Abschaffung des Steueranteils bei der Grundbuchabgabe

Allgemeinheit bezahlt die Zeche

Seit über 100 Jahren erhebt der Aargau im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung an einem Grundstück eine Grundbuchabgabe. Diese beinhaltet neben einer Gebühr zur Kostendeckung auch eine moderate Steuer. Beim Kauf eines Grundstücks zu 500 000 Franken beträgt die Grundbuchabgabe gerade mal Fr. 2000.-  – in 21 Kantonen ist die Eigentumsübertragung teurer. Diese bescheidene Abgabe von 4 Promille fällt für den Einzelnen kaum ins Gewicht. Trotzdem wollen SVP, FDP und EDU die Besteuerung grundbuchlicher Vorgänge abschaffen, was zu Mindereinnahmen von 36 Millionen Franken führt. Und das ausgerechnet jetzt, nachdem genau diese Parteien dem Aargau eben erst ein schmerzhaftes Sparprogramm von 120 Millionen Franken verordnet haben. Vom Wegfall des Steueranteils der Grundbuchabgabe profitieren logischerweise nur diejenigen, die in Zukunft eine Liegenschaft kaufen, verkaufen oder Grundpfandrechte errichten. Wer dies häufig oder gewerbemässig betreibt und damit gut verdient, profitiert gar überproportional! Alle anderen Bürgerinnen und Bürger, bisherige Eigentümer wie Mieter von Liegenschaften, werden von dieser Steuerreduktion, nicht profitieren. Sie bezahlen aber die fehlenden Einnahmen durch höhere Steuern oder weitere Sparprogramme. Sollte eine Mehrheit im Grossen Rat auch in 2.Lesung an der sachlich wie finanziell verfehlten Abschaffung des Steueranteils festhalten, bin ich zuversichtlich, dass das Aargauer Stimmvolk diesen Fehlentscheid auch unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit an der Urne korrigieren wird.