Volksabstimmung vom 19.Mai 2019

Ja zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

AHV stärken

Am 19. Mai 2019 stimmen wir über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ab. Mit einem Ja leisten wir einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten und schaffen ein international konformes Steuersystem für Unternehmen. Die heutigen Steuerprivilegien für internationale Grossunternehmen werden gestrichen. Diese zahlen künftig gleich viel Steuern wie Schweizer KMUs. Die Aktionäre und ein Teil der Firmen zahlen beim Bund schätzungsweise rund 200 Millionen Franken mehr pro Jahr, weil die schlimmsten Steuersenkungen aus der USR II korrigiert werden. Die AHV erhält 2 Milliarden Franken zusätzliche Beiträge über 0.3 Lohnprozente und 800 Millionen Franken aus der Bundeskasse. Davon zahlen die Firmen 600 Millionen Franken (0.15 Lohnprozente). Damit sind die Abbaupläne des Bundesrates bei der AHV faktisch vom Tisch, da die AHV-Finanzen in den nächsten 7 Jahren stabilisiert sind.

Ja zum Waffenrecht

Ja zur mehr Sicherheit

Auf jeden dritten Einwohner in der Schweiz kommt eine Waffe, über 200 Menschen sterben in unserem Land jährlich durch Schusswaffen.  Während die Vereinsschützen weniger werden, ist die Zahl der ausgestellten Waffenerwerbsscheine in den letzten Jahren in vielen Kantonen förmlich explodiert. Dass dies eine Gesellschaft nicht sicherer macht ist wissenschaftlich erwiesen. Zahlreiche Studien zeigen, dass mehr Schusswaffen zu mehr Schusswaffentoten führen. Es ist deshalb nachvollziehbar, wenn die EU halbautomatische Waffen einschränken will und die Schweiz tut gut daran mitzuziehen. Was ist denn so schlimm daran, dass es für den Erwerb halbautomatischer Waffen mit grossem Magazin künftig eine Ausnahmebewilligung braucht? Personen, die eine solche besitzen, müssen diese innerhalb von drei Jahren in einem kantonalen Register eintragen lassen. Und als Sportschützen müssen sie künftig Mitglied in einem Verein sein oder dokumentieren, dass sie mit der Waffe regelmässig schiessen. Waffen und Waffenbestandteile müssen künftig markiert werden, damit die Polizei eine Waffe leichter identifizieren kann. Dies erlaubt, dass die Herkunft einer Waffe nach einer Straftat zurückverfolgt werden kann und die Schweiz erfährt dank der neuen EU-Waffenrichtlinie künftig davon, wenn eine Person in einem anderen Schengen-Land keine Waffe erwerben darf. Unser grösster Sicherheitsgewinn liegt im Schengener Informationssystem, wo die Schweizer Polizei täglich 300 000 Abfragen macht und es seit 10 Jahren täglich Verhaftungen gibt, die uns vor weiteren Straftaten schützen. Nur ein Ja garantiert den Verbleib bei Schengen/Dublin und dient unserer Sicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung.