Abstimmungsvorlagen vom 1. Juni 2008

Eidgenössische Abstimmungen vom 1. Juni 2008

1. Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen»   NEIN

Lassen wir uns nicht vom Titel der Initiative blenden, denn die Volksinitiative verlangt, dass das Volk an der Urne oder an Gemeindeversammlungen abschliessend entscheidet, wer das Bürgerrecht erhält oder eben nicht, und zwar ohne Begründung oder Beschwerdemöglichkeit. Das führt zu diskriminierenden Zufallsentscheiden und somit zu Willkür beim Bürgerrecht. Das Schweizerische Bürgerrecht ist zu wichtig, zu einzigartig, um willkürlich damit umzugehen. Und an willkürlichen Entscheiden ist nichts Demokratisches. Die Initiative ritzt rechtsstaatliche Grundsätze. Ohne einen wirksamen Rechtsschutz werden letztlich unkontrollierbare Bereiche der Willkür überlassen, was eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist. Deshalb ist die Initiative klar abzulehnen.

 

2.Volksinitiative «Volkssouverenität statt Behördenpropaganda» NEIN

Die Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 34 BV über die Garantie der politischen Rechte. Die Informationstätigkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung vor Abstimmungen soll mit wenigen Ausnahmen verboten werden.

Die Annahme der Initiative hätte massive Einschränkungen der Informationstätigkeit von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen zur Folge. Es könnte nur in einem sehr engen Rahmen Grundlagenwissen zu den Abstimmungsvorlagen vermittelt werden. Auf offensichtlich falsche oder irreführende Äusserungen Privater könnte der Bundesrat nicht mehr reagieren. Auch wäre es dem Bundesrat untersagt, über neue erhebliche Tatsachen, deren Kenntnis für eine objektive Entscheidung über eine Vorlage notwendig ist, zu informieren. Das bliebe nicht ohne Folgen für die Willensbildung der Stimmberechtigten, die auch einen Anspruch darauf haben, die Haltung und Beweggründe ihrer Regierung zu erfahren und über mögliche Auswirkungen auf Staat, Gesellschaft und Einzelne umfassend, sachlich und objektiv informiert zu werden. Der Anspruch der Stimmberechtigten, sich sowohl aus staatlichen als auch aus privaten Quellen informieren und gestützt darauf eine eigene Meinung bilden zu können, würde beeinträchtigt. Aus all diesen Gründen und weil ich keine Regierung mit einem Maulkorb will, lehne ich diese Initiative ab.

3. Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung » NEIN

Der vorgeschlagene Verfassungsartikel will die freie Arztwahl für Patientinnen und Patienten abschaffen. Nur noch die Kassen sollen künftig bestimmen, welche Ärzte und Therapeuten erlaubt sind und welche nicht. Doch neun von zehn Schweizern wollen die freie Arztwahl auf keinen Fall aufgeben. Für sie ist es wichtig, jene Ärztin oder Physiotherapeutin konsultieren zu dürfen, der sie persönlich vertrauen.

Für Spitalkosten kommen heute Kassen und Kantone gemeinsam auf. Neu sollen diese Kosten nur noch durch eine Instanz abgegolten werden. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel sieht vor, dass die Kantone jährlich mehrere Milliarden Steuergelder an die Kassen überweisen – ohne wirksame Kontrollmöglichkeit durch die öffentliche Hand. Das Spitalwesen ist dadurch der Macht der Kassen ausgeliefert, die Kantone verlieren ihre demokratischen Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Bisher ist klar, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung Kosten bei Pflegebedürftigkeit und Unfall übernimmt – ohne Wenn und Aber. Die neue Kann-Formulierung im vorgeschlagenen Verfassungsartikel lässt nun zu, dass diese Leistungen aus der Grundversicherung gestrichen werden. Diese Neuerung trifft vor allem chronisch Kranke oder ältere Menschen, zum Beispiel in Pflegeheimen. Sie können künftig nicht mehr auf ihre Kasse zählen, auch wenn sie jahrelang Prämien einbezahlt haben.

Aus all diesen Gründen lehne ich den Verfassungsartikel entschieden ab.
Kantonale Vorlagen: 2x JA

4. Verfassung des Kantons Aargau;  (§ 20 Abs. 1, Anpassung der Wirtschaftsfreiheit an Bundesrecht) Änderung vom 4. Dezember 2007

Mit der Änderung von § 20 Abs. 1 Kantonsverfassung passt der Kanton seine Regelung zur Wirtschaftsfreiheit an das Bundesrecht an. Dieses unterscheidet weder zwischen Geschlechtern noch Nationalitäten. Der Begriff «Schweizer» wird daher durch den neutralen Begriff «Person» ersetzt.

Dieser Änderung kann klar zugestimmt werden.

5. Verfassung des Kantons Aargau;  (§ 50 Abs. 2bis, Administrative Entlastung von Unternehmen) Änderung vom 4. Dezember 2007

Mit der Verfassungsbestimmung wird der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sollen dabei die Anliegen von kleinen und mittelgrossen Unternehmen berücksichtigt werden, da bei diesen die administrativen Belastungen besonders ins Gewicht fallen.

Auch dieser Verfassungbestimmung kann zugestimmt werden.