Abstimmungen vom 24. November 2013

1. Ja zur Volksinitiative «Für gerechte Löhne»

Die Initiative verlangt, dass in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn nicht mehr als das Zwölffache des tiefsten beträgt. Damit will sie die Löhne des obersten Kaders einschränken.

Die ETH hat ausgerechnet, dass 96.2% aller Unternehmen in der Schweiz ein Lohnverhältnis unter 1:8 haben. Die rund 260'000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche über 80% der Arbeitnehmenden beschäftigen,   gehören dazu und sind von der 1:12 Initiative gar nicht betroffen. Die Normalverdiener dieser KMU sind es, die unsern Wohlstand und unsere Wirtschaft in Schwung halten und das bleibt auch so, wenn einige Abzocker in den Teppichetagen etwas weniger verdienen. Bloss weil einige Verwaltungsräte  grosser, börsenkotierter Unternehmen den Bezug zur Realität verloren haben und ihren Managern absurde Millionengehälter und Boni zahlen, sollten wir uns nicht durch ihre Drohungen und Horrorszenarien vom rechten Weg abbringen lassen. Dieser führt über die Annahme der 1:12 Initiative zurück zur Normalität, denn was  1984 noch galt, kann auch heute wieder gelten: Damals betrug die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Lohn eines Industriearbeiters und dem Lohn eines CEO noch ca. 1:6 während die Wirtschaft florierte und die Steuererträge bestens flossen.

2. Nein zur Volksinitiative vom 12. Juli 2011 "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"

Die Volksinitiative fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, den gleich hohen oder einen höheren Steuerabzug geltend machen können wie Eltern, die ihre Kinder gegen Bezahlung durch Drittpersonen betreuen lassen.

Auf den ersten Blick scheint die Initiative sympathisch, aber sie ist in Wahrheit eine Mogelpackung: Die Hälfte der Familien zahlt nämlich gar keine Bundessteuer, 60 Prozent zahlen 600 Franken oder weniger. Es geht bei dieser Initiative also nicht um das Wohl der Kinder, sondern um eine steuerliche Bevorzugung  eines traditionellen Familienmodells für die oberen und obersten Einkommen. Unter den finanziellen Folgen der Steuerausfälle von 1,4 Milliarden Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden würden aber alle leiden! Ausserdem widerspricht ein Steuerabzug für Betreuung daheim den elementarsten Steuergrundsätzen: Wer keiner Erwerbsarbeit nachgeht, kann auch keine Abzüge geltend machen. Wer Familien wirklich helfen will, muss sich für kinderfreundliche Arbeitsbedingungen einsetzen und professionelle Betreuungsangebote bereitstellen.

3: Nein zur Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen

Die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes sieht vor, den Preis der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr zu erhöhen und eine Zweimonatsvignette für 40 Franken zu schaffen. Die zusätzlichen Erträge finanzieren Betrieb, Unterhalt und Ausbau von rund 400 Kilometer Strassen, die neu in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden.

Neben den Rechtsbürgerlichen und den Automobilverbänden, die das Referendum gegen die Erhöhung ergriffen haben, weil sie finden, der Privatverkehr werde schon genügend abgezockt, sind auch die Grünen,  der VCS  und die halbe SP-Fraktion gegen die Erhöhung. Die SP Schweiz wird an ihrer Delegiertenversammlung vom 26. Oktober in Baden die Parole fassen. Die BefürworterInnen finden, indem der Bund 400 Kilometer Strasse von den Kantonen übernehme, würden diese Strassenabschnitte deutlich aufgewertet. Der Verkehr werde flüssiger und sicherer. Der Veloverkehr könne durch eigene Anlagen vom Autoverkehr getrennt und der Autoverkehr vermehrt richtungsgetrennt geführt werden. Linke und grüne GegnerInnen glauben, die Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken ermögliche bloss den Bau neuer Nationalstrassen. Das laufe dem Ziel einer umweltgerechteren Mobilität entgegen, fördere die Zersiedlung, verschlinge Kulturland und schade der Landschaft. Die Mehreinnahmen aus der 100-Franken-Autobahnvignette flössen vollumfänglich in den Nationalstrassenbau und förderten einseitig den Autoverkehr.

Der Nationalrat hat in der Schlussabstimmung der Erhöhung mit 102:87 zugestimmt. (SP: 24:21; Grüne: mit 2:11 abgelehnt.). Der Ständerat stimmte mit 37:4 zu.  Ich persönlich werde die Erhöhung aus den oben erwähnten Gründen von Grünen und VCS ablehnen. 

4. Aargauische Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle"

Der Grosse Rat hat mit der Teilrevision des Pflegegesetzes die Einführung einer ambulanten Patientenbeteiligung von 20 % beschlossen. Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass auf eine Patientenbeteiligung im Bereich der ambulanten Pflege ganz verzichtet wird. § 12a des Pflege- gesetzes (PflG) vom 26. Juni 2007, der die ambulante Patientenbeteiligung von 20 % vorsieht, soll deshalb entsprechend geändert werden.

Inhalt der Initiative ist, die schädliche Bestimmung im Pflegegesetz zu streichen, welche zusätzlich zu allen anderen finanziellen Belastungen von den Betroffenen 20% Selbstbehalt bei der ambulanten Pflege einfordert. Sie werden dadurch zusätzlich mit maximal CHF 6000.00 Kosten pro Jahr belastet.

Ein JA zur Initiative „Bezahlbare Pflege für alle“ am 24. November heisst konkret:

  • Keine 20% Patientenbeteiligung bei ambulanter Pflege.
  • Finanzielle Entlastung älterer Menschen, von chronisch Kranken und von Familien.
  • Mehr soziale Integration in Familie und Gesellschaft.
  • Weniger Folgekosten für die Gemeinden.
  • Mehr ambulante und günstigere statt stationäre und teure Pflege.
  • Entlastung der Gesundheitskosten.