieferungen, Ausfinanzierung der Pensionskasse und über die Eigenkapitalzunahme mit 1,06 Milliarden Franken profitiert. 16 von 24 Kantonalbanken, auch unsere Nachbarn Basel-Stadt, Basel-Land und Zürich bleiben öffentlich rechtliche Anstalten. Vor fünf Jahren wollten Parlament und Regierung im Kanton Thurgau ihre Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Das Thurgauer Stimmvolk aber hat dem Privatisierungsgesetz mit 56 Prozent Nein-Stimmenanteil die Gefolgschaft versagt. Der Drang nach Privatisierung ist allgemein merklich zurückgegangen. Ich bin der Ansicht, dass keine Gründe für eine Umwandlung der AKB in eine Aktiengesellschaft und deren Teilprivatisierung erkennbar sind. Vielmehr haben die letzten Jahre gezeigt, dass sich gut geführte Kantonalbanken auch in einem zunehmend härter werdenden Konkurrenzumfeld zum Wohle der Bevölkerung und der Wi