Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010

1. Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen  JA

Der neue Verfassungsartikel schafft die Grundlage dafür, dass der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln kann. Jede an der Forschung teilnehmende Person muss ihre Einwilligung dazu erteilen. Urteilsunfähige Personen dürfen unter erhöhten Schutzanforderungen in die Forschung einbezogen werden. Eine landesweit einheitliche Regelung ist gegenüber verschiedenen kantonalen Regeln zu bevorzugen. Der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung wird sichergestellt. Der Forschungsstandort Schweiz wird gestärkt. Aus diesen Gründen empfehle ich den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen anzunehmen.

2. Tierschutzanwalt-Initiative  JA

Die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Diese vertreten die Interessen misshandelter Tiere in Strafprozessen. 
Bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz kommt es heute zu selten zu einem Gerichtsprozess und die Strafen sind nicht hart genug. Damit bleibt eine abschreckende Wirkung aus. Im Gegensatz zu den derzeitigen Untersuchungsbeamten, hat ein Tierschutzanwalt das nötige tiermedizinische Fachwissen und kann so die kantonalen Behörden entlasten. Im Kanton Zürich hat sich der Tierschutzanwalt bestens bewährt. Da sich kleinere Kantone auch einen Anwalt teilen könnten, sind die Kosten vergleichsweise gering. Ich befürworte deshalb die Tierschutzanwalt-Initiative.

3. Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes  NEIN

Der Mindestumwandlungssatz dient dazu, die Renten der Pensionskassen zu berechnen. Die Vorlage sieht vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 6,4 Prozent erreicht. Damit soll die 2. Säule finanziell stabil bleiben.

Das Parlament hat die steigende Lebenserwartung schon bei der 1. BVG-Revision im Jahr 2003 berücksichtigt und den Rentensatz schrittweise von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. So reicht das angesparte Alterskapital bereits heute zwei Jahre länger, als die Lebenserwartung von 84 Jahren. Die Versicherer gehen von einer Statistik über die Lebenserwartung aus, die sie selber erstellen. In keiner anderen Statistik, auch nicht in der offiziellen Sterbetafel des Bundes, werden die Menschen so alt, wie in der Statistik der Lebensversicherer. Die Versicherer stecken Millionen in die Werbung für tiefere Renten, denn es geht um ihre satten Gewinne. Heute malen sie bei den Renditeerwartungen schwarz, um eine Rentensenkung zu rechtfertigen und ihre Gewinne auf Kosten der Versicherten ins Trockene zu bringen. Bevor die Renten weiter gesenkt werden, müssen die Versicherer ihre Verwaltungskosten senken und aufhören, ihren Managern saftige Boni auszurichten.  Auf ihren Rentenklau gibt es am 7. März nur eine Antwort: Nein!