Abstimmungen vom 5.Juni 2016

NEIN zur Volksinitiative «Pro Service public»

Die Initianten versprechen tiefere Preise und bessere Qualität. Wie sie dieses Versprechen halten wollen, verraten sie nicht. Schlimmer noch: Längerfristig wird der Service Public massiv geschwächt. Die Folge wären Leistungs- und Serviceabbau, mangelnder Unterhalt mit Folgekosten sowie Druck auf Arbeitsbedingungen und Löhne. Rand- und Bergregionen wären von einem Abbau besonders betroffen. Dem Bund und den Kantonen werden Mittel entzogen, die neue Sparprogramme nötig machen. Das bringt Zehntausende von Arbeitsplätzen in Gefahr.

Die Initiative «Pro Service Public» schwächt das, was sie zu fördern vorgibt. Mit einem Ja wird keine Briefmarke günstiger, kein Zug-WC sauberer und keine Internetverbindung schneller. Dafür wird ein weltweit einmaliges Angebot gefährdet.

NEIN zur Volksinitiative  «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Die Initiative wirft die richtigen Fragen auf. Immer deutlicher zeigt sich nämlich, dass die Digitalisierung den Arbeitsmarkt verändern wird. Ein Grundeinkommen könnte darauf Antworten liefern. Allerdings sind für mich zu viele Fragen offen, so dass ich die Initiative ablehne. Die Frage nach der Finanzierung der jährlichen 208 Milliarden Franken ist ungelöst. Der grössere Teil davon könnte zwar durch den Transfer von Erwerbseinkommen und von Geldleistungen der sozialen Sicherheit gedeckt werden, doch die verbleibende Finanzierungslücke von 25 Milliarden Franken müsste durch erhebliche Einsparungen oder Steuererhöhungen gedeckt werden. Das System der sozialen Sicherheit kann aber durch das Grundeinkommen nicht vollständig ersetzt werden, folglich fehlte das Geld für weitere Hilfe bei den Schwächsten. Die Gefahr ist auch, dass der Staat mit einem Grundeinkommen faktisch Unternehmen subventioniert, die Dumpinglöhne zahlen.

NEIN zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»

Die sogenannte Milchkuh-Initiative will noch mehr Geld für den Strassenbau und reisst damit ein Milliardenloch in die Bundeskasse. Dieses Geld fehlt anderswo. Schmerzhafte Sparübungen bei der Bildung, bei der Entwicklungshilfe oder beim ÖV sind die Folge. Ausserdem wirft die Initiative unsere bewährte Verkehrsfinanzierung über den Haufen.

JA zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Die Präimplatationsdiagnostik (PID) ist ein medizinisches Verfahren, in dem im Rahmen einer künstlichen Befruchtung die Embryonen genetisch untersucht werden. Aufgrund der Untersuchungsresultate der Embryonen von Paaren mit genetischen Veranlagungen zu Erbkrankheiten und Paaren, die bisher auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen konnten, wird entschieden, ob die Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt werden sollen oder nicht. Die PID kann heutzutage über 200 Erbkrankheiten nachweisen. Beispiele sind brüchige Glasknochen, Schleimlungen, Blut-, Stoffwechsel- oder Nervenkrankheiten. Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten von PID, die ein Gentest auch zur Verfügung stellen könnte, bleiben verboten. Ich stimme der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu, damit  betroffenen Eltern nicht ins Ausland ausweichen müssen, um die Tests zu machen. Ausserdem habe ich die grösseren ethischen Bedenken, wenn eine Schwangerschaft abgebrochen würde, falls sich herausstellt, dass das Kind eine schwere Erbkrankheit hätte.

JA zur Änderung des Asylgesetzes

Die Verfahren werden deutlich verkürzt. Dadurch haben einerseits die Asylsuchenden schneller Gewissheit, ob sie in der Schweiz bleiben können, andererseits steigt die Effizienz des ganzen Systems. Die unentgeltliche Rechtsvertretung, die allen Asylsuchenden zusteht, garantiert, dass die Verfahren fair und rechtsstaatlich einwandfrei ablaufen. Die vorliegende Revision ist die erste seit langem, die wirklich Verbesserungen bringt.

Kantonale Abstimmung vom 5. Juni

JA zur Aargauischen  Volksinitiative «"Kinder und Eltern" für familienergänzende Betreuungsstrukturen» vom 9. April 2013 (Hauptabstimmung)

JA zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG) vom 12. Januar 2016 (Gegenvorschlag)

Während zahlreiche Gemeinden bereits heute für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern sorgen, nehmen leider nicht alle Gemeinden ihre Verantwortung war. Es ist nicht gerecht, wenn der Wohnort einer Familie darüber bestimmt, ob ein Kinderbetreuungsangebot genutzt werden kann oder nicht. Die Initiative „Kinder und Eltern“ und der Gegenvorschlag sorgen dafür, dass Betreuungsangebote endlich überall im Kanton genützt werden können. Geradezu absurd sind die Schwarzmalereien der Gegner über die sogenannt hohen Kosten. Überall, wo Investitionen in die Kinderbetreuung gemacht worden sind, weiss man, dass sie sich auch volkswirtschaftlich lohnen. Indem sie den Eltern eine verstärkte Erwerbstätigkeit erlauben und ihre langfristigen Berufsperspektiven verbessern, werden die Steuereinnahmen erhöht und Sozialhilfe eingespart. Die Unternehmen profitieren von einem höheren Angebot an Arbeitskräften. Auch aus der Sicht des öffentlichen Haushalts rechnet sich die Investition: Pro ausgegebenem Franken fliessen durch zusätzliche Einnahmen und verminderte Ausgaben 1.6 Franken an den Staat zurück. Längst weiss man auch, wie positiv sich eine gute familienexterne Kinderbetreuung auf die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler auswirkt und wie sehr sie die Chancengerechtigkeit erhöht. Damit die Eltern die Wahlfreiheit in der Organisation ihres Alltags haben, müssen Kanton und Gemeinden dafür besorgt sein, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb stimme ich 2x Ja am 5.Juni zum Kinderbetreuungsgesetz und zur Initiative „Kinder und Eltern“.

NEIN zum Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben (Änderung EG ZGB)

Seit über 100 Jahren erhebt der Aargau im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung an einem Grundstück eine Grundbuchabgabe. Als einer der wenigen Kantone kennt der Aargau keine klassische Handänderungssteuer neben der Grundbuchabgabe, dafür enthält diese auch einen bescheidenen Steueranteil. Leiden junge Familien, die ein Haus erwerben wollen, wirklich darunter, wie uns Inserate derzeit weismachen wollen? Beim Kauf eines Grundstücks zu 500 000 Franken beträgt die Grundbuchabgabe im Aargau gerade mal Fr. 2000.- . In 20 Kantonen ist die Eigentumsübertragung teurer. Die moderate Abgabe von 4 Promille fällt für den Einzelnen kaum ins Gewicht. Hauptprofiteure aber sind Immobilienspekulanten. Der Wegfall des Steueranteils führt zu  jährlichen Mindereinnahmen von 33 Millionen Franken, die in Zeiten ohnehin knapper Finanzen den Spardruck in Bildung, Gesundheit und Sicherheit weiter anheizen. Leistungsabbau oder Steuererhöhungen für alle sind die Folgen. Wir sollten keine Steuergeschenke für eine privilegierte Minderheit akzeptieren und den Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben, den übrigens auch der Regierungsrat nicht will, an der Urne ablehnen.