Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni 2010

Kantonale Abstimmung vom 13.Juni 2010

Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) hat der Grosse Rat des Kanton Aargaus am 12. Januar eine weitere Liberalisierung der Sonntagsverkäufe beschlossen. Dagegen hat die SP mit weiteren Gleichgesinnten aus Grünen und EVP das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb können wir heute NEIN sagen zu dieser unsozialen Vorlage.

Am 12. Januar hat der Grosse Rat das Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Wasserfallen für den Kanton Aargau. Konkret heisst das, dass neben den zwei bereits bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen (die vom Regierungsrat festgelegt werden) zwei weitere Sonntagsverkäufe bewilligungsfrei werden. Diese können vom Gemeinderat für das jeweilige Gemeindegebiet frei festgelegt werden. 
  
Vom Verkaufspersonal wird bereits heute durch die liberalisierten Ladenöffnungszeiten eine grosse Flexibilität verlangt. Die geplante Ausweitung der Sonntagsverkäufe bedeutet eine zusätzliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Angestellten. Davon betroffen sind über 25'000 Beschäftigte im Detailhandel, in den Verteilzentren und im Transport. 
  
Doch die Ausweitung der Sonntagsverkäufe hat nicht nur negative Auswirkungen auf das soziale Leben der direkt Betroffenen, sondern auf unsere ganze Gesellschaft. In unserer ohnehin schon individualistischen und konsumorientierten Welt braucht es mindestens einen Tag pro Woche, welcher Zeit für gemeinsame Erlebnisse lässt. 
  
Störend ist zudem, dass bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe auch an Feiertagen, wie beispielsweise am 1. August, möglich sind. Ausgenommen sind lediglich die hohen Feiertage. 
  
Es ist ganz klar, wer ein Interesse an Sonntagsverkäufen hat. Während für die kleinen Läden die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht, sind es die Grossen (Coop, Migros und Tankstellen-Shops), die auf eine Ausweitung pochen. Fest steht, dass dadurch ein Flickenteppich der Sonntagsverkäufe entsteht und an beinahe jedem Sonntag in einer Aargauer Gemeinde die Geschäfte geöffnet sind. Dies führt zu einem ganzjährlichen Shoppingtourismus und zu einer erhöhten Verkehrsbelastung.

Aus diesen Gründen sollte diese Vorlage klar abgelehnt werden.