Abstimmung vom 3. März 2013

Eidgenössische Vorlagen

1. JA zum Bundebeschluss über die Familienpolitik

Familien werden zwar in verschiedenen Artikeln der Bundesverfassung angesprochen, es fehlt aber ein eigener, umfassender Artikel zur Familienpolitik. Mit dem neuen Verfassungsartikel wird die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft gefestigt. Neu sollen Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung fördern. Die Kantone werden verpflichtet, für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zum Beispiel in Krippen, Tagesschulen, Kinderhorten oder an Mittagstischen zu sorgen und der Bund kann auch selber Massnahmen treffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Für jede Massnahme braucht es aber ein Gesetz und dieses kann wieder mittels Referendum bekämpft werden. Ohne Gesetz sind keine Bundesausgaben und deshalb sind die Behauptungen der Gegner, eine Zustimmung zum Verfassungsartikel würde Milliarden kosten völlig aus der Luft gegriffen und pure Angstmacherei. Es ist im Gegenteil so, dass sich Investitionen in die Kinderbetreuung auch volkswirtschaftlich lohnen. Indem sie den Eltern eine verstärkte Erwerbstätigkeit erlauben und ihre langfristigen Berufsperspektiven verbessern, werden die Steuereinnahmen erhöht und Sozialhilfe eingespart. Die Unternehmen profitieren von einem höheren Angebot an Arbeitskräften. Pro Franken, den die öffentliche Hand in diesen Bereich investiert, resultiert ein volkswirtschaftlicher Nutzen von mindestens 3 Franken. Auch aus der Sicht des öffentlichen Haushalts rechnet sich die Investition: Pro ausgegebenem Franken fliessen durch zusätzliche Einnahmen und verminderte Ausgaben 1.6 Franken an den Staat zurück.

2. JA zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"

Die Millionengehälter und goldenen Fallschirme für Manger nerven uns seit Jahren! Nachdem die Abzockerinitiative nach einer beispielslosen Verschleppungsstrategie der eidgenössischen Räte endlich zur Abstimmung kommt, wird sie mit 8 Millionen Franken von der Economiesuisse bekämpft. Der gleiche Dachverband der Schweizer  Wirtschaft übrigens, der mit seiner Schwarzmalerei die Energiewende untergräbt. Als Anwalt von Abzockern und Atomlobby spielt die Economiesuisse den Goliath. Da ist mir der David lieber, auch wenn die Abzockerinitiative nicht alle Probleme löst. Immerhin: Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder erhalten keine goldenen Fallschirme, keine Begrüssungsmillionen und keine Belohnung bei Firmenkäufen und –verkäufen mehr. Und wenn sie sich nicht an die Forderungen der Initiative halten, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen von bis zu sechs Jahresvergütungen. Die Abzocker-Initiative ist deshalb griffiger als der schwammige Gegenvorschlag. Die Abzockerinitiative ist zudem die  Auftakt-Abstimmung zu wichtigen Initiativen mit sozialen Anliegen:
• Die 1:12-Initiative der Juso, welche die Managerlöhne direkt bremst.
• Die Mindestlohn-Initiative von SP und Gewerkschaften, die für eine gerechtere Verteilung sorgt.
• Die Erbschaftssteuerinitiative, die  20 % des Nachlasses für die AHV bringt.
• Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, die ungerechte Steuerprivilegien für reiche AusländerInnen beseitigt.
• Die Einheitskrankenkasse, die sozial verträglichere Prämien bringt.

Setzen wir also mit einem Ja am 3. März das richtige Signal! Das gibt unseren sozialen Projekten Rückenwind.

3. JA zur Änderung des Raumplanungsgesetzes

Jede Sekunde wird in der Schweiz ein Quadratmeter Kulturland verbaut. Allein im Kanton Aargau wurden in den letzten zwanzig Jahren jährlich rund 200 Hektaren Siedlungsflächen überbaut. Das entspricht einer Fläche von ca. 280 Fussballfeldern jährlich. Das Resultat ist ein wachsender Siedlungsbrei. Wenn wir unseren kommenden Generationen die Lebensqualität erhalten wollen, kommen wir nicht darum herum, die Zersiedelung unseres Landes zu drosseln. Das revidierte Raumplanungsgesetz bewahrt die landschaftliche Qualität der Schweiz und  ausreichend Kulturland für die landwirtschaftliche Produktion und es schafft Handlungsspielräume für die wirtschaftliche Entwicklung, indem künftig flächensparend geplant und gebaut wird.  Am 3. März haben wir die grosse Chance mit unserem JA die fortlaufende Zersiedelung zu bremsen.

Kantonale Vorlage

4. Nein zum A1-Zubringer in Lenzburg

Der A1-Zubringer in Lenzburg ist ein Megaprojekt und kostet mit 75 Millionen Franken so viel wie eine Umfahrung. Das Kernstück des Projektes ist ein zweispuriger Tunnel unter der Neuhof-Kreuzung Richtung Bünztal. Von den täglich 27 000 Fahrzeugen auf der A1-Verbindung rollen 22 000 ins Bünztal. Nach dem Ausbau können diese ungehindert in Richtung Wohlen fahren, ohne eine Kreuzung und ohne Lichtsignal. Mit 52 der 75 Millionen Franken Gesamtkosten ist der Tunnel extrem teuer.

Dass der Knoten Neuhof sowie alle seine Knotenäste in den Spitzenstunden am Abend überlastet sind, steht ausser Frage aber das vorliegende Projekt ist überrissen und viel zu teuer. Die Lösung der Ein- und Ausfahrt des Tunnels Neuhof zur Autobahn erscheint elegant, dass dazu aber noch die Spange Hornerfeld neues Land erschliesst um Othmarsingen und Lenzburg zu verbinden, ist nicht nachvollziehbar.  Die Kosten des Projekts stehen in keinem Verhältnis zur erhofften Verflüssigung des Verkehrs. Zudem wird die Zersiedlung weiter gefördert, ökologisch richtet der Ausbau grossen Schaden an. Nötig wäre eine überregionale Raum- und Verkehrsplanung, welche den langsamen und den öffentlichen Verkehr bevorzugt. Mit teuren Scheinlösungen wird nur das Verkehrswachstum weiter angekurbelt und es kommt andernorts zu weiteren Engpässen. Deshalb ist der Kredit für den A1-Zubringer Knoten Neuhof, Lenzburg, abzulehnen.