Abstimmungen vom 25.September 2005

Eidgenössische Vorlage:

1.  Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedländer 
     und über die Revision der flankierenden Massnahmen

10 Gründe für ein Ja zur Personenfreizügigkeit

1. Ja zu einer offenen Schweiz. 
Bei der Personenfreizügigkeit geht es um eine Grundsatzfrage: Wollen wir eine offene Schweiz, die mit den Nachbarstaaten zusammenarbeitet oder eine Schweiz, die sich isoliert? Die Schweiz darf nicht zu einer Insel in Europa werden. Die Personenfreizügigkeit ist eine der zentralen Bausteine für eine offene Schweiz und für ein offenes Europa.

2. Ja zu einem stabilen, friedlichen und demokratischen Europa. 
Durch die Osterweiterung wurden zehn neue Staaten in ein vereintes Europa aufgenommen. Dies führt zu einer Stabilisierung in Osteuropa und zur Verankerung der Freiheitsrechte und der Demokratie in diesen Staaten. Dies wirkt sich positiv auf den ganzen Kontinent aus, der im kalten Krieg jahrzehntelang gespalten war. Davon profitiert auch die Schweiz.

3. Ja zu neuen Arbeitsplätzen. 
Die Märkte der neuen EU-Länder sind dynamische Wachstumsmärkte. Der steigende Wohlstand führt zu einer wachsenden Nachfrage und schafft damit neue Absatzchancen für unsere Wirtschaft. Dank den erweiterten bilateralen Abkommen profitieren die Schweizer Unternehmen vom erleichterten Marktzugang. Eine wachsende Wirtschaft bedeutet gleichzeitig mehr Arbeitsplätze in der Schweiz.

4. Ja zu neuen Chancen für die Jugend. 
Dank der Personenfreizügigkeit ist es für die Jugend kein Problem mehr, in einem EU-Land zu studieren, ein Praktikum zu machen oder erste Arbeitserfahrungen zu sammeln. Damit wird ihnen ermöglicht, neue Länder kennen zu lernen, bessere Sprachkenntnisse zu gewinnen und so auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

5. Ja zu neuen Möglichkeiten für die Berufstätigen und die RentnerInnen 
Die Personenfreizügigkeit öffnet SchweizerInnen einen erweiterten Raum für Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung. Mit den gesammelten Erfahrungen in den bisherigen und in den neuen EU-Ländern steigern sie auch ihre Berufschancen auf dem Schweizer Markt. Und RentnerInnen, die sich im Ausland niederlassen wollen, profitieren von einem vereinfachten Verfahren.

6. Ja zur schrittweisen Einführung mit Übergangsfristen 
Die Ausweitung der Personenfreizügigkeit erfolgt schrittweise und kontrolliert. Die erweiterte Personenfreizügigkeit gilt wegen langer Übergangsfristen erst ab 2011. Bis dorthin gilt der so genannte Inländervorrang (SchweizerInnen werden bei der Arbeitsanstellung bevorzugt). Vor allem aber gibt es nur kleine Kontingente für Daueraufenthalter aus den neuen EU-Staaten - im Jahr 2006 für den Kanton Solothurn 44, für Graubünden 33, für Zürich 221.

7. Ja zu verstärkten flankierenden Massnahmen. 
Die SP und die Gewerkschaften haben als Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende verschiedene Instrumente durchgesetzt, mit denen Arbeitsbedingungen und Löhne effizient kontrolliert und notfalls gegen Lohndumping eingeschritten werden kann. Diese Massnahmen wurden im Vergleich zu den bereits bestehenden verbessert. So gibt es ua. eine wesentliche Verstärkung der Kontrollen in der Schweiz, verschärfte Sanktionen für Betriebe, eine Erhöhung der Anzahl GAV und Massnahmen gegen Scheinselbständige.

8. Ja zum Schutz der ArbeitnehmerInnen 
Da die verschärften flankierenden Massnahmen an die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit gekoppelt sind, würden die Verbesserungen gegen Lohndumping im Falle einer Ablehnung hinfällig. Das heisst: Die heute bestehenden Mängel im Kampf gegen Lohndumping würden nicht ausgemerzt, im Gegenteil. Leidtragende wären die Arbeitnehmenden.

9. Ja - weil viel auf dem Spiel steht. 
Rund 67% der SchweizerInnen sagten Ja zu den Bilateralen I im Jahre 2000. Mit einem Nein zur Personenfreizügigkeit setzen wir die ganzen bisherigen bilateralen Abkommen aufs Spiel - und damit auch sehr viele Arbeitsplätze. Wegen der so genannten Guillotine-Klausel sind alle Verträge der Bilateralen I miteinander verknüpft und können daher bei einem Nein auch alle von der EU gekündigt werden.

10. Ja zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 
Das restriktive Ausländergesetz ist mitverantwortlich dafür, dass es sehr viele illegale ArbeiterInnen in der Schweiz gibt, welche ohne soziale Absicherung und oft zu Dumpinglöhnen hier arbeiten. Die Personenfreizügigkeit mit den flankierenden Massnahmen löst das Ausländergesetz im Verkehr mit den 10 neuen EU-Staaten ab und ist damit ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Meine Meinung: JA

 

Kantonale Vorlagen:

2.  Gesetz über den Ladenschluss vom 14. Februar 1940; Aufhebung 
     vom 1. März 2005

Nein zur ersatzlosen Streichung des Ladenschlussgesetzes

Mit über 60 Prozent Neinstimmen wurde das Ladenschlussgesetz mit  liberaleren Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen am 22. September 1996 vom Aargauer Stimmvolk abgelehnt. Eine Teilrevision mit längeren Öffnungszeiten an Werktagen wurde 2002 vom Stimmvolk genehmigt. Aber immer noch reicht es nicht; nun soll das Ladenschlussgesetz ersatzlos gestrichen werden!

