Abstimmung vom 4.März 2018

NEIN zur Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)»

Die Initiative will die Erhebung von Empfangsgebühren für Radio- und TV-Sender mit einem Artikel in der Bundesverfassung verbieten. Zudem fordert sie unter anderem, dass die Konzessionen für Radio- und Fernsehangebote an den Meistbietenden versteigert werden. Dieser Frontalangriff richtet sich gegen das öffentlich-rechtliche Medienhaus SRG und ihre regionalen Sender SRF, RTS, RSI, RTR und SWI. Er richtet sich aber auch gegen 34 private Lokalradios bzw. Regional-TV-Sender. Ein Ja zur Initiative hätte eine Schwächung des Medienplatzes Schweiz zur Folge und würde das Ende der SRG sowie von 34 privaten Sendern bedeuten.

Wir brauchen auch in Zukunft einen mit einem solidarischen Gebührensystem finanzierten unabhängigen und umfassenden Service public. Wer bezahlt sonst die Sender für die Rätoromanen und die sprachlichen Minderheiten? Wie können die 34 Lokalsender ohne die bald 90 Millionen aus den Gebührengeldern überleben? Wer zahlt für die Gebärdensprache und die Hörfilme zur Unterstützung der 200 000 Gehörlosen, Schwerhörigen und Blinden im Land? Wer finanziert Schweizer Dialektfilme? Wer sorgt für Fairness beim Wegfall der Unabhängigen Beschwerdeinstanz und des Medien-Ombudsmanns, die die No-Billag-Initiative beide liquidieren will? Gerade im Zeitalter des Internet mit seinem globalen, oft unüberschaubaren Angebot können wir auf qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote als  wichtige Orientierungshilfe nicht verzichten. Ich lehne die extreme, unschweizerische Initiative ab, weil ich auch weiterhin unabhängige und sachlich dargestellte Informationen und hervorragende kulturelle Beiträge statt Fakenews am Radio und TV hören und sehen will! 

Ja zum Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, ist bis 2020 befristet. Mit der neuen Finanzordnung 2021 wird dieses Recht bis Ende 2035 verlängert.

Kantonale Abstimmung

Nein zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)

Stipendien sind dazu gedacht, dass auch Menschen aus ärmeren Verhältnissen die Chance auf eine gute Ausbildung bekommen. Mit dem Splittingmodell soll künftig eine Ausbildung an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder höheren Fachschule, z.B. in der Pflege, nicht wie bisher vollständig in Form eines Stipendiums unterstützt werden, sondern ein Drittel muss als Darlehen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Studierende aus einfachen Verhältnissen am Ende ihres Studiums künftig vor einem Schuldenberg von bis zu 30 000.- Franken stehen, während diejenigen aus begüterten Elternhäusern ohne Schulden starten. Es widerspricht klar der Chancengerechtigkeit, wenn sich Menschen aus finanziell bescheidenen Verhältnissen für ihre Ausbildung verschulden müssen. Die vermeintliche Einsparung von 2,4 Millionen Franken wird sich in Luft auflösen, denn Erfahrungen aus den wenigen Kantonen, die das Splittingmodell kennen, zeigen, dass viele Studierende eine längere Studiendauer in Kauf nehmen und zur Finanzierung des Studiums eine umfangreiche Nebenerwerbstätigkeit ausüben, statt sich zu verschulden. Eine längere Studiendauer führt jedoch zu höheren interkantonalen Beiträgen des Aargaus an die Hochschulen. Zudem zeigt der Bildungsbericht Schweiz 2014 auf, dass eine Erwerbstätigkeit während des Studiums das Risiko eines Studienabbruchs erhöht. Das können wir uns nicht leisten! Der Stipendienaufwand des Kantons Aargau liegt bereits heute unter den gesamtschweizerischen Durchschnittswerten. Mit der Einführung des Splittingmodells, das keine nachhaltige Einsparung bringt, würde der Aargau im Stipendienwesen künftig den letzten Platz aller Kantone belegen. Was für ein Armutszeugnis für einen grossen Mittellandkanton! Auch wenn der Gedanke der Solidarität in unserer Gesellschaft momentan häufig in den Hintergrund gerückt wird, so gilt es doch daran zu erinnern, dass Solidarität ein Grundpfeiler unseres demokratisch aufgebauten Staatswesens darstellt. Stipendien stellen einen wichtigen Teil einer ganzheitlichen Bildungspolitik dar. Das Stipendienwesen muss deshalb weiterhin in der Lage sein, die Ausbildungsbereitschaft und Chancengleichheit zu fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit des Landes beizutragen. SP, Gewerkschaften, CVP, Grüne, EVP, BDP, GLP, und ein Drittel der FDP Grossräte lehnen dieses Stipendiengesetz ab.