Stärkung Schule Aargau

Kurzbeurteilung zur Vernehmlassung „Stärkung der Volksschule Aargau“

Grundsätzliches

Nach der Volksabstimmung über das Bildungskleeblatt vor einem guten Jahr, der anschliessenden Auslegeordnung der Parteien und den parlamentarischen Vorstössen zur Bildung kommt die Teilrevision zur „Stärkung der Schule Aargau“ etwa so daher, wie sie erwartet werden konnte: Was vorliegt ist eine auf allgemeinen Konsens ausgerichtete Gesetzesrevision mit den längst fälligen strukturellen Anpassungen an die bundesrechtlichen Vorgaben zur Harmonisierung des Schulwesens. Durch  Zusatzlektionen für Schulen mit erheblicher sozialen Belastung, Assistenzen bei schwieriger Klassensituation an Real- und Sekundarschulen und die befristete Schulung von schwierigen Jugendlichen in regionalen Spezialklassen soll die Schule entlastet werden. Die eingesetzten Ressourcen sind mit 35 Millionen Franken (Zusatzlektionen), 2 Mio (Assistenzen) und 1,3 Mio (Spezialklassen) aber viel zu gering.     

Stellungsnahme

Ich begrüsse den obligatorischen zweijährigen Kindergarten, der damit formal der Volksschule angegliedert wird. Damit kann auch der Kindergarten von Zusatzlektionen und heilpädagogischer Unterstützung profitieren. Richtig ist auch die Aufhebung des Lernverbots im Kindergarten, damit Kinder erste Erfahrungen mit den Kulturtechniken machen können. Ich befürworte die  Verlängerung der Primarschule auf sechs sowie die Verkürzung der Oberstufe auf drei Schuljahre. Ich begrüsse die Zusatzlektionen für Schulen mit sozialer Belastung. Allerdings reicht es nicht, wenn bloss 30 bis 40 Prozent der Schulen davon profitieren können. Der vorgesehene Plafond von 35 Millionen Franken  muss massiv erhöht werden und die  Zusatzlektionen müssen, wie vom Grossen Rat im Aufgaben und Finanzplan verlangt, bereits ab Schuljahr 2011/12 gewährt werden. Die vorgeschlagene Übergangslösung entspricht nicht den Vorgaben des Grossen Rates und ist ungenügend. Der Regierungsrat weiss seit dem 1.12.2009 von dem Grossratsbeschluss und hat seither nichts dafür getan, die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Forderung rechtzeitig vorzubereiten.  Für die Assistenzen bei schwierigen Klassensituationen an Real- und Sekundarschulen sind qualifizierte Personen einzusetzen. Die auf ein halbes Jahr befristete Schulung disziplinarisch schwieriger Jugendlicher in Spezialklassen beurteile ich eher skeptisch. Diese Konzeption muss, wenn überhaupt, zuerst in einem Schulversuch sorgfältig erprobt und evaluiert werden. Alles in allem ist die Teilrevision ein eher bescheidener Schritt in die richtige Richtung. Eine spürbare Verbesserung und Entlastung der Berufssituation der Lehrpersonen wird erst die Anpassung der Personalgesetzgebung für Lehrpersonen bringen, sofern darin genügend  finanzielle Ressourcen für die dringend notwendigen Entlastungsmassnahmen bereit gestellt werden.

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