Keine Privatisierung der Aargauer Kantonalbank!

Mein Votum zur Aargauischen Kantonalbank; Rechtsform und Staatsgarantie vom 3. März im Grossen Rat

Steter Tropfen höhlt den Stein!

Mit konstanter Regelmässigkeit schaffen es Mitglieder des Grossen Rats seit Jahren immer wieder, die Existenz unserer Kantonalbank in Frage zu stellen. Mal ist es die Rechtsform, die geändert werden soll, mal geht es um die Abschaffung der Staatsgarantie, um eine Teilprivatisierung oder gar um den Verkauf der Bank. Und jedes Mal gibt es eine Auslegeordnung und eine intensive Diskussion der Eigentümerstrategie und jedesmal werden die Versuche gestoppt – ich hoffe auch heute wieder.

Als einer, der seit über 20 Jahren Mitglied dieses Rates ist und die diversen Privatisierungsversuche in unterschiedlicher Zusammensetzung, auch als Mitglied der Kommission VWA erlebt und mitdiskutiert hat, erlaube ich mir, Sie nochmals etwas ausführlicher an die vergangenen politischen Diskussionen zu erinnern.

Der Versuch, die florierende, im Kanton breit abgestützte und verwurzelte Kantonalbank mit ihren 230 000 Kunden, 650 (heute 810) Mitarbeitern und Lernenden zur Aktiengesellschaft zu machen, ist bereits 2003 am entschiedenen Widerstand von Bankrat und Geschäftsleitung der AKB gescheitert. Sie hatten die berechtigte Befürchtung, mit der Umwandlung der Bank in eine AG würde der Politik Tür und Tor geöffnet, die Goldgrube der Aargauerinnen und Aargauer vorerst teilweise und später ganz zu verkaufen. Der Regierungsrat zog im März 2005 die Notbremse. Er zog die Vorlage, die bereits die erste Lesung im Grossen Rat passiert hatte, zurück, weil er realisierte, dass eine Volksabstimmung unter diesen Umständen nicht zu gewinnen gewesen wäre.

Doch schon im August 2008 wurde das Vorhaben der Rechtsformumwandlung in eine Aktiengesellschaft und die Veräusserung bis maximal 49% an die Öffentlichkeit wieder aufgenommen und die Staatsgarantie in Frage gestellt. Dann kam die internationale Finanzmarktkrise – der Sieg in einer Volksabstimmung rückte wiederum in weite Ferne und die Regierung sistierte ihr Privatisierungsvorhaben. Die Kantonalbanken hatten die Finanzkrise übrigens sehr gut gemeistert und ihr Anteil an der Bruttowertschöpfung aller Banken in den Jahren 2007-2009 nahm von 13% auf 20%.

Dann kam 2009 die Initiative der SP „für eine sichere Kantonalbank“, welche dem ewigen Hin- und Her durch einen Verfassungsartikel ein Ende machen wollte.

Was wurde von den Gegnern im Abstimmungskampf 2012 nicht alles versprochen, um den Verfassungseintrag, dass sich die Kantonalbank vollständig im Eigentum des Kantons befindet, zu verhindern. Eine Rechtsformänderung,  (Teil-) oder Voll-Privatisierung der AKB stehe im Moment nicht zur Debatte, hiess es.

Bereits wenige Jahre später wurden (am 12. September 2017) erneut Vorstösse betreffend Abschaffung der Staatsgarantie und Schaffung einer Übersicht zu den bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgten Privatisierungen von Kantonalbanken eingereicht. Und deshalb heute diese Botschaft zur Festlegung der strategischen Stossrichtung.

Im Zeitraum von 2002-2016 hat die AKB im Durchschnitt für den Kanton eine Rendite von jährlich 11.6% erwirtschaftet, so lesen wir in der Botschaft. Und das bedeutet konkret: Der Kanton hat von der AKB in den vergangenen 16 Jahren, von 2002 – 2018 rund 1,2 Milliarden Franken an Einnahmen durch die Abgeltung der Staatsgarantie, die Gewinnablieferung sowie ausserordentlichen Ausschüttungen und die Verzinsung des Dotationskapitals eingenommen. Das Eigenkapital hat sich im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt von 1 Milliarde 2002 auf 2.35 Milliarden 2018. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, was unserem Kanton entgangen wäre, hätten wir damals - wie beabsichtigt, das Tafelsilber verscherbelt.

Bei allem Respekt für Ihre ordnungspolitischen Bedenken – da muss doch wirklich eine sorgfältige Auslegeordnung gemacht werden, bevor man einen solchen volkswirtschaftlichen Unsinn macht. Warum sollen die Bedingungen für unsere hervorragend geführte Kantonalbank, die sich auch in einem zunehmend härter werdenden Konkurrenzumfeld zum Wohle der Bevölkerung und der Wirtschaft bewährt hat und es immer noch tut, mit der blossen Abschaffung der Staatsgarantie verschlechtert werden. Wem nützt das?

Und wenn Sie wirklich der Meinung sind, eine Kantonalbank sei nicht mehr zeitgemäss und der Staat müsse keine Bank führen, dann müssen Sie die Aufgabe der Kantonalbank zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kantons beizutragen, aus der Verfassung streichen, die gesetzlichen Grundlagen anpassen und den Aargauerinnen und Aargauern aber auch ehrlich erklären, was sie mit dem Verkauf der eigenen Bank verlieren.

Es sind nicht nur die jährlich wiederkehrenden Erträge von rund 100 Millionen Franken, sondern es besteht – wie es der Regierungsrat auf Seite 40 der Botschaft formuliert – auch das Risiko, dass die AKB von einem grossen in- oder ausländischen Finanzinstitut aufgekauft und redimensioniert würde. Geschäftsstellen würden geschlossen, Arbeits- und Ausbildungsplätze und ein Teil der Wertschöpfung ginge verloren. Und danach gilt, Gewinne privat, die Kosten dem Staat. Für einmal habe ich es mit Andy Glarner, der nicht versteht, warum die AKB angerührt werden soll. Die Rennleitung politisiere seines Erachtens an unserer Bevölkerung vorbei, die AKB gehöre den Aargauerinnen und Aargauern. Recht hat er! Liebe SVP, hören Sie auf ihren Präsidenten, wo er mal was so Vernünftiges sagt!

Ich danke dem Regierungsrat für die ausgezeichnete Botschaft, die eigentlich alles sagt, um zum Schluss zu kommen, den Status Quo zu belassen. Fahren wir nicht aus ideologischen Gründen und ohne jegliche Not unsere erfolgreiche Kantonalbank an die Wand! Ersparen wir dem Regierungsrat und uns die ganze Arbeit einer weitere Gesetzesvorlage, die dann, falls sie überhaupt in diesem Parlament zum Ende kommt, spätestens in der Volksabstimmung scheitert.

Ich danke Ihnen, wenn Sie bei den Anträgen die Kommissionsminderheit und den Regierungsrat unterstützen!