Abstimmung 18.Mai 2014

1. JA zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative)
Der neue Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, für eine medizinische Grundversorgung zu sorgen, die in hoher Qualität erbracht wird und zu der jeder und jede überall in der Schweiz rasch Zugang hat.

Haus- und Kinderärzte haben eine zentrale Rolle in der medizinischen Grundversorgung. Es braucht sie auch mehr denn je, denn Lebenserwartung und Geburtenzahl steigen. Die Anzahl chronisch Kranker nimmt zu. Bereits heute bedroht der Mangel an Haus- und Kinderärzten das medizinische Grundangebot. Es braucht deshalb ein klares Bekenntnis zu einer starken Grundversorgung. Sie ist ein unverzichtbares Gut und gehört in die Verfassung. Damit wir auch morgen noch Haus- und Kinderärzte haben!

2. NEIN zur Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»
Die Initiative verlangt, dass Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Die SP teilt das Ziel der so ge¬nann¬ten Pädophileninitiative. Die In¬itia¬tive schlägt aber eine Lösung vor, die nicht zielführend ist. Deshalb unterstützt die SP  wie auch die  Stiftung Kinderschutz Schweiz die Initiative nicht. Die Initiative schützt ausschliesslich Minderjährige in Schulen, Betreuungsinstitutionen oder Vereinen. Die Gewalt in der Familie, von der besonders Kleinkinder betroffen sind, wird dabei ausser Acht gelassen. Die Initiative fordert ausschliesslich ein Berufs- und Tätigkeitsverbot, ebenso wichtig wäre jedoch ein Kontakt- und Rayonverbot, um die möglichen Opfer auch vor wiederholter Gewalt in der Familie zu schützen. Nur die wenigsten Übergriffe auf Kinder werden von verurteilten Straftätern begangen.  Der   indirekte Gegenvorschlag, den das Departement Sommaruga entworfen hat, ist ein effektiveres Instrument im Kampf gegen Gewalt- und Sexualstraftäter. Er nimmt das Anliegen der Initiative auf, korrigiert aber die Nachteile. Im künftigen Gesetz  werden neben den Sexualdelikten auch andere Delikte erfasst, dem Richter wird das Ermessen belassen, damit er im individuellen Fall die richtige Entscheidung treffen kann. Ausserdem werden auch weitere Personengruppen geschützt und es wird zusätzlich ein Rayonverbot vorgesehen. Mit diesem Gegenvorschlag fällt auch der Fall der „illegalen Jugendliebe" zwischen einem 19-Jährigen und einer 15-Jährigen ausser Traktanden und das verfassungsmässige Prinzip der Verhältnismässigkeit wird  gewahrt.

3. JA zur Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»
Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen fördern und dass ein nationaler gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde festgelegt wird. Dies entspricht rund 4000 Franken monatlich.

Die Schweiz ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Diesen Reichtum haben die Arbeitnehmenden geschaffen. Trotzdem verdient fast ein Zehntel weniger als 22 Franken pro Stunde, also bei voller Arbeit weniger als 4000 Franken pro Monat (x12).
Dass 330‘000 hart arbeitende Menschen so wenig verdienen, ist unwürdig und eine Schande für die reiche Schweiz. Betroffen sind viele Berufe, von der Schuh-Verkäuferin über die Flugbegleiterin bis zum Gartenbauer.
Ein Ja zur Mindestlohn-Initiative schützt die Schweizer Löhne vor Lohndumping. Und ein Ja schützt faire Unternehmen vor der Billigkonkurrenz.
Einige Profitmacher drücken zu ihrem eigenen Vorteil die Löhne ihrer Angestellten. Mit der Mindestlohn-Initiative können wir sie stoppen. Denn wenn für alle der gleiche Mindestlohn gilt, können Chefs nicht mehr in- und ausländische Arbeitnehmer mit Dumpinglöhnen gegeneinander ausspielen. Und es ist Schluss damit, dass sie ihre Konkurrenten mit Tieflöhnen unterbieten.
Davon profitieren alle: Anständig zahlende Arbeitgeber müssen sich nicht vor unlauterer Konkurrenz fürchten. Die Steuerzahler müssen die Zeche nicht über die Sozialhilfe bezahlen. Und die Menschen mit Tiefstlöhnen haben mehr zum Leben. Das stärkt die Wirtschaft, weil es Kaufkraft und Arbeitsplätze schafft.

