Abstimmungsvorlagen vom 17. Juni 2007

Eidgenössische Abstimmung

Änderung vom 6. Oktober 2006 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)

Nein zum 300 Mio.-Sozialabbau auf Kosten der Behinderten

Die 5. IV-Revision ist ein weiteres Glied in der Kette des Rentenabbaus: Zuerst wurden die Taggelder der Arbeitslosen gekürzt, dann die Ansprüche aus der 2. Säule, dann die AHV-Renten (vom Volk abgelehnt), nun die Leistungen der IV und der zweite Versuch bei der AHV ist in Vorbereitung. Das ist unsozial und passt nicht in eine Zeit rasant steigender Unternehmensgewinne und Managerlöhne. Mit der 5. IV Revision wird nur einseitig auf Kosten der Behinderten gespart und der Rentenzugang erschwert, ohne gleichzeitig die finanzielle Zukunft der IV zu sichern.

Die 5. IV-Revision reduziert die Ausgaben der IV im Durchschnitt der Jahre 2008-2026 um rund 498 Mio. Franken pro Jahr. Erreicht wird dies unter anderem durch gezielte Leistungskürzungen bei den Behinderten.

30% weniger Rente für  80 000 Behinderte und ihre Familien.

Von der Streichung der laufenden Zusatzrenten für Ehegatten, welche zu einer 30%-igen Reduktion des Renteneinkommens für Ehepaare führt, wären über 80'000 Behinderte und ihre Familien (rund 62'500 Ehefrauen und 18'000 Ehemänner) betroffen. Dieser Abbau trifft Ehepaare mit jährlich 116 Mio. Franken.

63 Millionen werden zu den Krankenkassen verlagert.

Künftig sollen medizinische Massnahmen für Personen ab dem 20. Altersjahr nicht mehr von der Invalidenversicherung übernommen werden. Diese Verlagerung zur Krankenversicherung führt zu einer weiteren Erhöhung der Kosten im Gesundheitswesen um 63 Mio. Franken. Personen mit einer Behinderung müssen neu rund 5 Mio. Franken an Selbstbehalten und Franchisen selber übernehmen.

8 Behinderte auf 1000 Angestellte sind viel zu wenig für eine Wiedereingliederung

Zur beabsichtigten Wiedereingliederung trägt die 5. IV-Revision wenig bei. Im Gesetz fehlt nämlich  jegliche Verpflichtung für die Arbeitgebenden, sich für die Wiedereingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeitenden einzusetzen. Es fehlen auch zusätzliche Anreize für die Arbeitgebenden, Behinderte einzustellen. Kein Wunder wird in der Schweiz nicht einmal jeder hundertste Arbeitsplatz (0,8 Prozent) von behinderten Menschen besetzt. In Österreich hingegen sind es 2,6, in Deutschland 3,8 und in Frankreich sogar 4,1 Prozent aller Arbeitsplätze. Dort sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ihren Beitrag zur Vermeidung von Invalidität zu leisten. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hält die Anreize für nicht ausreichend, um eine Wiedereingliederung zu verbessern.  Integration von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt kann nur dann funktionieren, wenn die Wirtschaft und die Verwaltung in die Pflicht und die Verantwortung genommen werden.

Gemeinden und Städte tragen die Mehrkosten

Was also wird passieren? Da viele behinderte Menschen auch nach der 5. IV-Revision zwar weiterhin keine Stelle finden, aber gemäss neuer Auslegung als integrationsfähig gelten, erhalten sie keine Rente mehr. Für ihren Lebensunterhalt muss deshalb die Sozialhilfe einspringen. Die steigenden Kosten tragen die Gemeinden und Städte. Durch die Streichung der Zusatzrenten und des abgestuften Einkommenszuschlags sind zahlreiche Personen auf höhere Ergänzungsleistungen angewiesen. Diese Kosten fallen neu bei den Kantonen an, weil sie die Ergänzungsleistungen entrichten. Aus all diesen Gründen kann man nur zu einem Schluss kommen:

Eine Revision, die einseitig alle Opfer von den Betroffenen abverlangt und gleichzeitig Krankenkassen (die Prämien lassen grüssen) Kantone und Gemeinden belastet kann nicht akzeptiert werden!

 

Kantonale Abstimmung

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG);

Bei der Änderung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (KBüG) geht es weder um das Verfahren bei Einbürgerungen noch um Grundsatzfragen über die Einbürgerung, sondern lediglich um die Festlegung der Gebühren nach einheitlichem Tarif. Dies gibt eine Änderung des Einbürgerungsgesetzes auf Bundesebene vor.

Mit ihren Kleininseraten und dem irreführenden Slogan "Gratis-Einbürgerungen Nein danke" versucht die SVP Aargau Stimmen gegen die Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht zu sammeln. Dabei geht es hier bloss um die Umsetzung einer bundesrechtlichen Vorgabe, wonach die Behörden seit dem 1. Januar 2006 nur noch Einbürgerungsgebühren erheben dürfen, welche höchstens die Verfahrenskosten decken. Von gratis Einbürgerung keine Spur, denn der Einbürgerungswillige muss gemäss Verordnungsentwurf der Regierung nach wie vor Gebühren von Fr. 1000.-, unmündige Kinder die Hälfte, zahlen. Es ist sicher vernünftig, wenn die Regierung und nicht jede Gemeinde einzeln, diese Gebühren für den ganzen Kanton einheitlich festlegt und deshalb gibt es keinen Grund, diese Gesetzesänderung abzulehnen.

Meine Empfehlung: JA