Abstimmungsvorlagen vom 29. November 2009

1. Spezialfinanzierung Luftverkehr NEIN

Der Bund erhebt auf allen Treibstoffen eine Steuer und einen Zuschlag, auch auf Flugtreibstoffen. Dieser Steuerpflicht unterstehen Inland- und Privatflüge, nicht jedoch kommerzielle Flüge ins Ausland. Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen fliessen heute zur einen Hälfte  in die allgemeine Bundeskasse, zur andern Hälfte in den Strassenverkehr.  Mit der Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung wollen Bundesrat und Parlament die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Steuereinnahmen künftig der allgemeinen Bundeskasse und dem Luftverkehr zugute kommen

Durch die Schaffung des Fonds werden - nach dem Strassenfonds - einmal mehr Steuergelder zur Förderung umweltbelastender Technologien zweckgebunden, und das im Rahmen von rund 44 Millionen Franken jährlich. Für den Bund bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 20 Millionen Franken. Bereits heute wird die Luftfahrt mit rund 100 Millionen Franken subventioniert. Profiteure wären vor allem die Regionalflugplätze und die Privatfliegerei.
 
Die Luftfahrt schadet der Umwelt, dem Klima und der Gesundheit. All diese Schäden werden nicht durch den Verursacher Luftverkehr bezahlt. Dafür muss die Allgemeinheit aufkommen – zum Beispiel durch höhere Krankenkassenprämien. Denn Lärm und Luftverschmutzung machen erwiesenermassen krank. Fliegen ist hingegen so billig wie noch nie. Der Flugverkehr weist Wachstumsraten auf wie kein anderer Verkehrsträger. Die Zahl der transportierten Passagiere ist in den letzten zehn Jahren von rund 29 Millionen auf knapp 38 Millionen gestiegen.
 
Wenn schon Kerosingelder für den Flugverkehr eingesetzt werden, dann als umweltorientierte Abgabe zur Minderung der Belastungen. Die Flughäfen sind mit erheblichen Entschädigungsforderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen Lärmbelastungen konfrontiert. Doch mit den in der Spezialfinanzierung vorgesehenen Mitteln kann der Lärmschutz nicht vollumfänglich finanziert werden. Mit diesen Geldern muss die Luftfahrt gleichzeitig Investitionen in Sicherheits- und Schutzmassnahmen tätigen.

2. Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» JA 

Die Initiative fordert ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern und will, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und der Rüstungskontrolle fördert. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Die Schweizer Rüstungsindustrie liefert Waffen in Entwicklungsländer und Folterstaaten, wo Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Ob in Afghanistan, im Irak, in Darfur oder in einem der 69 andern Ländern, welche die Schweiz beliefert: Schweizer Kriegsmaterial tötet weltweit unschuldige Menschen. Nur mit einem Ja zum Verbot von Kriegsmaterial-Exporten sind wir glaubwürdig in unserer humanitären Tradition und unserem weltweiten Engagement für Frieden und Menschrechte.

3. Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» NEIN

Die Initiative will den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab, weil sie Grundrechte verletzt und keine Probleme löst, sondern neue schafft.

In der ganzen Schweiz gibt es gerade einmal vier Minarette. Der Bau von Minaretten war nie ein Problem bei uns. Der Bau von Minaretten unterliegt dem kantonalen und kommunalen Baurecht. Über einen allfälligen Bau wird also bereits heute vor Ort in der Gemeinde entschieden. Ein Verbot des Baus von Minaretten ist weder ein Mittel gegen den Terrorismus, noch verbessert es  die Stellung der Frau im Islam. Hingegen diskriminiert es Menschen, die in Frieden bei uns leben, und kann zu gravierenden Problemen für unser Land und unsere Wirtschaft führen. Bei einer Annahme der Minarett-Initiative würde die Schweiz in ihrem Engagement gegen religiöse Diskriminierungen auf der Welt und in ihrem Einsatz für die Menschenrechte unglaubwürdig. Schweizer Unternehmen exportierten 2008 Waren im Wert von 14,5 Milliarden Franken in muslimische Länder und sind auch weiterhin auf gute Beziehungen angewiesen. Die überflüssige Initiative widerspricht auch den Grundwerten der Schweiz, denn unsere Gesellschaft basiert auf Religionsfreiheit. Willkür, Ausgrenzung und Diskriminierung sind zutiefst unschweizerische Werte. Deshalb sollten wir die Anti-Minarett-Initiative klar ablehnen.