Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2003

Militärgesetz (Armee XXI)

Die von Bundesrat und Parlament verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung ist die Grundlage für die Reform der Armee (Armee XXI). Wichtige Neuerungen sind: Die Armee wird um rund einen Drittel verkleinert, indem die Angehörigen der Armee früher aus dem Militärdienst entlassen werden; bis zu 15 Prozent jedes Rekrutenjahrgangs können ihren gesamten Ausbildungsdienst am Stück leisten; der Aufbau der Armee wird vereinfacht. Gegen die Reform ist das Referendum ergriffen worden.
Meine Empfehlung: JA

Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz

Der Bevölkerungsschutz wird mit dem neuen Gesetz primär auf aktuelle Gefahren wie Katastrophen, Notlagen und die Folgen terroristischer Gewaltakte und sekundär auf einen weniger wahrscheinlichen bewaffneten Konflikt in 
der Schweiz ausgerichtet. Die Mittel von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz werden im neuen Verbundsystem Bevölkerungsschutz zusammengefasst. Dies ermöglicht eine effizientere Hilfe an die Bevölkerung. Beim Zivilschutz werden die Bestände verkleinert und die Dienstpflichtdauer verkürzt, die Qualität und die Vielseitigkeit aber erhöht. Gegen die Vorlage ist das Referendum ergriffen worden. Meine Empfehlung: JA

Initiative «Ja zu fairen Mieten»

Die Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» verlangt, dass sich Hypothekarzinssenkungen stärker auf die Mietzinse auswirken; zu diesem Zweck will sie die Mietzinse an einen über fünf Jahre berechneten Durchschnittssatz für Hypotheken anbinden. Zudem fordert sie einen Ausbau des Kündigungsschutzes.
Meine Empfehlung: JA

«Sonntags-Initiative»

Die «Sonntags-Initiative» verlangt, dass der private Motorfahrzeugverkehr in der Schweiz an vier Sonntagen pro Jahr ruht. Vom Fahrverbot ausgenommen wären neben dem öffentlichen Verkehr unter anderem Polizei, Notfalldienste und Behindertentransporte. Nach vier Jahren müssten Volk und Stände über die definitive Einführung abstimmen.
Meine Empfehlung: JA

« Gesundheitsinitiative»

Die «Gesundheitsinitiative» will die Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung grundlegend ändern. Dazu soll die Mehrwertsteuer (MWST) erhöht werden, und die Beiträge der Versicherten sollen von deren wirtschaftlicher Situation abhängen. Zudem sollen kantonale Steuerungskompetenzen auf den Bund übergehen.
Meine Empfehlung: JA

Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte»

Die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» beauftragt den Gesetzgeber, für die Gleichstellung der behinderten mit den nicht behinderten Menschen zu sorgen. Sie gibt Behinderten ein direkt einklagbares Recht auf Zugang zu allen Bauten und Anlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sowie darauf, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht soll aber nur gewährleistet sein, wenn die zur Umsetzung nötigen Anpassungen wirtschaftlich zumutbar sind. 
Meine Empfehlung: JA  

Initiativen «Strom ohne Atom»/«MoratoriumPlus»

Die «Strom ohne Atom»-Initiative verlangt unter anderem die schrittweise Stilllegung aller Kernkraftwerke. Die KKW Gösgen und Leibstadt sollen spätestens nach 30 Betriebsjahren, jene in Beznau und Mühleberg in den nächsten zwei Jahren stillgelegt werden. Die «MoratoriumPlus»-Initiative erlaubt für die bestehenden KKW eine Betriebsdauer von mindestens 40 Jahren. Danach kann der Betrieb um jeweils zehn Jahre verlängert werden, aber nur wenn das Parlament und - bei einem Referendum - das Volk zustimmen. Während zehn Jahren nach Annahme der Initiative dürfen weder neue Kernanlagen noch Leistungserhöhungen für bestehende KKW bewilligt werden.
Meine Empfehlung: JA

«Lehrstellen-Initiative»

Die «Lehrstellen-Initiative» will den Lehrstellenmangel bekämpfen. Sie verlangt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf berufliche Grundbildung erhält. Der Bund soll dafür einen Fonds errichten, den die Arbeitgeber finanzieren. Meine Empfehlung

 

Kantonale Abstimmung

Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) vom 17. Dezember 2002

Das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) ist das «Zwillingsgesetz» zum Personalgesetz von 2001. Es ersetzt die bisherige Wahl von Lehrpersonen durch einen Anstellungsvertrag, führt an Stelle des Lektionenpensums pro Schulwoche neu eine Jahresarbeitszeit in Verbindung mit einem Berufsauftrag ein, regelt die Arbeitgeberfunktion für Lehrpersonen an Volksschulen (Gemeinde als Anstellungs- und Vollzugsbehörde, Kanton als Besoldungsbehörde) und schafft die Institution der Schulleitung. Die Weihnachtsferien werden um durchschnittlich zweieinhalb Tage auf zwei Wochen verlängert. Grosser Rat und Regierungsrat empfehlen Zustimmung.

Meine Empfehlung: JA

Spitalgesetz (SpiG) vom 25. Februar 2003

Mit der Revision des Spitalgesetzes von 1971 soll eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung gewährleistet werden, mit neuen Anreizen zur Dämpfung des Kostenwachstums. Die Zuständigkeiten werden klar geregelt. Die drei Kantonsspitäler sollen in die Form der gemeinnützigen (das heisst nicht gewinnorientierten) Aktiengesellschaft überführt werden und dadurch mehr betriebliche Freiheit erhalten. Neu geregelt wird die Finanzierung: An Stelle von Defiziten sollen Leistungen finanziert werden.

Weniger Demokratie, absehbare Mehrkosten, schlechtere Arbeitsbedingungen für das Personal, Verwaltungsratsgezänk, eine Qualitätsverminderung im Gesundheitswesen: All dies ist mit einer Privatisierung der Aargauer Kantonsspitäler zu erwarten.
Meine Empfehlung deshalb: NEIN

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB); Änderung vom 25. Februar 2003

Bundesrechtliche Vorgaben bedingen die Neuorganisation des Zivilstandswesens im Aargau und verschiedene Anpassungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Grosser Rat und Regierungsrat empfehlen ein Ja.
Meine Empfehlung: JA

Aargauische Volksinitiative «Abspecken beim Grossen Rat!» vom 21. Mai 2001

Die Volksinitiative «Abspecken beim Grossen Rat» verlangt die Verkleinerung des Grossen Rats von heute 200 Mitgliedern auf 140 Mitglieder. Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten - entgegen dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrats - die Vorlage abzulehnen.

Einige Überlegungen, die für ein NEIN sprechen:

Es zählt gerade zu den Stärken des Aargaus, dass all seine vielfältigen Regionen im Parlament vertreten sind. Mit einer Verkleinerung verlieren die Regionen an Bedeutung und Einfluss - die Zentren werden noch stärker vertreten sein - wollen wir das ?

. Die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger müssen vertreten sein

Eine Annahme der Initiative hätte einen massiven Demokratieverlust zur Folge. Bei einer Verkleinerung um 30% sinkt automatisch auch die Repräsentanz der verschiedenen Bevölkerungsschichten - in unserem vielfältigen Kanton müssen aber die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger vertreten sein.

. Die Qualität der Entscheide sinkt

Schon heute ist die zeitliche Beanspruchung für ein Mitglied des Grossen Rates enorm. Wenn das Parlament verkleinert wird, steigt zwangsläufig die Geschäftslast pro Mitglied noch einmal an - dies dient kaum der Qualität der parlamentarischen Entscheide.

. Wir wollen keinen elitären Grossen Rat

Heute besteht der Grosse Rat aus einem guten Querschnitt durch alle Bevölkerungsschichten. Steigt die Geschäftslast an, so können nur noch Lobbyisten, Stadtammänner, Funktionäre, Verbandsvertreter, Konzern-Juristen usw. in den Grossen Rat - dem einfachen Bürger, der Hausfrau, dem KMU-Unternehmer fehlt dann schlicht die Zeit.
Meine Empfehlung: NEIN