Abstimmungsvorlagen vom 8. Februar 2009

Eidgenössiche Abstimmung vom 8. Februar 2009

Personenfreizügigkeit schafft Arbeitsplätze  und Wohlstand

Die Schweiz hat in den letzten sechs Jahren durchwegs positive Erfahrungen mit dem Personfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU und den übrigen bilateralen Abkommen I gemacht. Die Schweizer Unternehmen profitieren vom erweiterten Arbeitsmarkt und vom weitgehend gleichberechtigten Zugang zum EU-Binnenmarkt mit 490 Millionen Konsumenten. Für unsere Wirtschaft und für unseren Wohlstand ist das zentral, denn die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Jeder dritte Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt von den Beziehungen zur EU abhängig.  Darum wollen Bundesrat und Parlament die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterführen und gleichzeitig auf die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien ausdehnen. Dies bedeute Jobverlust, tiefere Löhne, Überfremdung, Plünderung der Sozialwerke durch Einwanderung aus dem Osten und mehr Ausländerkriminalität, behauptet die Gegnerschaft. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen diese Schreckensszenarien keineswegs – im Gegenteil. Tiefere Löhne? Das durchschnittliche Einkommen ist dank der Freizügigkeit sogar leicht gestiegen. Zum Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen haben die SP und die Gewerkschaften flankierende Massnahmen durchgesetzt. Dank diesen wird unser Arbeitsmarkt kontrolliert. Bei einer Ablehnung der Personenfreizügigkeit sind allerdings alle diese Massnahmen für Lohnschutz und bessere Arbeitsbedingungen gefährdet. Jobverlust? Der Bund wie auch die ETH kommen in ihren Berichten zum Schluss, dass Zugewanderte vor allem Stellen besetzen, für die in der Schweiz keine geeignete Person gefunden werden konnte. Es findet daher keine Verdrängung von Schweizern statt. Überfremdung? Nur wer einen Arbeitsvertrag oder genügend Geld hat, bekommt eine Aufenthaltsbewilligung. Die Zahl offener Stellen kontrolliert die Zuwanderung. Zudem erfolgt die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit schrittweise mit zehnjährigen Übergangsfristen. Plünderung der Sozialwerke? EU-Arbeitskräfte zahlen 19% der Sozialbeiträge in die AHV ein, beziehen aber nur 15% der Leistungen. Damit helfen sie sogar mit, die AHV-Renten der Schweizer zu sichern. Mehr Ausländerkriminalität? Im Zusammenhang mit der Freizügigkeit kann keine Zunahme der Ausländerkriminalität festgestellt werden. Schon seit 2004 können Roma visumsfrei in die Schweiz einreisen. Auch hier gab es keine Zunahme an Kriminalität. Wir sollten uns also keinesfalls von den polemischen  Argumenten der Gegner blenden lassen. Ich stimme mit Überzeugung Ja zur Personenfreizügigkeit, weil ich Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Wohlstand in unserem Land sichern will.

Rainer Huber wieder in den Regierungsrat!

Am 8. Februar finden die Wahlen um den 5.Sitz in den Aargauer Regierungsrat statt.

In den Regierungsrat gehören Persönlichkeiten, die in ihrer bisherigen politischen und beruflichen Tätigkeit gezeigt haben, dass sie den hohen Anforderungen dieses Amtes gewachsen sind. Persönlichkeiten aber auch, die die nötige Unabhängigkeit haben, um für alle Aargauerinnen und Aargauer eine zukunftsgerichtete Politik zu gestalten und umzusetzen.

Rainer Huber hat mit riesigem persönlichen Einsatz und hoher Sachkompetenz überfällige Reformen eingeleitet. Er war treibende Kraft bei Aufbau und Etablierung der Fachhochschule Nordwestschweiz, er kümmerte sich mit Erfolg  um das Lehrstellenproblem, er hat mit dem Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung bei den kantonalen Schulen und den Berufsschulen wichtige Verbesserungen erreicht, er brachte das Betreuungsgesetz und ein fortschrittliches Kulturgesetz ohne Gegenstimme durch das Parlament. Und nicht zuletzt bemühte er sich  um eine gute Personalpolitik und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Damit er diese Politik für einen starken Bildungs- und Kulturkanton Aargau weiterhin fortsetzen kann, wähle ich am 8.Februar Rainer Huber in den Regierungsrat.

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