Abstimmung vom 23.September 2012

Eidgenössische Vorlagen

Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend + musik")   JA

Musik soll gleich wie der Sport in der Bundesverfassung verankert werden. Ein gesunder Körper braucht auch einen gesunden Geist. Der neue Verfassungsartikel 67a, wird als Gegenentwurf zur Initiative „jugend + musik“ von Bundesrat und Parlament befürwortet. Die Initianten haben ihre Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen. Der neue Art. 67 a in der Bundesverfassung lautet:

Art. 67a (neu) Musikalische Bildung 
1 Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. 
2 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften. 
3 Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.

Vorlage 2: Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Sicheres Wohnen im Alter"  NEIN

Die am 23. Januar 2009 eingereichte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» will Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug sind die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten bis
zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken und die Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, vollumfänglich abzugsberechtigt bleiben.
Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ schafft Steuerprivilegien für Einzelne. Mit einer Wahlmöglichkeit bei der Wohneigentumsbesteuerung würden Rentnerinnen und Rentner gegenüber jüngeren Wohneigentümern und Mietenden steuerlich massiv bevorzugt. Dies ist ungerecht und unnötig.
Der  Hauseigentümerverband Schweiz schlägt mit seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ ein à la carte-Steuersystem vor. Rentnerinnen und Rentner sollen wählen können, ob sie weiterhin den Eigenmietwert versteuern wollen oder ob sie ihn nicht mehr versteuern und dafür auf einige Abzüge verzichten.
Der Eigenmietwert ist für viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ein Ärgernis. Will man ihn abschaffen, so muss dies aber für alle gelten und es müssen alle heutigen Steuerabzüge für Wohneigentum abgeschafft werden. Die vom Hauseigentümerverband vorgeschlagene Wahlmöglichkeit würde einzig eine lukrative Steueroptimierung schaffen.
Die Initiative würde zu hohen Steuerausfällen führen. Bund und Kantone müssten Leistungen abbauen oder für alle anderen die Steuern erhöhen. Gleichzeitig zeigen Statistiken, dass Personen im Rentenalter oft ohne finanzielle Schwierigkeiten leben – jeder fünfte hat ein Bruttovermögen von über einer Million Franken. Sie müssen deshalb nicht generell entlastet werden. Aus all diesen Gründen lehne ich die Initiative klar ab.

Vorlage 3: Volksinitiative vom 18. Mai 2010 "Schutz vor Passivrauchen"    JA

Die Initiative sieht zum einen vor, den Schutz vor dem Passivrauchen in der Bundesverfassung zu verankern. Zum anderen verbietet sie das Rauchen in Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen, sowie – mit einigen Ausnahmen – in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind. Raucherräume, so genannte Fumoirs, können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind. Die Initiative führt auch zu einer Vereinheitlichung der derzeit unterschiedlichen kantonalen Praxis. Das ist vernünftig! Für die Gesundheit. Für mehr Lebensqualität und für eine einheitliche Lösung stimme ich JA zum Schutz vor Passivrauchen. 
 

Kantonale Vorlagen

Vorlage 4: Pflegegesetz (PflG); Änderung vom 28. Juni 2011   Die SP Aargau sagt NEIN - ich persönlich stimme JA

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde durch den Bund an die Kantone übertragen. Es ist den Kantonen freigestellt, die Höhe der Kostenbeteiligung durch Patienten (Spitex)  von 0 % bis max. 20 % festzulegen. Die Patientenbeteiligung wurde am 28. Juni 2011 vom Grossen Rat knapp mit 65:60 Stimmen auf 20 % festgelegt. Gegen diese neu beschlossene Zusatzbelastung von jährlich Fr. 6‘000 - 7‘000.- für Menschen, die auf fremde pflegerische Hilfe angewiesen sind, wurde das Referendum ergriffen. 
Mit dem Referendum wird jedoch nicht nur der Verzicht der auch von der SP bestrittenen 20 % igen Patientenbeteiligung für die Spitex Pflege, sondern das gesamte Pflegegesetz  gefährdet. Dies bedeutet nicht nur, dass der Kanton Aargau die gemäss Bundesgesetz in Kraft gesetzte „Neuordung der Pflegefinanzierung“ eins bis zwei weitere Jahre im Notrecht, sprich einer Übergangsverordnung umzusetzen muss, sondern, dass der Grosse Rat mit dem ganzen langen Prozedere der Beratung des kantonalen Pflegegesetztes von vorne beginnen müsste. Ein Nein bedeutet, dass all die positiven Aspekte des heute vorliegenden Pflegegesetzes, wie Ausbildungsverpflichtung von genügend Pflegefachpersonen für die Pflegeheime, einheitliche klare Qualitätsstandards für die Pflegeheime und die konsequente Aufsicht und Kontrolle derselben durch den Kanton für die nächsten paar Jahre „in den Sand gesetzt werden. Deshalb kann ich das Referendum nicht unterstützen. 
Die SP Aargau steht aber kurz vor der Einreichung ihrer Initiative "Bezahlbare Pflege für alle". Mit dieser Initiative soll zugunsten der pflegebedürftigen Menschen in unserem Kanton der Beschluss des Grossen Rats von 20% auf 0% Selbstbehalt korrigiert werden. Damit wäre auch das Anliegen des Referendumskomitees erfüllt. 

