Abstimmungen vom 28.Februar 2016

Eidgenössische Vorlagen

NEIN zur Vorlage 1: Volksinitiative vom 5. November 2012 "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe"

Die Initiative fordert, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird, insbesondere nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen. Die Ehe soll die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau sein, und das Ehepaar soll in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. 

Natürlich soll die Ehe bei den Steuern und den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden. Aber dazu braucht es keine Festschreibung der Ehe als auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung. Diese überholte und enge Ehedefinition diskriminiert hunderttausende gleichgeschlechtliche Paare und schliesst die Individualbesteuerung – eigentlich der Königsweg zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» – aus. Die Zukunft bei der Besteuerung muss heissen: Getrennte Besteuerung von Ehemann und Ehefrau, dann wird niemand mehr aufgrund der seiner Lebensform benachteiligt.   

NEIN zur Vorlage 2: Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)"

Die Initiative verlangt, dass ausländische Personen automa­tisch aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie be­stimmte Straftaten begangen haben. Wie schwer die Tat war und wie hoch die Strafe ausfällt, soll dabei ebenso wenig eine Rolle spielen wie andere Umstände.

Die Durchsetzungsinitiative der SVP ist ein fundamentaler Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat und auf die Gewaltenteilung. Ein paar Beispiele, welche fatalen Folgen diese unverhältnismässige Initiative hätte: www.entrechtung.ch.   

Die Initiative hebelt unseren Rechtsstaat aus und bricht mit den Grundregeln unserer Demokra­tie. Sie umgeht das Parlament, indem sie detaillierte Bestimmungen über die Ausschaffung direkt in die Verfas­sung schreiben will. In unserer Demokratie ist es aber die Aufgabe des Parlaments, Gesetze zu erlassen und dagegen kann mit 50 000 Unterschriften das Referendum ergriffen werden, so dass das Volk darüber abstimmen kann. Die Ausschaffungspraxis wurde seit der knappen Annahme der Ausschaffungsinitiative verschärft und wird im Sommer mit Inkrafttreten der Umsetzungsgesetzgebung sogar noch strenger. Das Parlament kommt damit dem Hauptanliegen der Ausschaffungsinitiative fristgerecht nach. Die SVP hätte gegen das Umsetzungsgesetz das Referendum ergreifen können. Das hat sie nicht getan. Statt sich an die bewährten Spielregeln unserer Demokratie zu halten, setzt sie mit ihrer Initiative auf unnötige und unschweizerische Zwängerei.

Die Durchsetzungsinitiative will nämlich auch die Befugnisse der Gerichte massiv einschränken und missachtet so die Gewaltenteilung. Bei einer Annahme der Initiative könn­ten die Gerichte nicht mehr auf Besonderheiten eines Falls eingehen; auch schwere persönliche Härtefälle würden nicht mehr berücksichtigt. Die Annahme der Initiative wäre ein gravierender Systembruch mit unabsehbaren Folgen für die Rechtsordnung, die Rechtssicherheit und für unser politisches System.

JA zur Vorlage 3: Volksinitiative vom 24. März 2014 "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!"

Die Volksinitiative verlangt in der Schweiz ein Verbot von spekulativen Finanzgeschäften, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Ausserdem soll sich der Bund auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass solche Geschäfte bekämpft werden.

Bevölkerungswachstum, unterdurchschnittliche Ernten oder Naturkatastrophen sind verantwortlich für den fehlenden Zugang zu Nahrung. 795 Millionen Menschen haben nicht genug zu essen. Gemäss einhelliger Einschätzung von Vereinten Nationen und Weltbank trägt auch die verstärkte Spekulation mit Grundnahrungsmitteln wie Mais, Reis, Weizen und Soja wesentlich zum Hungerelend bei. Menschen in Entwicklungsländern geben bis zu 80 Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmittel aus. Steigen die Preise, wächst der Hunger. Die einfachste und wirksamste Massnahme gegen Hunger ist deshalb der Einsatz für stabile Preise. Die Initiative gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln verlangt ein Verbot der Finanzspekulation auf Lebensmittelpreise, während die Preisabsicherung an den Börsen für Händler und Produzenten weiterhin möglich bleiben soll. Stoppen wir mit einem Ja zur Initiative die preistreibende Nahrungsmittelspekulation und die unmenschliche Profitmacherei auf Kosten der Ärmsten.

NEIN zur Vorlage 4: Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)

Das Schweizer Volk hat 1994 den Bund beauftragt, die Menschen in den Alpentälern vor dem Strassen-Transitverkehr zu schützen. Dafür wurden Milliarden in die neuen Eisenbahntunnels (NEAT) am Gotthard und Lötschberg investiert. Doch nun will Bundesbern die NEAT konkurrenzieren und neue Kapazitäten auf der Strasse schaffen. So donnern bald einmal doppelt so viele Lastwagen wie heute durch die Alpen.

Der Gotthardtunnel muss saniert werden. Die vorgesehene Gesetzesänderung ermöglicht den Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels. So ist die Verbindung durch den Gotthard auch während der Sanierung verfügbar. Im Gesetz wird zudem verankert, dass immer nur eine Fahrspur pro Richtung offen ist. Wer glaubt, dass dies anschliessend so bleibt, wird selig! Der Druck, alle Spuren zu öffnen wird immens. Schon in den letzten drei Jahrzehnten hat sich der alpenquerende Güterverkehr durch die Schweiz verdoppelt. Laut Prognosen des Bundes setzt sich dieser Trend fort. Wenn keine weiteren Verlagerungsmassnahmen getroffen werden, wird der Güterverkehr auf der Strasse bis 2030 weiter stark wachsen. Der Ausbau des Gotthard-Strassentunnels ist definitiv der falsche Weg, weil er noch mehr Verkehr anziehen wird! Es gibt mehr als genug Kapazität auf der Schiene: Schon heute sind die Schienenkapazitäten nur mit knapp 60 Prozent ausgelastet. Mit der Eröffnung des Basistunnels stehen am Gotthard zusätzliche 40 Prozent zur Verfügung. Diese Bahn-Kapazität sollte genutzt werden, bevor daran gedacht wird, die Nord-Süd Strassenachse auszubauen!

Kantonale Vorlage

JA zur Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot!" vom 10. Oktober 2014

Die Initiative verlangt, dass die Einschränkung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an diesen christlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag  aufgehoben wird. Bei Annahme der Initiative würde die allgemeine Regel gelten, wonach Gastwirtschaftsbetriebe an Sonn- und Feiertagen bis 02.00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Zudem könnten die Gemeinden auch an hohen Feiertagen die Verlängerung der Öffnungszeiten über 02.00 Uhr hinaus bewilligen oder Freinächte bestimmen.

Das Tanzverbot ist ein alter Zopf und nicht mehr zeitgemäss. Der Aargau ist einer der wenigen Restkantone, in denen ein derartiges Verbot überdauert hat. Dieses Verbot schadet Gastro- und Tanzbetrieben. NachtschwärmerInnen weichen einfach in Nachbarkantone aus. Eine Normalisierung der Gastro-Schlusszeiten an hohen religiösen Feiertagen entspricht einem Bedürfnis der jungen Bevölkerung. Der religiöse Feiertag wird dadurch nicht beeinträchtigt, zumal er sowieso am Tag und nicht nachts begangen wird.