Abstimmungsvorlagen vom 21.Mai 2006

Eidgenössiche Abstimmung vom 21. Mai 2006

1. Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung

Bundesrat, Parlament und Kantone wollen das Schweizer Bildungssystem weiterentwickeln: Bund und Kantone sowie die Kantone untereinander sollen eng zusammenarbeiten. Alle sollen gemeinsam ein Bildungssystem schaffen und tragen, das eine hohe Qualität der Bildung garantiert, durchlässig ist und die Mobilität der Bevölkerung erleichtert. Die neuen Verfassungsbestimmungen definieren die Eckwerte, die in der ganzen Schweiz harmonisiert sein sollen, und legen fest, wie dies erreicht werden kann.

Meine Meinung: Etwas weniger Kantönligeist!

Sollen Kindergarten und Primarschule zur Grund- und Basisstufe verschmelzt werden? Wann soll die Oberstufe beginnen? Dauert es 12 oder 13 Jahre bis zur Matur? Wie viele Fremdsprachen sollen Primarschüler lernen? Soll mit Englisch oder einer Landessprache begonnen werden? Über diese und zahlreiche weitere Fragen rund um die Volksschulbildung streiten sich 26 Kantone und sie entscheiden alle eigenständig und womöglich verschieden. Was für ein Unsinn! Absurdes Beispiel gefällig? Am 26.Februar wurde in Schaffhausen über die Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache an der Primarschule" abgestimmt - die Initiative wurde knapp abgelehnt. Bereits im Mai wird in Zug und im Thurgau über gleich lautende Initiativen entschieden, Zürich wird folgen, während Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Schwyz und Uri bereits beschlossen haben, mit der 2.Fremdsprache erst im 7.Schuljahr zu beginnen. Derweil werden Aargauer Primarschüler bis jetzt noch in gar keiner Fremdsprache unterrichtet - vorgesehen ist aber, künftig mit Englisch ab der 3.Klasse zu beginnen. Zahlreiche andere Deutschschweizer Kantone beginnen dagegen mit Französisch! Die Hoheit über das Schulwesen liegt in der Schweiz seit 150 Jahren bei den Kantonen. Vor 17 (!) Jahren reichte der damalige Aargauer SP Nationalrat Hans Zbinden eine parlamentarische Initiative ein, die dem Bund mehr Steuerung für eine strukturelle und inhaltliche Harmonisierung im Schulwesen geben wollte. Nach jahrzehntelangem Ringen haben National- und Ständerat endlich einen Bildungsrahmenartikel verabschiedet, über den wir am 21.Mai abstimmen werden. Zwar ist es kein grosser Wurf, denn der neue Verfassungsartikel 62 Abs. 4 schreibt nach wie vor die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für das Schulwesen fest, fordert dann aber immerhin die interkantonale Koordination - zumindest für die strukturellen Eckpfeiler "Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht", "Dauer und Ziele der Bildungsstufen", deren Übergänge sowie die Anerkennung von Abschlüssen. Diese neuen Bestimmungen  haben auch für den Aargau ihren Preis, denn er muss die Primarschule auf 6 Jahre umstellen und die Schuldauer bis zur Matur um ein Jahr auf 12 Jahre verkürzen. Warum soll man den neuen Bildungsrahmenartikel trotzdem auch bei uns befürworten? Das Schweizerische Bildungswesen steht in internationaler Konkurrenz zu anderen Bildungswesen. Es ist auch Bestandteil des europäisch koordinierten Bildungsraumes. Deshalb braucht es für unsere kleinräumige Schweiz eine gesamthafte Sicht auf das Bildungswesen und auf alle eingangs gestellten Fragen Antworten, die für alle 26 Kantone verbindlich sind. Durch etwas weniger Kantönligeist und mehr Zusammenarbeit entstünden im Übrigen Synergien, die erhebliche finanzielle Mittel freisetzen  würden. Diese könnten für innovative Projekte wie Blockzeiten, Tagesstrukturen und kleinere Klassen  statt zur Aufrechterhaltung eines Flickwerks von 26 verschiedenen Bildungssystemen eingesetzt werden!

 

Kantonale Abstimmung

2. Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2006

Das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherhei(Polizeigesetz, PolG) regelt die Aufgaben der Kantonspolizei und der Polizeiorgane der Gemeinden. Zudem enthält es die Vorschriften über die zulässigen polizeilichen Massnahmen. Mein Tipp: JA

3.   Aargauische Volksinitiative vom 19. Oktober 2004 «Mehr Sicherheit für alle!»

Die Volksinitiative «Mehr Sicherheit für alle!» strebt eine personelle Verstärkung der aargauischen Polizeiorgane an.

Mehr Sicherheit für alle

Im Zentrum des neuen Polizeigesetzes steht der Grundsatz, dass für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit die Gemeinden verantwortlich sind, die diese Aufgabe mit eigenen Kräften, zusammen mit anderen Gemeinden oder durch Einkauf bei der Kantonspolizei erfüllen. Nachdem der  Grosse Rat das Polizeigesetz mit 104 zu 5 Stimmen eindeutig befürwortet hat, füllen vor der Abstimmung vom 21.Mai Gegner der Vorlage die Leserbriefspalten. Sie behaupten, die erforderliche Sicherheit und der nötige Personenschutz seien im Aargau gewährleistet  und das Gesetz führe zu einer übermässigen Aufstockung der Polizei. Dabei blenden sie einfach aus, dass bloss in gut 80 der 229 Gemeinden Gemeindepolizisten im Einsatz sind und der Aargau wegen seiner jahrelangen Sparpolitik im Personalbereich unterdessen mit einer Verhältniszahl von einem Kantonspolizisten auf 1000 (!) Einwohner den schweizerischen Schlussrang belegt. Die durchschnittliche Polizeidichte in der Schweiz liegt bei einer Polizeikraft auf 538 Einwohner! Wer diesen Missstand  beheben will, der sollte am 21.Mai nicht nur dem Polizeigesetz sondern auch der Initiative des Verbands der Kantonspolizei Aargau zustimmen. Sie verlangt die Zahl von einem Polizisten auf 700 Einwohner. Die Aargauer Polizei kann mit ihrem heutigen Bestand längst nicht mehr alle ihre Aufgaben genügend erfüllen. Zu denken ist an den Schutz von Personen und Eigentum, die Anliegen des Jugendschutzes,  die Prävention bei Einbruchdiebstählen, die Erfassung rücksichtsloser Raser auf der Strasse oder an den nächtlichen Schutz der Frauen und an den Schutz vor häuslicher Gewalt. Das neue Polizeigesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gesamtheitlichen Politik der inneren Sicherheit, die den heutigen Bedürfnissen und Realitäten entspricht. Die Initiative "Mehr Sicherheit für alle" garantiert einen vernünftigen Personalbestand bei der Aargauer Polizei. Beide Vorlagen verdienen ein klares Ja an der Urne.