Abstimmungen vom 26. September 2004

Bürgerrecht der 2. und 3. Ausländergeneration

Ausländische Jugendliche zwischen dem 14. und 24. Altersjahr sollen die erleichterte Einbürgerung beantragen können, falls sie mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen. Ausserdem müssen die Antragssteller mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, in der Schweiz integriert und mit der Landessprache vertraut sein.

Ein in der Schweiz geborenes Kind soll das Schweizer Bürgerrecht bei Geburt erhalten, wenn mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren oder aufgewachsen ist.

Zweimal stimmten die Stimmberechtigten bereits über die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen ab. 1983 als auch 1994 scheiterten die Vorlagen jedoch an der Urne. Vor zehn Jahren gab dabei bei einer Volkszustimmung von 52.8% das ablehnende Ständemehr den Ausschlag.

Jetzt ist die Zeit überreif für eine Revision des Bürgerrechts. Ein Viertel der ständigen ausländischen Bevölkerung ist in der Schweiz geboren und hat hier die Schulen besucht. AusländerInnen sind sie nur auf dem Papier. Sie sind Einheimische ohne politische Rechte. Ihre Heimat ist die Schweiz. Sie sprechen Dialekt. Es geht nicht an, sie einem langen, komplizierten und unsicheren Verfahren zu unterwerfen. Daher sollen sie die Möglichkeit haben, in einem erleichterten Verfahren eingebürgert zu werden.

14 Kantone kennen schon heute die erleichterte Einbürgerung für junge Secondos. Diese Regelungen haben sich bewährt. Mit der Revision würden in der ganzen Schweiz die gleichen Bedingungen für Jugendliche der zweiten und dritten Generation gelten und die stossenden Unterschiede von Kanton zu Kanton ausgemerzt. Endlich gäbe es keine Benachteiligungen mehr, nur weil man in einem "falschen" Kanton wohnt.
Meine Empfehlung: JA

Initiative "Postdienste für alle"

Der Bund soll eine Grundversorgung mit Postdiensten, welche den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht, garantieren. Diesem Zweck dient ein flächendeckendes Poststellennetz. Die Kosten für die Grundversorgung mit Postdiensten, welche weder durch die Einnahmen aus den reservierten Diensten noch durch Konzessionsgebühren gedeckt sind, sollen vom Bund getragen werden. 
Meine Empfehlung: JA

Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft

Erwerbstätigen Müttern soll ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen gewährt werden. Die Grundsatzentschädigung soll 80% des Einkommens, welches vor dem Erwerbsausfall erzielt wurde, betragen. Es wird keine neue Sozialversicherung und auch kein neues Gesetz geschaffen. Das bestehende Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (Erwerbsersatzgesetz, EOG) wird geändert. Mit der vorliegenden EO-Revision übernimmt die EO neu auch Leistungen bei Mutterschaft. So wird ein einfaches, bereits funktionierendes und administrativ eingespieltes System übernommen.

Ein Ja is

  • Notwendig: weil bei einer Geburt erwerbstätige Frauen und ihre Familien wegen dem Arbeitsverbot eine unsoziale Lohn-Lücke haben.
  • Gerecht: weil Frauen seit Jahrzehnten solidarisch Beiträge in die EO-Kasse bezahlen und jetzt endlich einen Lohnersatz erhalten.
  • Fair: weil erwerbstätige Mütter nicht mehr diskriminiert werden und dank GAV ergänzende Lösungen möglich sind.

Meine Empfehlung: JA

 

Kantonale Abstimmung

Grossratswahlgesetz (Änderungen vom 8.Juni 2004)

Das Grossratswahlgesetz wird in drei wesentlichen Punkten geändert: Wie der Nationalrat wird auch der Grosse Rat ab 2005 nach dem Kandidatenstimmensystem (bisher Listenstimmensystem) gewählt. Damit zählen die Stimmen der Kandidierenden auch als Parteistimmen und für die Sitzverteilung. Im Weiteren werden künftig bei der Restmandatsverteilung auch diejenigen Listen berücksichtigt, die in der ersten Verteilung keinen Sitz erreicht haben. Schliesslich ist es neu nicht mehr zulässig, auf den Listen die Namen von Kandidierenden zwei Mal vorzudrucken (vorgedrucktes Kumulieren).

Das Grossratswahlgesetz in der jetzt vorliegenden Form wurde von SVP und CVP so gestaltet, dass alle kleinen und mittleren Parteien Mühe haben, überhaupt noch im Grossen Rat vertreten zu sein. Im Bezirk Laufenburg braucht es über 14% der Stimmen um ein Mandat zu erreichen. Das ist ungerecht.
Meine Empfehlung: NEIN

Gesetz über die Einwohnergemeinden

Der Wechsel zum Kandidatenstimmensystem beim Grossen Rat erfordert auch eine Anpassung des Gemeindesetzes, weil die Einwohnerräte gemäss Kantonsverfassung nach dem gleichen System wie das Kantonsparlament zu wählen sind.
Meine Empfehlung : JA

Geschäftsverkehrsgesetz

Die Änderung des Geschäftsverkehrgesetzes umfasst einerseits eine Flexibilisierung für den Zeitpunkt der Grossratswahlen. Andererseits werden die Mindestzahlen von Ratsmitgliedern, die für die Einberufung und die Verhandlungsfähigkeit des Parlaments sowie für die Unterstützung von parlamentarischen Initiativen notwendig sind (Quoren), entsprechend der Verkleinerung des Grossen Rats auf 140 Mitglieder ebenfalls reduziert.
Meine Empfehlung: JA

Referendum vom 3. Mai 2004 gegen die Einführung einer «Ausgaben- und Schuldenbremse» Finanzhaushaltsgesetz (Änderung vom 11. November 2003)

Der Grosse Rat hat dem Kanton die schärfste Sparpille der Schweiz verschrieben. Einzigartig und besonders einschneidend ist die Forderung, aufgelaufene Defizite jährlich um 2 % abzuschreiben. Dabei ist der Aargau nicht nur einer der wirtschaftlich stärksten Kantone, sondern liegt bei der Verschuldung klar unter dem landesweiten Durchschnitt.

Diese Ausgaben- und Schuldenbremse (ASB) wird direkte Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Kantons haben: Bildungsabbau, Einsparungen beim Umweltschutz, Investitionsstopps, Einschränkungen im Gesundheitswesen und Kostenabwälzung auf die Gemeinden. Der Service Public, die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, werden in zahlreichen Lebensbereichen massiv abgebaut werden, qualitativ wie quantitativ. Diese Einschränkungen werden die (wirtschaftliche) Attraktivität des Kantons nachhaltig schmälern und die Kassen zusätzlich aushöhlen. Tiefere Lebensqualität und mangelhafte Infrastruktur halten Investoren ab. Eine Kosten-/Sparspirale beginnt sich zu drehen ...

Mit sinnvoller Finanzpolitik hat dies nichts zu tun. Die ASB schränkt die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand stark ein und führt dazu, dass die Konjunktur abgewürgt wird. Letztlich ist diese Vorlage eine unbegründete Panikreaktion und lässt eine gesunde Objektivität vermissen.

Die Aargauer Bevölkerung braucht einen leistungsfähigen Staat, der den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung trägt.
Meine Empfehlung: NEIN

September 2004