Abstimmung vom 15.Mai 2022

Ja zum Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)

Private Fernsehsender müssen heute schon vier Prozent ihres Umsatzes in Schweizer Filme und Serien investieren. Doch heute werden immer mehr Filme über Streamingdienste wie Netflix und ausländische TV-Sender konsumiert, die in der Schweiz Umsätze von über 600 Millionen Franken pro Jahr machen. Dieses Geld fliesst heute fast gänzlich ins Ausland ab. Es ist deshalb nichts als fair, wenn diese Giganten sich auch endlich am kulturellen Filmschaffen unseres Landes beteiligen, statt nur abzusahnen. Ihr Beitrag von 4% schmerzt sie kaum, ergibt aber rund 25 Millionen Franken für die Schweizer Filmbranche, die in unserem kleinen Land ohne Support nicht überleben kann. Mit diesem Geld könnten jährlich zwei bis drei Schweizer TV-Serien oder 10 Spielfilme finanziert werden. Wem das einheimische Filmschaffen und die damit verbundenen Arbeitsplätze auch wichtig sind, der stimmt Ja zur Änderung des Filmgesetzes.   

Ja zur Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)

Jeden Monat sterben in der Schweiz im Schnitt sechs Personen, weil sie kein Spenderorgan bekommen haben. Dies, obwohl über 80 Prozent der Bevölkerung bereit wäre, ihre Organe zu spenden. Mit einem Ja zum Transplantationsgesetz am 15. Mai können wir das ändern.

Was ändert sich mit dem neuen Transplantationsgesetz?

Mit dem neuen Gesetz führt die Schweiz eine erweiterte Zustimmungslösung ein. Das bedeutet, dass verstorbene Menschen zu Organspenderinnen und Organspendern werden, sofern sie sich nicht dagegen ausgesprochen haben. Angehörige können stellvertretend für die verstorbene Person Widerspruch einlegen und eine Organspende ausschliessen. Es gibt keinen Automatismus: In jedem Fall findet mit den Angehörigen ein Gespräch statt.

Leben retten

Letztes Jahr standen fast 1500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, darunter auch zahlreiche Kinder. 72 Personen starben, weil sie nicht rechtzeitig eine Organspende erhielten.

Diese Situation hat sich in den letzten Jahren weiter verschärft. Die Warteliste wird länger, die Wartezeit ebenso. Gleichzeitig zeigen Umfragen regelmässig, dass die Spendenbereitschaft in der Gesellschaft sehr hoch ist: Bis zu 80 Prozent der Befragten in der Schweiz würden ihre Organe spenden. Ein Ja zum Transplantationsgesetz dürfte daher die Spendenrate erhöhen und so Menschenleben retten.

Angehörige entlasten

Heute müssen die Angehörigen stellvertretend über die Organspende einer verstorbenen Person entscheiden, falls der Wille dieser Person nicht bekannt ist. Dies ist sehr häufig der Fall. Im Schock- und Trauerzustand entscheiden sich die Angehörigen in zwei Drittel der Fälle gegen eine Organentnahme, selbst wenn die verstorbene Person einverstanden gewesen wäre. Das neue Verfahren fördert daher die Selbstbestimmung der Verstorbenen.

Aus all diesen Gründen stimme ich dem Transplantationsgesetz zu.

Nein zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die Schweiz gehört wie die meisten Staaten Europas zum Schengen-Sicherheitsverbund. Länder an dessen Aussengrenzen werden von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt, die mehr Personal und Geld erhalten soll. Bei einem Ja wird der jährliche Beitrag der Schweiz an Frontex von aktuell 24 auf voraussichtlich 61 Millionen Franken im Jahr 2027 steigen. 

Soll man Frontex, die mitverantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und Tod an den Aussengrenzen Europas ist, mehr Geld geeben. Das Verhalten von Frontex steht im krassen Widerspruch zum Europäischem Recht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die kontinuierliche Aufrüstung von Frontex ist in diesem Kontext und aufgrund der fehlenden demokratischen Kontrolle der EU-Grenzschutzagentur problematisch. Anstatt Frontex mehr Geld zu geben, müssten Flüchtende besser geschützt werden. Als assoziiertes Mitglied von Schengen/Dublin ist die Schweiz aber verpflichtet, den neuen Rechtsakt zu übernehmen, einen finanziellen Beitrag zu leisten und sich an Frontex-Einsätzen zu beteiligen. Tut sie das nicht, droht der Schweiz gemäss Schengener Assoziierungsabkommen der Ausschluss bei Schengen/Dublin und der Verlust ihres Frontex-Verwaltungsratssitzes. Nichtsdestotrotz habe ich mich für ein Nein entschieden, denn kein Vertrag rechtfertigt es, dass die Schweiz an dieser Militäroperation unter dem Deckmantel des Grenzschutzes mitwirkt. Ein Nein zum Frontex-Ausbau bedeutet nicht automatisch das Ende der Zusammenarbeit der Schweiz mit Schengen. Vielmehr bestehen politische Verhandlungsmöglichkeiten, um die Fortsetzung der Zusammenarbeit zu klären. 

