Abstimmungsvorlagen vom 13. Februar 2011

Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Februar 2011

1. Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»

Worum geht es? 
Die Initiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen durch ein neues ersetzen. Armeewaffen müssten neu im Zeughaus deponiert werden und sämtliche Feuerwaffen würden zentral beim Bund statt in den Kantonen registriert. Zudem fordert die Initiative einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Feuerwaffen und Munition.

Ja zum Schutz vor Waffengewalt

Dass ein strammer SVP Politiker wie der Glarner Ständerat This Jenny und zahlreiche weitere Bürgerliche klar Ja sagen zur Initiative für den Schutz vor Waffengewalt zeigt, dass es sich nicht um eine ideologische Frage handelt. Jenny stellt ganz einfach fest: „Das Gewehr zuhause nützt einfach nichts mehr“. Deshalb ist die Aufbewahrung des Sturmgewehrs in gesicherten Räumen der Armee vernünftig und der höhere Aufwand lohnt sich, denn die Liste von Missbrauchsfällen mit Armeewaffen ist lang. Wenn in Zukunft nur Leute Waffen besitzen können, die diese wirklich brauchen und damit verantwortungsvoll und gewissenhaft umgehen können, erhöht dies unsere Sicherheit. Berufsleute, bei denen sich das Waffentragen aus ihrer Aufgabe ergibt, konzessionierte Waffenhändler, erfahrene, aktive und fähige Schützen, Sportschützen, Jäger und Sammler können den Bedarf nachweisen und bringen die erforderlichen Fähigkeiten mit. Deswegen sind weder das Schiessen als Breitensport noch die Jagd gefährdet. Und Schweizer Werte werden schon gar keine zerstört – im Gegenteil: Mit dem Schutz vor Waffengewalt achten und schützen wir die Würde des Menschen – so wie es im Artikel 7 unserer Bundesverfassung steht!

Ich empfehle JA zu stimmen!

Kantonale Volksabstimmung vom 13. Februar 2011

2. Gemeindereform Aargau (GeRAG); 2. Paket V erfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 21. September 2010

Worum geht es?

Die Zuteilung der Gemeinden zu den Bezirken ist in einem Gesetz von 1840 geregelt. Deshalb ist für den Bezirkswechsel einer Gemeinde in jedem Fall eine Gesetzesänderung erforderlich. Neu soll der Grosse Rat durch Dekret über einen Bezirkswechsel entscheiden können. Bestreitet eine Gemeinde die Zuteilung zu einem anderen Bezirk, unterliegt dieser Beschluss des Grossen Rats dem fakultativen Referendum. Die Verfassungsänderung erlaubt eine Vereinfachung des Verfahrens bei Zusammenschlüssen von Gemeinden über die Bezirksgrenzen hinweg. Im Übrigen bleibt das Anhörungsrecht der Gemeinden gewahrt. Die heutige Bezirkseinteilung wird nicht verändert
Die Änderung der Kantonsverfassung wurde vom Grossen Rat am 21.9.2010 mit 119 zu 3 Stimmen gutgeheissen.

Ich empfehle JA zu stimmen!

Referendum
3. Erwerb des Campus-Neubaus der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch;Kreditbewilligung vom 29. Juni 2010

Ich kann mich nicht erinnern, dass es das schon je einmal gegeben hat: Der Regierungsrat, der Grosse Rat mit 117:2 Stimmen, sämtliche relevanten Parteien von der SP bis zur SVP, die EVP, CVP, FDP, BDP, EDU, die Grünen und die Grünliberalen, sowie unterschied-lichste  Verbände wie die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK), der  Aargauische Gewerbeverband (AGV), der  Aargauische Lehrerinnen- und Lehrer-Verband (alv) und die Vereinigung Aargau-ischer Angestelltenverbände (VAA) sagen JA zu Campuskauf. Worum geht es?

An der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), welche die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land und Solothurn zusammen führen, bilden sich  über 8000 Stu-dierende in den Bereichen Tech-nik, Bau, Wirtschaft, Gestaltung und Kunst, Soziale Arbeit, Pädagogik und Musik aus und weiter. Der Kanton Aargau will die Hochschulen Technik, Wirtschaft und  Pädagogik im neuen Campus in Brugg-Windisch konzentrieren. Die Finanzkrise hat dazu geführt, dass sich die Kosten  gegenüber der 2007 vorgesehenen Mietlösung stark erhöht haben. Regierungsrat und Parlament haben deshalb 2010 entschieden, die FHNW Räumlichkeiten im Campus-Neubau zu kaufen anstatt zu mieten. Der Kaufpreis von 189,88 Millionen Franken beinhaltet nicht nur die Kosten der Räumlichkeiten für die Pädagogi-sche Hochschule, sondern auch diejenigen der Hochschulen für Technik und Wirtschaft, des Hauptsitzes der vierkantonalen Fachhochschule Nordwestschweiz sowie der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten wie Mensa und Bibliothek. Mit dem Kauf spart der Kanton je nach Zins-entwicklung jährlich 2 bis 4 Millionen Franken im Vergleich zur Mietlösung. Gegner haben das Referendum gegen den Kauf ergriffen und torpedieren das zukunftsweisende Projekt: Sie wollen der Hochschule Pädagogik in Aarau weiterhin Räume vermieten und die Verlegung nach Brugg-Windisch aus privaten Interessen verhindern. Die Fach-hochschule Nordwestschweiz ist in 30 Gebäuden eingemietet. Sie braucht endlich den zentralen Standort. Das JA zum Campuskauf ist dringend nötig!

Ich empfehle JA zu stimmen!