Abstimmungen vom 5.Juni 2005

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNG

1. Abkommen zu Schengen und Dublin

Mit der Teilnahme am Schengen-Abkommen wird das Reisen durch den Verzicht auf systematische Passkontrollen erleichtert, gleichzeitig wird aber durch internationale Zusammenarbeit der Kampf gegen die Kriminalität verstärkt. Das Dubliner Abkommen richtet sich gegen Missbräuche im Asylwesen: Dank internationaler Zusammenarbeit muss ein Asylgesuch im gesamten Gebiet der EU und der Schweiz nur noch einmal behandelt werden. Gegen die Teilnahme der Schweiz an Schengen und Dublin wurde das Referendum ergriffen.

Die Abstimmungsfrage lautet: 
"Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin annehmen?"
Meine Empfehlung: JA

2. Partnerschaftsgesetz

Bundesrat und Parlament befürworten ein Gesetz, das es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, ihre Lebensgemeinschaft rechtlich abzusichern. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmungsfrage lautet: 
"Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare(Partnerschaftsgesetz, PartG) annehmen?" 
Meine Empfehlung: JA

 

 

KANTONALE ABSTIMMUNG

6. Änderung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben

0,5 ‰ für Bildung, Gesundheit und Sicherheit

Bekanntlich hat der Regierungsrat ein so genanntes Entlastungspaket von 786.8 Mio. Franken für die Jahre 2004 bis 2006 geschnürt. Eine große Mehrheit der Bevölkerung spürt heute die direkten Auswirkungen der vom Parlament beschlossenen  Abbau- und Sparmassnahmen, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich und bei der Sicherheit. Eine der wenigen einnahmeseitigen Massnahmen, die vom Parlament am 22.Juni 2004 im Rahmen des regierungsrätlichen Sparpakets gut geheißen wurde,  ist eine  auf 7 Jahre befristete Erhöhung  der Grundbuchabgaben um 0,5 (!) Promille.  Bei Handänderungen an Grundstücken beträgt die Abgabe heute 5 ‰ der Kauf- oder Übernahmesumme, mindestens jedoch Fr. 100.--. Wer also ein Haus für eine Million Franken kauft, muss Grundbuchabgaben von Fr. 5000.-, nach der Erhöhung Fr. 5500.-, leisten. Sechs Aarauer Anwälte haben dagegen das Referendum ergriffen und deshalb kann das Aargauer Stimmvolk am 5.Juni entscheiden, ob es die moderate Erhöhung befürwortet oder nicht. Wenn die Erhöhung abgelehnt wird, fehlen ab 2006 jährlich 2,2 Millionen Franken in der Staatskasse. Unter dem zusätzlich entstehenden Spardruck aber leiden dann wieder alle. Übrigens erheben - auch nach der Erhöhung des Satzes um ein halbes Promille -  bis auf den Kanton Zug alle umliegenden Kantone etwa das Drei- bis Fünffache an Grundbuchgebühren! Ich empfehle Ihnen wie der Regierungsrat und das Parlament, der bescheidenen und auf 7 Jahre befristeten Erhöhung der Grundbuchabgaben zuzustimmen.

Meine Empfehlung: JA

Mai 2005