Ja zur Amtsenthebungsinitiative

Im Kanton Aargau gibt es heute keine Möglichkeit, ein Mitglied des Regierungsrates oder Grossen Rates des Amtes zu entheben oder seine Amtsunfähigkeit zu beschliessen. Leider kann es vorkommen, dass eine Amtsperson nicht länger tragbar ist und nicht freiwillig zurücktritt. Ohne die Möglichkeit einer Amtsenthebung werden solche Personen zur Belastung.

Das Instrument der Amtsenthebung oder die Entbindung vom Amt soll nur in äussersten Notfällen eingesetzt werden. So zum Beispiel bei:

einer schweren Straftat, vorsätzlicher schwerwiegender Verletzung von Amtspflichten oder schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die eine persönliche Rücktritterklärung verunmöglichen.

Der Verfassungsartikel hält lediglich den Grundsatz fest, dass die Möglichkeit einer Amtsenthebung verbindlich geregelt werden muss. Damit erhält der Grosse Rat die Kompetenz, eine für den Kanton Aargau passende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dies kann in Anlehnung an bereits existierende Regelungen in anderen Kantonen erfolgen.

Aussitzen bis zum nächsten Wahltermin ist keine Lösung

Besondere Situationen erfordern besondere Massnahmen. Nicht immer ist ein Behördenmitglied nach einem schwerwiegenden Ereignis bis zum nächsten Wahltermin weiter tragbar. Um zu verhindern, dass ein Mitglied einer Behörde die Handlungsfähigkeit eines Gremiums in Frage stellt, braucht es die Amtsenthebungsinitiative.

Nein zum Steuergesetz

Vor vier Jahren trat bereits eine Steuerreform in Kraft, die innovativen Firmen grosszügige Abzüge gewährt, etwa für Patentbox, Forschung und Entwicklung. So kann die Steuerbelastung bis auf 11 Prozent sinken. Nun sollen die Steuern für gewinnstarke Unternehmen von 18.6% auf 15.1% sinken, was bis 2030 zu Mindereinnahmen von rund einer Milliarde Franken führt. Davon profitieren bloss 5 Prozent der Firmen im Aargau mit Gewinnen über 250 000 Franken. Die restlichen 95 Prozent, welche den Grossteil der Arbeitsplätze bieten, gehen leer aus. Wie immer hat die bürgerliche Mehrheit in die Gesetzesrevison ein Zückerchen verpackt, das die Stimmbürger:innen überzeugen soll, der Vorlage trotz dem unnötigen Steuergeschenk an Grossfirmen zuzustimmen. So soll der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für verheiratete Paare von 4000 auf 6000 Franken, für die übrigen steuerpflichtigen Personen von 2000 auf 3000 Franken erhöht werden, weil die Krankenkassenprämien seit der letzten Anpassung massiv gestiegen sind. Diese Erhöhung des Pauschalabzugs ist aber der falsche Weg, denn reiche Haushalte profitieren davon überproportional. Ausserdem führt sie allein in einem Jahr zu Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken beim Kanton und 42 Millionen Franken bei den Gemeinden. Die SP fordert stattdessen seit Jahren mehr finanzielle Mittel zur direkten Prämienverbilligung einzusetzen, um diejenigen vom Prämiendruck zu entlasten, die es auch wirklich nötig haben. Fazit ist: Wir brauchen weder eine Erhöhung des Pauschalabzuges noch weitere Steuergeschenke für Grossunternehmen, deren Mindererträge dann durch Leistungsabbau oder Belastung der unteren und mittleren Einkommensschichten kompensiert werden müssen, so wie es nach einer Gewinnsteuersenkung im Kanton Luzern passiert ist. Gewinnstarke Unternehmen sollen auch in Zukunft ihren Beitrag dazu leisten, dass der Kanton Aargau attraktiv bleibt für Menschen, die hier leben.