Sagt das Stimmvolk am 25.September JA zur Streichung, ist es mit der Ruhe in der Nacht und an Sonntagen vorbei. Im Aargau dürften die Läden 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr offen bleiben. Leidtragende sind das Personal, ihre Familien aber auch die Besitzer kleiner Geschäfte. Umsatzsteigerungen können nämlich höchstens die Grossverteiler, was die kleinen Läden noch mehr unter Druck setzt. Dem Verkaufspersonal wird bereits jetzt viel zugemutet. Die Mitarbeiterinnen werden vor die Wahl gestellt, entweder länger und an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, oder den Job zu verlieren. Heute arbeiten viele Frauen im Verkauf und ein grosser Teil von ihnen ist allein erziehend und damit auf ein Einkommen dringend angewiesen. Diese Frauen akzeptieren so ziemlich alles, um ihre Arbeit nicht zu verlieren. Eine Situation, welche geändert und nicht noch verschlechtert werden soll. Es wird auch noch viel mehr Jobs auf Abruf geben, die dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin kein geregeltes Einkommen garantieren. Die belastenden Auswirkungen von Nacht- und Sonntagsarbeit auf das familiäre und soziale Umfeld der Betroffenen sind vielfach belegt und weitgehend unbestritten. Aus all diesen Gründen lehne ich die ersatzlose Streichung des Ladenschlussgesetzes ab.

Meine Meinung: NEIN

3.   Aargauische Volksinitiative vom 4. November 2003 
      «Der Aargau bleibt Kulturkanton»

Kulturprozent voll ausschöpfen!

In die Aargauer Kultur fliessen jährlich  ca. 32 Millionen Franken. Zusätzlich engagieren sich private Stiftungen wie das  Naturama, Pro Argovia, der Aargauische Kunstverein oder die Gesellschaft Pro Vindonissa für die Kultur. Dazu kommt ein grosses privates, teilweise auch kommerzielles Kulturangebot. Woher aber stammen eigentlich die 32 Millionen? 1/3 spricht  der Regierungsrat jeweils für gemeinnützige kulturelle Projekte aus dem Lotteriefonds,  1/3 wird dem Staatsbudget entnommen und für die Kantonsbibliothek, das Kunsthaus und die historische sowie  ur- und frühgeschichtliche Sammlung verwendet und 1/3 entstammt dem Kulturprozent. Letzterer Beitrag zwischen 9 und 11 Millionen Franken geht zur Hälfte an die Denkmalpflege und die Archäologie, zur andern Hälfte ans Kuratorium, welches das Geld zur Förderung des aktuellen Kulturschaffens, aber auch zur Förderung der Erwachsenenbildung  verwendet. Kultur braucht mehr Geld, der Bedarf nach zusätzlichen Mitteln ist klar ausgewiesen. Eine Studie des Bundesamtes für Kultur von 1999 geht davon aus, dass etwa 65 % der Theaterschaffenden, 40 % der Kunstschaffenden und nur 8 % der Schriftstellerinnen und Schriftsteller von ihrer Kunst leben können. Als durchschnittliches Einkommen wird von 2 - 3000 Franken monatlich ausgegangen. Die SP hat sich stets mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Kulturprozent voll ausgeschöpft wird und nicht zuletzt dieser Druck hat dazu geführt, dass sich der Ausschöpfungsgrad trotz Spardruck erhöht hat. In absoluten Zahlen ausgedrückt muss man aber feststellen,  dass bei voller Ausschöpfung des Kulturprozents  in den letzten 10 Jahren 9,8 Millionen oder jährlich ca. 1 Million Franken mehr zur Verfügung gestanden hätten. 3053 Aargauerinnen und Aargauer haben die Volksinitiative "Der Aargau bleibt Kulturkanton", die mindestens die volle Ausschöpfung des Kulturprozents verlangt, unterschrieben. Bereits bei der Lancierung der Initiative gab es allerdings Zweifel darüber, ob durch diese Initiative nicht eine dringend nötige breite Kulturdiskussion in den Hintergrund gedrängt werde, weil das Initiativbegehren  zu einseitig nur auf eine finanzielle Einzelmassnahme fokussiere. Schliesslich haben im Grossen Rat nur 16 ParlamentarierInnen dem Volksbegehren zugestimmt. Ein Ergebnis, dass den Schluss zulässt, dass die grosse Mehrheit eine umfassende Kulturgesetzrevision bevorzugt und wohl auch hoffte, bei diesem Resultat würde die Initiative zurückgezogen. Letztere Rechnung ging nicht auf und nun kann sich das Stimmvolk äussern. Ich meine, die Initiative verdient kein Nein, denn der Bedarf an mehr Mitteln ist ausgewiesen. Nichtsdestotrotz  muss  die Kulturdebatte unbedingt stattfinden. Es geht nicht so sehr um die einzelnen Franken, die mit der Giesskanne ausgeschüttet werden, es geht vor allem um die Qualität der Kultur, die sich national und international durchsetzen kann. Und wenn einmal ein gewisses Qualitätsniveau erreicht ist, geht es um Qualitätssicherung. Dazu braucht es andere Strategien. Es wäre ein missverständliches Signal, wenn das Volk das berechtigte Begehren nach voller Ausschöpfung des Kulturprozentes verwerfen würde. Allzu einfach könnte ein solches Resultat als Sparwillen  an der Kultur uminterpretiert werden. 

Meine Meinung: JA

30.Mai 2005