Abstimmungsvorlagen vom 27. September 2009

Eidgenössische Vorlagen

1. Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherug durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze. JA

2. Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der 
allgemeinen Volkinitiative. JA

Kantonale Vorlagen

3. Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen
(Baugesetz, BauG); Änderung vom 10. März 2009. NEIN

Gemeindereform Aargau (GeRAG); Massnahmen des 1. Pakets, bestehend aus:

4. Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat) JA

5. Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat) JA

6. Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FLAG); Änderung vom 17. März 2009 (Abschaffung der Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanzausgleich) JA

7. Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen) JA

Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden

8. Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 24. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden) JA 

 

 

 

Abstimmungsempfehlung ausführlich:

JA zur Invalidenversicherung

Wir können es uns schlicht nicht leisten, dass der eingeschlagene Weg zur Sanierung der IV blockiert wird, der Schuldenberg weiter anwächst, die AHV-Renten bedroht sind und bei den IV-Leistungen für Menschen, die darauf dringend angewiesen sind ein massiver Abbau erfolgt. Stimmen wir also am 27. September JA zur massvollen Zusatzfinanzierung und sichern damit Leistungen für rund 250'000 Personen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind starke Sozialwerke umso wichtiger. Zudem stärken wir so die AHV-Renten, weil die Vorlage die Kassen von IV und AHV trennt.

Warum sage ich JA zum Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volkinitiative?

Eine lebendige Demokratie braucht starke Volksrechte. Ein wichtiges Instrument hierfür ist das Initiativrecht. Demokratisch unbefriedigend ist, dass Initiativen nur auf Verfassungsstufe möglich sind. Die SP setzt sich daher seit Langem dafür ein, dass eine Gesetzesinitiative geschaffen wird.
Die vom Parlament eingeführte allgemeine Volksinitiative jedoch ist ein leeres Versprechen an die Bevölkerung. Denn sie stärkt die Mitspracherechte kaum. Dieses Instrument war von Anfang an zum Scheitern verurteilt, worauf die SP immer hingewiesen hat. 
Mit der allgemeinen Volksinitiative kann das Volk dem Parlament lediglich Anregungen für Verfassungs- oder Gesetzesänderungen unterbreiten Dennoch müssen für diesen verschwindend kleinen Einfluss auf die Gesetzgebung 100‘000 Unterschriften gesammelt werden. Dieser enorme Aufwand steht in krassem Missverhältnis zum Ertrag.

Was bei der Ausgestaltung der allgemeinen Volksinitiative nach deren Einführung in den Räten geschah, gleicht einem Schildbürgerstreich. Die Räte traten auf die Ausführungsgesetzgebung gar nicht erst ein, weil sie keine brauchbare Lösung fanden, um das Instrument anwendbar zu machen. Die Diskussionen zeigten, dass es über sieben Jahre dauern könnte, bis eine allgemeine Initiative nach deren Einreichung abstimmungsreif würde. Aus diesen Gründen befürworte ich den Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative. 

3. Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG);

Das „neue“ Baugesetz ist ein Beispiel einseitiger Wirtschaftspolitik auf Kosten der Umwelt. Alle einigermassen griffigen Massnahmen wurden im Verlauf der Ratsdebatte über Bord geworfen. 

Das „neue“ Baugesetz wird einer nachhaltigen Raumplanung und einer schonenden Siedlungsentwicklung in keiner Weise gerecht, sondern fördert die Zersiedlung, die schrankenlose Einzonung von Bauland und den Strassenbau.  

  • Pflicht für regionale Planung nur fakultativ
  • Mehrwertabgabe im letzten Moment gestrichen
  • Ungenügende ökologische Ausgleichsmassnahmen
  • Keine Beschränkungen für verkehrslastige Einkaufszentren
  • Pflicht zum Strassenausbau bei Einzonungen

Das „neue“ Baugesetz würde diese Entwicklung zu Lasten von Umwelt und Landschaft auf Jahre hin zementieren. Umweltschutz – wo? Und zum Thema Wirtschaftswachstum: Einkaufszentren auf der grünen Wiese, neuen Strassen und eine disperse Siedlungsstruktur sind volkswirtschaftlich alles andere als vorteilhaft!

Vorlage 4 – 7 : 4x JA zur Gemeindereform Aargau  (GeRAG)

Ziel der Gemeindereform Aargau ist es, die Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und damit die Funktionalität der Gemeinden zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Von den Massnahmen des 1. Pakets gelangen 4 Vorlagen (Vorlage 4-7) zur Abstimmung:

Vorlage 4: Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat)

Vorlage 5. Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat)

Kann eine Gemeinde eine gesetzmässige und geordnete Verwaltung nicht mehr gewährleisten, sieht das geltende Gemeindegesetz vor, dass der Regierungsrat der Gemeinde die Selbstverwaltung ganz oder teilweise entzieht und eine Sachwalterschaft bestellt. In eine solche Lage kann eine Gemeinde geraten, wenn sie ihre Behörden, z.B. den Gemeinderat  nicht mehr ordnungsgemäss, bzw. vollzählig  bestellen oder die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Für den Fall, dass es der Sachwalterin oder dem Sachwalter nicht gelingt, eine gesetzmässige und geordnete Verwaltung wiederherzustellen, fehlt heute eine gesetzliche Regelung. Die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung der betroffenen Gemeinde würden auf unbestimmte Zeit ausser Kraft gesetzt, wenn keine Nachbargemeinde zum Zusammenschluss bereit ist. Die Rechtsgrundlage schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Vorlage 6: Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FLAG); Änderung vom 17. März 2009 (Abschaffung der Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanzausgleich)

Ab 2018 wird beim Finanzbedarf kein Grundbedarf mehr angerechnet, da dieser als Hemmnis für Gemeindezusammenschlüsse wirkt. Die Auswirkungen auf die kleinen, finanzschwachen Gemeinden werden durch verschiedene Massnahmen gemildert.

Vorlage 7: Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen)

Zusammenschlüsse von Gemeinden werden mit einer Pro-Kopf-Pauschalen unterstützt. Der Beitrag ist so gestaltet, dass kleine Gemeinden pro Kopf einen erheblich grösseren Beitrag erhalten als grosse Gemeinden. Für Zusammenschlüsse von Gemeinden in strukturschwachen Regionen wird der Beitrag zudem mit dem Faktor 1.5 multipliziert. Ein wichtiges Unterstützungsinstrument ist auch die neue Finanzausgleichsgarantie, die für die ersten acht Jahre nach einem Zusammenschluss den Beitrag garantiert, der in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss im Durchschnitt ausbezahlt wurde.

Fazit: Die Gemeindereform baut bestehende Hindernisse ab, um Zusammenschlüsse zu erleichtern und Anreize für die Gemeindeentwicklung zu schaffen. Das befürworten wir. Die SP empfiehlt 4x JA zur Gemeindereform.

Vorlage 8:  Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 24. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden)

Die Änderung der Kantonsverfassung bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für das vom Grossen Rat mit 111 zu 2 Stimmen beschlossene neue Haftungsgesetz. Das Haftungsgesetz hat die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden zum Gegenstand und soll das Verantwortlichkeitsgesetz aus dem Jahr 1939 ablösen. Mit einem Ja zur Vorlage erhält der Kanton Aargau die Verfassungsgrundlage für ein modernes Haftungsrecht. Der Gesetzgebungsprozess in einer komplexen Materie kann damit endlich abgeschlossen werden.