Abstimmung vom 9. Februar 2014

Vorlage 1: JA zum Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI  (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr")

Die Schweiz hat ein hervorragendes Angebot im Bahnverkehr. Damit dies auch bei steigender Mobilität so bleibt, muss in den nächsten Jahren weiter in die Schieneninfrastruktur investiert werden. Die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ist abgestimmt mit der Raumordnungspolitik gemäss Raumkonzept Schweiz. FABI ermöglicht einen Ausbau des Angebots, Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Infrastruktur werden auf eine solide finanzielle Basis gestellt und der Güterverkehr erhält bessere Verbindungen und mehr Qualität auf den Schienen. Auch für die Weiterentwicklung der S-Bahn Aargau ist die Annahme der Abstimmungsvorlage am 9.Februar unerlässlich. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist ein wichtiger Faktor im weltweiten Standortwettbewerb und ein Trumpf der Tourismusregionen. Davon profitieren alle. FABI bringt mehr Platz - mehr Züge - mehr Qualität. Die Schweiz schafft damit die fortschrittlichste Infrastrukturfinanzierung europaweit.

Vorlage 2: NEIN zur Volksinitiative vom 4. Juli 2011 "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache ─ Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung"

  • Die Initiative ist ein Angriff auf die Errungenschaften der Fristenregelung, die 2002 mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.
  • Die Initiative ist frauenfeindlich: Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen und entlässt die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung.
  • Die Initiative spart keine Kosten.

Der Zugang zu einem fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch für alle – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten – ist eine Frage von Grundrechten. Die Initiative deshalb ein Frontalangriff auf das Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung der Frauen. Die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung trifft nur Frauen und unter ihnen speziell die finanziell schwachen. Das ist doppelt diskriminierend und mit dem Prinzip der Gerechtigkeit und Solidarität nicht zu vereinbaren. Deshalb sage ich klar Nein.

Vorlage 3: NEIN zur Volksinitiative vom 14. Februar 2012 "Gegen Masseneinwanderung"

Auf Zuwanderung angewiesen

Ohne Zuwanderung würden  zahlreiche Dienste im Gesundheitsbereich,  Bildungswesen, Bau, Gastgewerbe, Tourismus und in der Landwirtschaft nicht mehr funktionieren. Bis 2030 fehlen, laut Studie von Travail Suisse, allein in diesen Sektoren trotz Zuwanderung über 400 000 Angestellte.  Das weiss auch die SVP, die mit ihrer Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ vorgibt, die Zuwanderung eindämmen zu können. Mit der Rückkehr zur gescheiterten teuren und ineffizienten Kontingentspolitik mutet sie der Staatsverwaltung zu, im Voraus planwirtschaftlich festzulegen, wie viele Arbeitskräfte für Spitäler, Pflegeheime, Schulen,  Baufirmen, Restaurants, Hotels, Bergbahnen und Bauern kommen dürfen. Solange unsere Wirtschaft wächst, wird es wie früher, auch mit Kontingenten Einwanderungsschübe geben. Die Initiative hält nicht, was sie verspricht, sondern setzt die sieben bilateralen Verträge mit der EU und damit unseren wirtschaftlichen Austausch und  Arbeitsplätze aufs Spiel. Die Lösung im Kampf gegen die unerwünschten Auswirkungen der Zuwanderung liegt nicht in der Einführung eines Kontingentsystems, sondern in einer Verstärkung der flankierenden Massnahmen zum Schutz der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen und einem nachhaltigen Ausbau der Verkehrs- und Wohnungsinfrastruktur.