4. NEIN zum Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen

Falsches Flugzeug zum falschen Zeitpunkt

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind gut beraten, sich nicht durch die millionenschwere Kampagne der Gripen-Befürworter kaufen zu lassen, sondern genau hinzuschauen. Auffallend viele bürgerliche Armeebefürworter, selbst solche, die für eine starke Luftwaffe sind, tun dies offensichtlich und lehnen die Investition von 3,1 Milliarden Franken für ein Kampfflugzeug, das es noch nicht einmal gibt, ab. Sie finden, der Gripen sei der falsche Flieger, seine Mängel und das Risiko einer Fehlinvestition zu gross. Jetzt, wo überall Sparprogramme aufgegleist werden, welche die Bildung, Gesundheit und Sicherheit treffen, sollte unser Geld ohnehin gescheiter in diesen Bereichen investiert werden, zumal die vor kurzem für 400 Mio Franken nachgerüsteten 32 F/A-18-Jets noch jahrelang längstens für den Luftpolizeidienst reichen. Die Nato schützt den viermal grösseren Luftraum über Litauen, Lettland und Estland mit ganzen 4 Jets! Bevor wir 22 Gripen Kampfjets anschaffen, deren Unterhalt weitere Milliardeninvestitionen nach sich zieht,  sollten wir eine Grundsatzdebatte darüber führen, wie eine sinnvolle und angemessene Landesverteidigung aussehen kann. Es ist unschwer zu erkennen, dass teure Kampfjets nicht gegen terroristische Angriffe auf unsere Infrastruktur taugen.

5. NEIN zur Aargauischen Volksinitiative "JA für Mundart im Kindergarten"
Unterrichtssprache an der Aargauer Primarschule und an der Oberstufe ist – wie in allen Deutschschweizer Kantonen – Hochdeutsch. An den Kindergärten hingegen wird in Mundart und Hochdeutsch unterrichtet. Im Lehrplan des Kindergartens ist festgelegt, dass die Lehrpersonen während eines Teils des Unterrichts Hochdeutsch sprechen sollen. Die Initiantinnen und Initianten verlangen, das kantonale Schulgesetz so zu ändern, dass die Unterrichtssprache im Kindergarten grundsätzlich die Mundart ist.
Selten sind sich die Mitglieder über alle Parteigrenzen hinweg so einig.  Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat an ihrer Sitzung vom 14. November 2013 gar einen einstimmigen Beschluss gefällt: Sie findet die Volksinitiative "JA für Mundart im Kindergarten" überflüssig und lehnt sie mit 13:0 Stimmen ab. Der Grosse Rat folgte seiner Kommission am 3. Dezember mit 92:34 Stimmen und lehnt die Volksinitiative ebenfalls ohne Gegenvorschlag ab. Doch das klare Resultat darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in der Bevölkerung breite Sympathien für das Anliegen gibt. Zwar lehnten am 22. September 2013 die Luzerner eine gleichlautende Mundart-Initiative mit 53,2% ab, doch im Kanton Zürich wurde eine solche am 15.Mai 2011 mit 54% angenommen, obwohl der Kantonsrat sie abgelehnt hatte. Dabei  gibt wirklich überhaupt keinen Grund, die Standardsprache aus dem Kindergarten zu verbannen. In unseren Kindergärten wird bereits Mundart gesprochen. Die Kindergartenlehrpersonen haben lediglich den Auftrag, während eines Drittels des Unterrichts Schriftdeutsch zu sprechen. Kein Kind wird gezwungen, Hochdeutsch zu sprechen. Die Kinder erleben Hochdeutsch in Kindersendungen und Filmen im Fernsehen, hören Geschichten auf CDs oder lassen sich solche in Hochdeutsch vorlesen. Sie verwenden Hochdeutsch spontan, pflegen einen spielerischen Umgang damit und haben keine Berührungsängste. Lassen wir ihnen doch die Freude an der Sprache und erleichtern wir ihnen erst noch den Übergang vom Kindergarten in die Schule!  www.chindsgideutsch.ch