Abstimmungsvorlagen vom 26. November 2006

Eidgenössische Abstimmungen vom 26. November 2006

1. Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Das Osthilfegesetz ermöglicht es der Schweiz, den Aufbau von Demokratie und sozialer Marktwirtschaft in Osteuropa weiterhin zu unterstützen. Es bildet auch die Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag zu Gunsten der neuen EU-Staaten. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas annehmen?

Empfehlung an die Stimmberechtigten

Bundesrat und Parlament empfehlen, das Bundesgesetz anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 127 zu 53 Stimmen bei 14 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 37 zu 1 Stimmen und 6 Enthaltungen.

Ich empfehle Ihnen ein JA aus folgendem Grund:

Unsere Hilfe eröffnet Perspektiven vor Ort  und dient den Interessen der Schweiz.
Damit.....

  • setzen wir ein Zeichen der Solidarität.
  • schaffen wir Aufträge für die Schweizer Wirtschaft.
  • erschliessen wir Wachstumsmärkte.
  • festigen wir die Beziehungen zur EU.
  • schützen wir die Umwelt.
  • vermindern wir den Einwanderungsdruck.
  • stärken wir das Ansehen der Schweiz.

Seit 1990 wurden über 1000 Ostprojekte in 23 Ländern umgesetzt. Dank der Schweizer Ostzusammenarbeit haben 20 Mio Menschen Zugang zu besserer, medizinischer Versorgung und  3 Mio trinken sauberes Wasser. Die Zunahme des  Schweizer Volkseinkommens wird infolge der EU-Osterweiterung auf  2 Mia Franken geschätzt, der Handel mit den neuen EU Staaten wächst um 10%, im Jahr 2005 erwirtschaftete die Schweiz einen Überschuss von 1,67 Mia Franken. 1 Mia Franken steuert die Schweiz zur Verminderung der Ungleichheiten in der erweiterten EU bei. Die Ostzusammenarbeit ist unser Beitrag zu einem sicheren, stabilen und sozialen Europa. Die Ostzusammenarbeit schafft Gewinner auf beiden Seiten!

 

2. Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG)

Bundesrat und Parlament wollen neu mit einem Gesetz den Anspruch auf Familienzulagen landesweit harmonisieren und einheitliche Mindestbeträge festlegen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) annehmen?

Empfehlung an die Stimmberechtigten

Bundesrat und Parlament empfehlen, das Bundesgesetz anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 106 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen.

Ich empfehle Ihnen ein Ja, denn von Kinderzulagen profitieren alle!

Die weitaus meisten Kinder leben heute in Familien mit mittleren und tieferen Einkommen. Gerade hier helfen bessere Kinderzulagen am meisten. Heute gibt es viele Eltern, die für ihre Kinder keine oder keine volle Zulage erhalten. Diesen Eltern hilft dieses Gesetz  durch eine einheitliche Anspruchsberechtigung. Der Aargau gehört mit monatlichen Fr. 170.-  Kinderzulage zu den Schlusslichtern unter den Kantonen. Das Familienzulagengesetz garantiert monatliche Mindestzulagen von  200 Franken pro Kind und für Jugendliche in Ausbildung sogar 250 Franken. Dadurch  bekommen eine Million Kinder bessere Kinderzulagen. Diese Verbesserungen kosten die Wirtschaft übrigens nicht mehr, als die Arbeitgeber wegen der sinkenden Kinderzahlen in den letzten Jahren bei den Familienzulagen gespart haben. Das Gejammer über die Mehrbelastung ist also fehl am Platz, denn die Wirtschaft profitiert sogar von der verbesserten Kaufkraft der Familien und kann weiter wachsen. Wer ernsthaft etwas zur Besserstellung der Familien tun will, stimmt dem Familienzulagengesetz am 26.November zu.

3. Steuergesetzrevision: Ich empfehle Ihnen ein klares NEIN, denn diese Revision ist ein Riesenbschiss

Es ist kaum zu glauben: Da beschliesst die Mehrheit des Grossen Rates ein neues Steuergesetz, von dem breite Teile des Mittelstandes nicht profitieren - im Gegenteil. Alleinstehende mit steuerbaren Einkommen zwischen Fr. 35 000 und Fr. 43 000 und Verheiratete oder allein Erziehende mit steuerbaren Einkommen zwischen Fr. 35 000 bis 86 000(!) bezahlen 2010 faktisch durchschnittlich 5% mehr Steuern - dies betrifft rund 35% der Steuerpflichtigen. Selbst bei steuerbaren Einkommen bis zu Fr. 150 000 machen Ehepaare noch rückwärts mit dem neuen Steuergesetz, während hohe Einkommen über Fr. 250 000 mit bis zu 10% entlastet werden. Ist das gerecht? Wie kommt es überhaupt zu solchen Verschiebungen? Im vom Volk angenommenen seit 2001 geltenden Steuergesetz wurde garantiert, dass die Folgen der kalten Progression in der übernächsten Steuerperiode ausgeglichen werden müssen, sobald die Teuerung 7% übersteigt. Dies wird Ende 2008 der Fall sein. Das bedeutet, dass ab 2010 alle Steuerpflichtigen eine Steuerreduktion von durchschnittlich 5% zugute hätten. Nun hat die Parlamentsmehrheit einfach diesen im Gesetz garantierten Ausgleich gestrichen zugunsten einer Tarifreduktion für die hohen Einkommen. Dass bedeutet - wie erwähnt - dass jede/r Dritte/r um den versprochenen Ausgleich betrogen wird. Dazu kommt, dass Kanton und Gemeinden bis 2010 850 Millionen Franken an Einnahmen verlieren, dies unter anderem ausgerechnet  wegen Steuerreduktionen für Stromkonzerne, Banken und Versicherungen. In den letzen 16 Jahren kam nach jeder Steuersenkung ein Sparprogramm in dreistelliger Millionenhöhe. Gespart wurde bei der Bildung, bei der Sicherheit, im Gesundheitswesen und bei den Löhnen. Auch das wollen wir nicht mehr erleben. Es gibt nur eine Antwort auf dieses unausgewogene und ungerechte Steuergesetzes: Nein, nein und nochmals nein.