Abstimmung vom 9. Juni 2013

Eidgenössiche Vorlagen

NEIN zur Vorlage 1: Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates»

Die Initiative will, dass der Bundesrat nicht mehr vom Parlament gewählt wird, sondern vom Volk.Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident soll ebenfalls nicht mehr vom Parlament gewählt werden, sondern vom Bundesrat.

Ich bin überzeugt, dass eine Volkswahl des Bunderates unsere Demokratie nicht stärken, sondern ihr einen schlechten Dienst erweisen würde. Die Stimmberechtigten wären zwar in der Lage, gute Bundesrätinnen und Bundesräte zu wählen. Aber die Volkswahl würde das kollegiale Regieren im Bundesrat erschweren und hätte weitere negative Folgen für unser politisches System. Die Initiative würde die Mitglieder des Bundesrates in einen Dauerwahlkampf treiben: Sie müssten sich neben ihrer eigentlichen Regierungstätigkeit ständig darum bemühen, ihre Wiederwahl zu sichern. Stärker als heute wären neue und bisherige Kandidatinnen und Kandidaten für die Landesregierung von den nationalen Parteien, von reichen Einzelpersonen, von Unternehmen oder von Lobbyorganisationen abhängig, die fähig sind, einen Wahlkampf im ganzen Land zu führen und zu finanzieren. Das kann es nicht sein!

NEIN zur Vorlage 2: Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG)

Das Parlament will das Asylverfahren beschleunigen. Es hat das Asylgesetz revidiert und mehrere Massnahmen der Revision für dringlich erklärt. Gegen diese dringlichen Änderungen wurde das Referendum ergriffen.

Seit 1980 konnten Asylgesuche auf einer Schweizer Vertretung im Ausland gestellt werden. (Botschaftsasyl). Dadurch haben 2572 Menschen Schutz erhalten. Dies ist ein unglaublicher humanitärer Erfolg. Nun wurde diese Möglichkeit abgeschafft! Schlepper werden sich dadurch noch mehr bereichern, und noch mehr Flüchtlinge werden auf dem offenen Meer ihr Leben lassen. Frauen und Kinder, die Schutzbedürftigsten unter den Flüchtlingen, leiden darunter am meisten. 

In vielen Staaten der Erde toben bewaffnete Konflikte und es ist ein fundamentales Recht, die aktive Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt zu verweigern. Die Schweiz hat nun diesen Schutz verwässert. Ein syrischer Deserteur ist ein Gegner der Diktatur, kein Scheinflüchtling! Dies gilt auch für die Flüchtlinge aus Eritrea, die vor einer brutalen Diktatur, in der sie Folter befürchten müssen, geflohen sind. Wegen dieser drohenden Gefahr dürfen diese Flüchtlinge zwar nicht weggewiesen werden und verbleiben in der Schweiz – jedoch mit einem prekären Status, der ihre Integration erschwert und der im Widerspruch zu ihren Rechten steht.

Kantonale Vorlage

NEIN zur Vorlage 3: Brugg/Windisch; K 128, Südwestumfahrung Brugg; Kreditbewilligung vom 5. März 2013

Mit der Südwestumfahrung Brugg möchte der Kanton vordergründig für 47 Millionen Franken die Verkehrssituation in Brugg/Windisch verbessern.

Aus meiner Sicht steht aber hinter dem Projekt viel eher die Hauptabsicht, das untere Aaretal besser an die Autobahnen A1 und A3 anzuschliessen und das Gebiet Brugg West für den MIV aufzuwerten. 
Ich lehne das Projekt ab, weil es zu teuer und zu ineffizient ist: Die prognostizierten Verkehrsentlastungen und -umlagerungen stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten. Zudem bringt das Projekt massive Eingriffe in Natur, Landschaft und Landwirtschaft mit sich. Es ist ein untauglicher Versuch, Verkehrsbelastungen mit neuen Strassen zu bekämpfen.

Die Vorlage verstärkt den bereits vorhandenen Eindruck, dass der Kanton überall, wo eine angebliche Überlastung herrscht, eine neue Strasse baut. Diese „nachfrageorientierte“ Strategie ist veraltet und trägt zu zunehmender Verschandelung des Kantons bei. Eine solche Politik ist nicht nachhaltig und wird von der SP Kanton Aargau abgelehnt.