Regierungsratswahlen und Abstimmungen vom 27.November 2016

Regierungsratswahl vom 27. November 2016

Ich kenne Yvonne Feri aus unserer zehnjährigen Zusammenarbeit im Grossen Rat als kompetente und engagierte Politikerin, die für die Menschen einsteht. Sie bringt alles mit, was es für ein Regierungsratsamt braucht. Mit über zehn Jahren Exekutiverfahrung als Gemeinderätin von Wettingen und fünf Jahren im Nationalrat kann sie führen und ist schweizweit bestens vernetzt, was vorteilhaft ist für unsern Kanton. Als Parlamentarierin kämpft sie konsequent und ausdauernd für soziale Gerechtigkeit. Als Gemeinderätin setzt sie sich lösungsorientiert und pragmatisch für mehr Gemeinschaftssinn statt Eigennutz ein. Es sind diese Werte, die unsere Gesellschaft stärken und den Aargau vorwärts bringen. Wählen wir Yvonne Feri in den Regierungsrat, denn sie vertritt sie glaubwürdig und überzeugend!

Eidgenössische Abstimmung  vom 27. November  2016

JA zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»

Trotz Tschernobyl und Fukushima leistet sich die Schweiz mit Beznau I das weltweit älteste AKW. Es steht im 47. Betriebsjahr und hat mit gravierenden Sicherheitsproblemen zu kämpfen, die sich mit keinen Nachrüstungen beheben lassen. Auch Mühleberg und Beznau II gehören zu den ältesten AKW der Welt. Zentrale Bauteile wie der Reaktor lassen sich nicht erneuern und altern vor sich hin. Damit ist das Risiko massiv erhöht, dass auch hierzulande ein Unglück geschieht. Die Initiative will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Das bedeutet für die einzelnen AKW: Beznau I: 2017, Beznau II: 2017, Mühleberg: 2017, Gösgen: 2024, Leibstadt: 2029. Der Bund soll zudem dafür sorgen, dass weniger Energie verbraucht, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien gefördert werden. Die Behauptungen der Gegner werden auf https://www.geordneter-atomausstieg-ja.ch/de/argumente.html widerlegt - sie sind blosse Angstmacherei!

Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2016

Nein zur Änderung des Schulgesetzes (Abschaffung des Berufswahljahrs)
Nein zur Änderung des  Wassernutzungsgesetzes (Gewässerrevitalisierungen)

Die Abschaffung des Berufswahljahres und die Kürzung des jährlichen Wasserzinsertrages für Gewässerrevitalisierung von 10 auf 5 Prozent waren schon Bestandteil des am 8.März 2015 vom Aargauer Stimmvolk mit 56% verworfen Sparpakets (Leistungsanalyse). Dass wir bloss 20 Monate später schon wieder über das genau Gleiche abstimmen müssen, darf als Zwängerei bezeichnet werden oder will man das Stimmvolk für dumm verkaufen? Das Berufswahljahr hilft insbesondere leistungsschwächeren Jugendlichen, sich auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Berufswahllehrpersonen arbeiten eng zusammen mit den Berufsberatern. Berufskunde und Schnupperlehren haben innerhalb des Unterrichts eine besondere Bedeutung. Wird das Berufswahljahr einfach abgeschafft, verschwinden die Schüler nicht, sondern besuchen Kleinklassen oder die Oberstufe, wo sie weniger gut spezifisch gefördert werden können. Finden sie danach keine Lehrstelle oder besuchen das 10.Schuljahr, wird es teurer! Die vermeintliche Einsparung ist bestenfalls ein Nullsummenspiel! Sagen wir auch nochmals Nein zur Anpassung des Wassernutzungsgesetzes. Die Tiere und Pflanzen, aber auch die Menschen, welche die Erholungsgebiete nutzen, werden es uns danken.  

Ja zur Änderung des Steuergesetzes (Begrenzung Pendlerabzug auf Fr. 7'000.–)

Der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg bei der kantonalen Einkommenssteuer soll künftig auf höchstens Fr. 7000.– begrenzt werden. Die Beschränkung betrifft nur 8 Prozent der Steuerpflichtigen und bringt dem Kanton dringend benötigte 10 Millionen Franken und den Gemeinden 9.4 Millionen Franken an jährlichen Mehreinnahmen. Bisher ist dieser Abzug für die Steuerpflichtigen im Aargau nicht begrenzt. Selbst mit der vorgeschlagenen Kürzung können noch immer deutlich höhere Abzüge gemacht werden als beim Bund oder in vielen anderen Kantonen. Autofahrer können weiterhin einen Arbeitsweg von mindestens 45,4 km/Tag abziehen. Dabei können mit 70 Rappen pro Kilometer höhere Kosten geltend gemacht werden als in den meisten Fällen anfallen. Pendler, die auf günstige und sparsame Autos setzen, können so für einen weiteren Arbeitsweg die vollen Kosten abziehen. Diese können durch Änderung ihres Mobilitätsverhaltens Mehrkosten vermeiden. ÖV-Benutzer können weiter sämtliche Kosten abziehen, da selbst das 1.-Klass-GA weniger als 7000 Franken kostet.

Nein zur Änderung des  Ergänzungsleistungsgesetzes (Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV)

Im Kanton Aargau erhalten IV-RentnerInnen Ergänzungsleistungen, wenn sie mit ihrer Rente und ihrem Einkommen zusammen nicht genügend Geld für die minimalen Lebenskosten haben. Für die Berechnung der Ergänzungsleistung wird auch das Vermögen einer Person angeschaut. Dabei soll statt wie bisher 1/15 = 6.6 Prozent neu 1/5 = 20 Prozent des Vermögens als Einnahme berechnet werden. Bei der Mehrheit der Kantone beträgt der Vermögensverzehr einen Fünfzehntel. Personen, die viel gespart haben, bevor sie IV-RentnerInnen wurden, werden so bestraft. Es gibt im Übrigen auch jüngere Personen, die eine IV-Rente bekommen und ihr Vermögen muss für lange Zeit ausreichen.