Vorlage 5: Steuergesetz (StG); Änderung vom 22. Mai 2012   NEIN

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 22. Mai 2012 eine erneute Revision des Steuergesetzes beschlossen.
Die ursprüngliche Absicht der Steuergesetzreform war, notwendige Anpassungen ans Bundesrecht zu vollziehen und den Mittelstand zu entlasten, der von den Steuersenkungen der letzten Reform kaum oder gar nicht profitiert hatte. Es kam anders. Darum ergriff die SP das Behördenreferendum.

220 Millionen Steuerausfälle – ein Geschenk für die Reichen

Von einer Steuersenkung für juristische Personen war nie die Rede, nachdem diese bei der letzten Revision bereits massiv profitiert hatten. Von der erneuten Entlastung der hohen und sehr hohen Einkommensschichten, der Reduktion des Spitzensteuersatzes, der Milderung beim Vorsorgetarif sowie der Senkung der Vermögenssteuer und dem Einbezug der juristischen Personen hat der Mittelstand nichts - im Gegenteil: Er leidet als Folge unter dem Abbau des Service public und bezahlt höhere Gebühren. Von der Mogelpackung profitieren würden dagegen erneut die Vermögenden und Firmen, die bereits bei der letzten Revision zum Zuge kamen. Um die 220 Millionen Steuerausfälle sollen Kanton und Gemeinden verkraften, und dies in einer konjunkturell unsicheren Zeit mit steigenden Beiträgen an Spitäler, Pflegefinanzierung und den öffentlichen Verkehr.  

Die SP wollte es anders

Die SP hätte eine massvolle Reduktion der Einkommenssteuern für den Mittelstand, eine Erhöhung der Kinderabzüge und den jährlichen Ausgleich der kalten Progression mitgetragen. Darüber hinaus hat die SP eine moderate Erhöhung des Pauschalabzugs für die Krankenversicherung vorgeschlagen, die in der ersten Lesung eine Mehrheit fand. Diesen Abzug, von dem alle profitieren würden, könne man sich nicht leisten, da er zu Einnahmenausfällen von 39 Millionen Franken bei Kanton und Gemeinden führe, monierte der Regierungsrat. Mit derselben Begründung bekämpfte die Regierung in der ersten Lesung noch vehement eine Steuersenkung für juristische Personen im Umfang von 38,8 Millionen Franken und argumentierte, aus der Optik des interkantonalen Wettbewerbs und im Vergleich zu den Nachbarkantonen bestehe kein ausgewiesener Bedarf für die Senkung der Gewinnsteuer für Firmen.

Bürgerliche Kuhhändel

Alles Schnee von gestern! Nachdem die CVP signalisiert hatte, sie stimme einer Steuersenkung für juristische Personen zu, wenn die SVP im Gegenzug die von der SP verlangte Erhöhung des Pauschalabzugs für die Krankenversicherung ablehne, war der Regierungsrat plötzlich bereit, weitere 38,8 Millionen Franken Mindereinnahmen zugunsten der Reduktion der Gewinnsteuer bei den juristischen Personen zu akzeptieren. Die Erhöhung des Pauschalabzugs wurde aus der Vorlage gekippt, und die von hohen Krankenkassenprämien geplagten Versicherten dürfen noch lange auf eine Entlastung warten. Dafür werden  erneut die Steuern für Einkommen über 200 000 Franken und der Spitzensteuersatz gesenkt, obwohl diese Kategorien bei der letzten Revision von bis zu  10 Prozent Reduktion profitiert hatten. Gesenkt wird einmal mehr die Vermögenssteuer, obwohl zwei Drittel der Bevölkerung nichts davon haben.  Diese überrissene Steuergesetzreform hält nicht, was sie verspricht, und sollte deshalb abgelehnt werden.

Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Nutzung des tiefen Untergrunds); Änderung vom 19. Juni 2012   JA

Dieses Gesetz regelt die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des tiefen Untergrunds. Bodenschätze sind Salze, Erze und Edelsteine sowie Energierohstoffe,
namentlich Erdöl, Erdgas und Kohle. Unter Nutzung des tiefen Untergrunds werden Nutzungen in der Erdtiefe ausserhalb des nach Privatrecht geschützten Eigentums verstanden. Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 300 Metern benötigen keine Konzession nach diesem Gesetz. Sie werden nach den Vorschriften des Umweltrechts bewilligt.
Die Nutzung des tiefen Untergrunds für Infrastrukturanlagen braucht keine Konzession nach diesem Gesetz. Das entsprechende Gesetz schafft auch die Grundlagen für die Nutzung der Tiefenwärme und damit eine wichtige Voraussetzung zur Gewinnung von Energie. Deshalb stimme ich der Verfassungsänderung zu.