Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2010

1. Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)»

Die Volksinitiative will Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.

Völlig unverhältnismässig

Bereits ein einfacher Ladendiebstahl begangen durch einen Secondo, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt und nur Deutsch spricht, müsste nach dem Initiativtext der Ausschaffungsinitiative zum Landesverweis führen. Das ist absurd!

Schafft zweierlei Recht

Das Strafrecht muss für alle gleich sein. Egal ob SchweizerIn oder AusländerIn: Straftaten müssen immer gleich beurteilt und geahndet werden! Wir wollen keine Zwei-Klassen-Justiz!

Selbst bei einem Volks-Ja nicht umsetzbar

Indem die Initiative die Ausschaffung von Ausländern selbst dann fordert, wenn ihnen im Zielstaat Tod und Folter drohen, missachtet sie das Non-Refoulement-Prinzip, ein Bestandteil des zwingenden Völkerrechts . Als zwingend gelten die Verbote von Folter, Genozid, Sklaverei sowie die notstandsfesten Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Uno-Paktes II.

Sippenhaft

Durch die Ausschaffung straffälliger Familienmitglieder werden die Familien mitbestraft: Kinder und Ehefrauen, die keine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben, sind direkt betroffen. Sie müssten die Schweiz zusammen mit dem ausgewiesenen Ehemann verlassen.

Aus all diesen Gründen lehne ich die Ausschaffungsinitiative ab.

Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer Ausschaffungsinitiative»

Der Gegenentwurf des Parlaments nimmt das Anliegen der Initiative auf, stellt aber auf die Schwere einer Tat ab. Er respektiert die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und das Völkerrecht. Trotzdem schafft auch er zweierlei Recht und es gibt keine Möglichkeit für individuelle Lösungen. Kriminelle Ausländer können bereits nach heutigem Recht ausgeschafft werden. Es braucht deshalb auch keinen Gegenvorschlag. 
Die Stimmberechtigten stimmen über Initiative und Gegenentwurf getrennt ab. Sie können beiden zustimmen oder sie ablehnen. In der Stichfrage ist  anzugeben, welcher Lösung man den Vorrang geben will, falls Initiative und Gegenentwurf  angenommen werden.

Ich stimme

  • NEIN zur Ausschaffungsinitiative
  • NEIN zum Gegenvorschlag
  • Stichfrage: Gegenvorschlag

2. «Steuergerechtigkeits-Initiative»
Die Steuergerechtigkeits-Initiative will für hohe Einkommen und Vermögen für die ganze Schweiz Mindeststeuersätze einführen.  

Kantone und Gemeinden werden gestärkt

Die zur Perversion gesteigerten Managerlöhne versteht zu Recht keiner mehr. Trotzdem wurden auch im Aargau bei jeder Steuergesetzrevision die Vermögens- und Einkommenssteuertarife für Spitzenverdiener gesenkt, so dass jährlich Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe fehlen. Im Hinblick auf die nächste Steuergesetzrevision heisst es bereits wieder, man müsse die Steuerbelastung der Multimillionäre noch mehr senken, sonst würden sie in günstigere Innerschweizerkantone abwandern. Heute jagen sich Kantone und Gemeinden mit Steuergeschenken die Superreichen ab. Die Steuergerechtigkeits-Initiative macht Schluss damit. Sie will, dass in der ganzen Schweiz eine Mindeststeuer für Grossverdiener gilt. Nur gerade 1% der reichsten Bevölkerung muss in den Tiefsteuerkantonen mit der Initiative mehr Steuern bezahlen. Die  Kantone und Gemeinden müssen sich einzig für die obersten Einkommen und Vermögen an eine Untergrenze halten, können sonst aber weiterhin ihre eigene Steuerpolitik festlegen. Sie  werden finanziell gestärkt und der internationale Vergleich zeigt, dass die Schweiz auch weiterhin an der Spitze der Niedrigsteuerländer positioniert ist. Damit die Steuergerechtigkeit und die Solidarität zwischen den Regionen im Interesse aller wieder hergestellt werden, braucht es am 28. November ein klares JA zur Steuergerechtigkeits-Initiative.

Ich stimme

  • JA zur Steuergerechtigkeitsinitiative