Abstimmungsvorlage vom 24. September 2006

Eidgenössiche Abstimmungen vom 24.September 2006

1. KOSA-Initiative = Volksinitiative vom 9. Oktober 2002 «Nationalbankgewinne für die AHV» / Mein Tipp: JA

Worum geht es?

Nationalbankgewinne für sichere AHV-Renten
Das Volksbegehren "Nationalbankgewinne für die AHV" verlangt, dass die Gewinne der Nationalbank in die AHV fliessen. Die AHV erhält ab sofort und dauerhaft Mehreinnahmen von 1 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr. Die Kantone erhalten weiterhin 1 Milliarde Franken.

Gegen Rentenkürzungen
Der 2002 verstorbene alt Bundesrat Hans Peter Tschudi war Ehrenpräsident des Komitees sichere AHV (KOSA). Leider kann er sich nicht mehr selber für sie einsetzen. Die Initiative ist aber sein Vermächtnis. Er hat die AHV aufgebaut. Und er wusste, dass nun die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen.
Die AHV braucht Mehreinnahmen. Sie braucht keine Rentensenkungen. Die Nationalbankgewinne sichern die AHV auf Jahre hinaus, ohne dass die Mehrwertsteuer erhöht werden muss. Die Nationalbank macht im langjährigen Durchschnitt über 3 Milliarden Franken Gewinn. Zudem verfügt sie über eine Ausschüttungsreserve, die Ende 2005 mit 16,5 Milliarden Franken geäufnet ist.

Kantone erhalten mehr Geld als früher
Die Initiative trägt den Bedenken der Kantone Rechnung. Sie erhalten weiterhin 1 Milliarde Franken pro Jahr. Das ist doppelt so viel wie die Kantone in den 90er Jahren durchschnittlich erhielten. Zudem: Die Kantone und der Bund haben von der Nationalbank bereits 21,1 Milliarden Franken Golderlös erhalten. Schulden und Zinslasten sind dadurch gesunken. Jetzt soll auch die AHV profitieren.

Die AHV darf nicht leer ausgehen!
Die hohen Nationalbankgewinne stärken die AHV. Sie sichern unsere Renten. Und sie machen auf absehbare Zeit eine Erhöhung der Mehrwertsteuer unnötig.

Nationalbank bleibt unabhängig
Die Schweiz braucht  eine starke und unabhängige Nationalbank. Die Nationalbank wird gemäss Initiative und Gesetz selber bestimmen können, wie viele Gewinne sie ausschüttet. Neu ist: Auch die AHV profitiert.

 

2. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer / Mein Tipp: NEIN

Worum geht es?

Das bisherige Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG) aus dem Jahr 1931 regelt die heutige Ausländerpolitik. Nach dem Bundesrat und der bürgerlichen Mehrheit des Parlaments soll das neue Gesetz komplizierte Bewilligungswege vereinfachen und den  hohen bürokratischen Aufwand für Bund, Kantone und Gemeinden reduzieren. Während mit der EU und der EFTA seit 2002 der freie Personenverkehr besteht (mit Übergangsfristen bis 2014), gelten für alle Nicht-EU-Staaten Einschränkungen. Zugelassen werden in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte oder spezialisierte Arbeitskräfte. Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer werde durch das neue Gesetz verbessert. Die Anstrengungen für die Integration würden verstärkt. Kriminalität und Missbrauch des Ausländerrechts würden künftig besser verhindert und schärfer bestraft werden. Besondere Massnahmen seien  zum Beispiel gegen das Schlepperwesen, gegen die Schwarzarbeit oder gegen Scheinehen vorgesehen.

Die Linke sagt und ich teile diese Auffassung:

"Das Gesetz ist diskriminierend.

EU-Bürgerinnen haben heute viele Rechte, die ihre Integration in der Schweiz fördern. Die über 700'000 AusländerInnen aus allen anderen Ländern, die hier leben, werden sinnlos diskriminiert. NichteuropäerInnen erhalten kaum eine Aufenthaltsbewilligung. Und Ausländer, die seit Jahren unbescholten hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, erhalten selbst nach zehn Jahren kein Recht auf Niederlassung. Sogar SchweizerInnen, die mit AusländerInnen verheiratet sind, werden gegenüber EU-Paaren benachteiligt.

Das Gesetz ist unmenschlich.

Kinder über 12 Jahren dürfen grundsätzlich nur noch innerhalb eines Jahres zu ihren Eltern in die Schweiz kommen. Dies erschwert eine gute Integration aller Familienmitglieder und steht im Widerspruch zur Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschrechte.

Das Gesetz ist willkürlich.

Jede dritte Ehe in der Schweiz wird heute zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Wer eine Frau oder einen Mann aus dem Ausland heiraten will, muss neu damit rechnen, dass der Standesbeamte auch ein Eheschnüffler ist, der Nachbarn oder Arbeitskollegen befragen und die Ehe willkürlich verweigern darf.

Das Gesetz drängt Menschen in die Illegalität.

Heute leben und arbeiten in der Schweiz über 100'000 Sans-Papiers. Ihre Arbeitskraft wird von der Wirtschaft gebraucht. Dennoch wurden alle Vorschläge für ihre Regularisierung abgelehnt.

3. Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes / Mein Tipp: NEIN

Worum geht es?

Mit der Revision des Asylgesetzes will der Bundesrat das Asylverfahren, den Wegweisungsvollzug und den Asylmissbrauch den neuen Herausforderungen anpassen und verschärfen. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, kirchliche Kreise und die Ratslinke haben im April 2006 das Referendum gegen die Gesetzesrevision eingereicht, denn sie finden, das verschärfte Asylgesetz sei unmenschlich, koste viel und nütze nichts gegen Missbrauch. Ich teile diese Meinung.
Verfolgte und Gefolterte werden abgewiesen.
Wer nicht innert 48 Stunden nach der Ankunft gültige Identitätspapiere abgibt, wird grundsätzlich vom Asylverfahren ausgeschlossen. Verfolgte können aber vom Staat, der sie verfolgt, keine Papiere beschaffen. Können sie nicht sofort glaubhaft machen, dass sie verfolgt sind und deshalb auch keine Papiere abgeben können, droht ihnen die Ausschaffung. Die Erfahrung zeigt aber, dass Opfer von Folterungen und Vergewaltigung nicht spontan über die erlittenen Misshandlungen sprechen können. Sie werden künftig wie Asylmissbraucher behandelt. Das können wir nicht verantworten! Das Gesetz verletzt die Flüchtlingskonvention und das Völkerrecht. Es trifft die Falschen und nützt nichts gegen Missbrauch.

Familien, Kinder ohne Eltern, Schwangere, Alte und Kranke landen auf der Strasse.
Alle Abgewiesenen sollen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Tausende von Menschen werden damit zu Illegalen, nicht einmal für Kinder oder Kranke sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Kinder werden so zu leichter Beute für Menschenhändler. Die Rechnung für die verfehlte Asylpolitik bezahlen Kantone, Städte und Gemeinden.

Fünzehnjährige unschuldig in Beugehaft.
Wer die Schweiz nicht freiwillig verlässt, kommt bis zu zwei Jahre ins Gefängnis. Beugehaft soll den Menschen den Willen brechen. Selbst Minderjährige werden eingesperrt. Das missachtet die Kinderrechte. Haft fördert die Ausreise nicht und ist teuer: Sie kostet pro Person mehr als 100'000 Franken im Jahr!