Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre

Steuerentlastungen sind populär und deshalb wird  sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen in atemberaubendem Tempo an unserer Steuergesetzgebung herumgeschraubt. Den ständigen Steuergesetzrevisionen gemeinsam ist, dass vorab die Reichen und Abzocker davon profitieren, während der Allgemeinheit Einnahmen in Milliardenhöhe verloren gehen.

Bürgerliche Politiker, allen voran der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz, sprachen bei der Unternehmenssteuerreform II, die im Jahr 2008 nur mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,5 Prozent angenommen wurde, von 50 – 80 Millionen Franken nationalen Steuerausfällen und 350 Millionen Franken Steuerausfällen bei den Kantonen. Eine krasse Irreführung des Stimmvolks, denn  unterdessen ist bekannt, dass die Steuerausfälle mehrere Milliarden Franken betragen werden. Grosskonzerne können seit Anfang 2011 ihre Dividenden aus den Reserven zahlen und ihre Aktionäre kassieren dabei Milliarden steuerfrei und dies sogar noch rückwirkend bis ins Jahr 1997.  Ivan Glasenberg, Chef und Grossaktionär des Rohstoffkonzerns Glencore, erhält eine Dividende von 109 Millionen Dollar – steuerfrei. Bisher wollte das bürgerliche Parlament solche Steuerprivilegien nicht rückgängig machen, doch im Parlament sind Vorstösse zur Korrektur hängig:

Motion 12.3315 von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS): Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip. Ertragsausfälle erheblich verringern. Der Bundesrat beantragte am 16.Mai 2012 die Annahme der Motion.

Motion 12.3316 von Ständerat Primin Bischof (CVP/SO): Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip anpassen. Der Bundesrat beantragte am 16.Mai 2012 die Annahme der Motion.

Die Pauschalsteuer gehört abgeschafft

Die  SP Aargau startete am 28.April ihre Initiative zur Abschaffung eines weiteren ungerechtfertigten Steuerprivilegs: die Pauschalsteuer. Ausländische MillionärInnen, die in der Schweiz wohnen, können von der Pauschalbesteuerung profitieren, wenn sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Statt auf der Basis ihres tatsächlichen Einkommens und Vermögens werden sie pauschal aufgrund ihrer mutmasslichen Lebenshaltungskosten besteuert. Sie versteuern bloss einen Pauschalbeitrag – in der Regel den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung oder den doppelten Pensionspreis als Einkommen. Auf diesem Betrag wird ihnen der ordentliche kantonale, bzw. eidgenössische Steuersatz verrechnet. 2003 profitierten 2394, 2008 bereits  5003 ausländische MillionärInnen von diesem Steuerprivileg. Dabei widerspricht diese Besteuerung nach Aufwand klar den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie sie unsere Verfassung vorschreibt. Vielerorts empfindet es die Bevölkerung als stossend, dass reiche AusländerInnen, die vom Kapitaleinkommen leben, steuerlich anders behandelt werden als erwerbstätige SchweizerInnen. Das untergräbt die Steuermoral. In den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden haben die Stimmberechtigten der Abschaffung  der Pauschalsteuer bereits zugestimmt.

Steuergesetzrevision: Erneute Mogelpackung

Im  Aargau stimmen wir am 23.September erneut über eine Steuergesetzrevision ab. Nachdem mit der letzten Steuergesetzrevision die hohen Einkommen und Vermögen sowie die juristischen Personen massiv entlastet wurden, sollte nun der Mittelstand profitieren. Wenn dem so wäre…. Gesenkt werden erneut auch die Tarife für ganz hohe Einkommen und die Vermögenssteuer, obwohl  2/3 der Bevölkerung gar kein steuerbares Vermögen haben. Sämtliche Vorschläge der SP, wirklich nur den Mittelstand und die unteren Einkommen zu entlasten, wurden abgelehnt. So wurde in der vorberatenden Kommission unter anderem  eine von der SP geforderte Erhöhung des viel zu niedrigen Pauschalabzugs für die  Krankenkassenprämien abgelehnt. Man könne sich die 20 Millionen Mindereinnahmen nicht leisten. Die gleiche Kommission will  aber die Gewinnsteuer für juristische Personen (Mindereinnahmen 27 Millionen) erneut senken,  obwohl die Regierung selber schreibt, aus der Optik des interkantonalen Wettbewerbs herrsche kein dringender und im Vergleich zu den Nachbarkantonen ausgewiesener Bedarf für weitere Steuersenkungen bei den Unternehmen. Aus heutiger Sicht besteht kein finanzieller Spielraum für eine Steuerentlastung, welche Gemeinden und Kanton jährlich ca. 220 Millionen Franken an Mindereinnahmen verursacht, erst recht nicht, wenn erneut diejenigen von Steuersenkungen profitieren, die es gar nicht nötig haben. Die unteren Einkommen und er Mittelstand leiden als Folge der Mindereinnahmen unter dem Abbau des Service public und bezahlen höhere Gebühren, welche die vermeindlichen Einsparung gleich wieder auffressen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden das erkennen und diese Mogelpackung zurecht ablehnen.