Abstimmungen vom 14.Juni 2015

Eidgenössische Vorlagen

Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

Ja (aber)  zur Präimplantationsdiagnostik

Mit der Änderung des Verfassungsartikels wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bei bestimmten Paaren die Präimplantationsdiagnostik (PID) – die genetische Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter der Frau – erfolgversprechend durchgeführt werden kann. Dazu braucht es eine Änderung im Fortpflanzungsmedizingesetz, wo die PID konkret geregelt wird. Das Parlament hat die Gesetzesänderung bereits beschlossen. Die Änderung wird aber erst im Bundesblatt veröffentlicht, wenn das Stimmvolk am 14.Juni der Änderung des Verfassungsartikels zustimmt. Gegen das künftige Fortpflanzungsmedizingesetz kann ein Referendum ergriffen werden, was wiederum eine Volksabstimmung zur Folge hat.

Worum geht es genau?

In der Schweiz kommen pro Jahr etwa 80 000 Kinder zur Welt, rund 2000 von ihnen dank einer künstlichen Befruchtung.  Diese sogenannten In-vitro-Fertilisationen dürfen von Ärztinnen und Ärzten nur bei Paaren angewendet werden, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können oder Träger von schweren Erbkrankheiten sind.

In der Schweiz ist es heute verboten, die durch eine künstliche Befruchtung erzeugten Embryonen mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) genetisch zu untersuchen. Deshalb nehmen es viele Paare auf sich, für eine PID-Behandlung ins Ausland zu reisen – etwa nach Spanien, in die Niederlande oder nach Belgien. Heute dürfen Embryonen erst während der Schwangerschaft im Rahmen pränataler Untersuchungen auf mögliche Erbkrankheiten getestet werden. Oft sehen sich betroffene Paare dadurch vor die schwierige Entscheidung gestellt, ob sie die Schwangerschaft abbrechen sollen oder nicht. Dank der PID können Embryonen ohne Hinweise auf die Erbkrankheit der Eltern eingesetzt werden. Damit bleibt den Eltern diese schwierige Entscheidung erspart.

Im Fortpflanzungsmedizingesetz ist PID nur in zwei Fällen zugelassen:

1. Bei  Paaren, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind: Mit Hilfe der PID können Embryonen, die keine entsprechenden Gendefekte aufweisen, ausgewählt und in die Gebärmutter der Frau eingesetzt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass das Kind von der Erbkrankheit seiner Eltern betroffen ist.

2. Soll die  PID künftig auch bei Paaren durchgeführt werden dürfen, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Bei ihnen könnten auf diese Weise Embryonen ausgewählt werden, die eine gute Entwicklungsfähigkeit erwarten lassen. Damit soll erreicht werden, dass die Schwangerschaft möglichst ohne Komplikationen verläuft und die Frau das Kind nicht verliert.

Ja zur Verfassungsänderung - Nein zum (späteren) Gesetz

Für den ersten Fall stimme ich zu, für den zweiten Fall bin ich dagegen. Wenn man die PID im 2.Fall erlaubt, könnte einer unerwünschten Auswahl von Embryonen und der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung Tür und Tor geöffnet werden.

Die Verfassung verbietet weiterhin, Embryonen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Körpermerkmale gezielt auszuwählen oder sogenannte Retterbabys zu erzeugen, die sich als Stammzellenspender für ein schwer krankes Geschwister eignen.

Da die Verfassungsänderung Voraussetzung ist, dass bei Paaren mit schweren Erbkrankheiten Embryonen ohne Gendefekt ausgewählt werden können, stimme ich der Vorlage zu. Ich finde diese Möglichkeit besser, als wenn die Eltern ins Ausland gehen, um die PID dort zu machen. Und in jedem Fall besser als wenn sie später die Schwangerschaft abbrechen.

Schon heute ist klar, dass das künftige Gesetz mit einem Referendum bekämpft wird. Das Gesetz mit Einschluss weitergehender Auswahlmöglichkeiten (Punkt 2) werde ich ablehnen.

Vorlage 2: Volksinitiative vom 20. Januar 2012 "Stipendieninitiative"

Ja zur Stipendieninitiative

Die Initiative verlangt, dass für bisher kantonale Stipendien im höheren Bildungswesen der Bund zuständig wird. Studierende und Personen in der höheren Berufsbildung sollen nach schweizerisch einheitlichen Kriterien Stipendien erhalten, die einen minimalen Lebensstandard garantieren.

Wer aus einer Familie kommt, die über genügend Geld verfügt, um ihren Kindern die Ausbildung zu finanzieren, erhält kein Stipendium. Stipendien richten sich an jene, deren Familien zu wenig Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu unterstützen. Ohne Ausbildungsbeiträge vom Staat wäre es diesen jungen Menschen nicht möglich, ihre Ausbildung an einer höheren Fachschule, Fachhochschule, ETH oder Universität aufzunehmen und erfolgreich zu Ende zu führen.

Heute sind die Kantone für die Stipendien zuständig. Das heisst, sie bestimmen, wer stipendienberechtigt ist und wie die Stipendien berechnet werden. Dadurch ergeben sich massive Unterschiede sowohl beim Anteil der StipendienbezügerInnen als auch bei der Stipendienhöhe

Selbst das Stipendienkonkordat enthält lediglich einige Grundregeln, welche einen grossen Auslegungsspielraum beinhalten. Damit hat trotz gutem Willen, das System zu harmonisieren, jeder Kanton weiterhin sein eigenes System. Die Kantone bestimmen in unterschiedlicher Weise, wie viel sie für die Stipendien ausgeben wollen,  und an wie viele Studierende sie wie hohe Stipendien vergeben.

Die Stipendieninitiative möchte eine Vereinheitlichung des Stipendienwesens und folgende drei Punkte erreichen:

  1. Ein einheitliches, nationales Stipendienwesen für die höhere Berufsbildung wie auch für Ausbildungen an, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen, ETHs und Universitäten schaffen.
  2. Ein Stipendium muss zusammen mit der Unterstützung durch die Familie und einer Nebenerwerbstätigkeit einen realen Lebensunterhalt abdecken.
  3. Der Bund erhält die Kompetenz im Ausbildungsbeitragswesen, der Vollzug bleibt bei den Kantonen.

Aus diesen Überlegungen befürworte ich die Stipendieninitiative.

http://www.stipendieninitiative.ch

Vorlage 3: Volksinitiative vom 15. Februar 2013 "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)"

Ja zur Erbschaftssteuer

Die Volksinitiative fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Steuersatz auf Nachlässen und Schenkungen soll 20 Prozent betragen, bei einem Freibetrag von 2 Millionen Franken. Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.
Milliarden für alle statt für wenige

Warum sollen zwei Prozent der Bevölkerung, die ohne eigenes Zutun Millionen oder gar Milliarden erben, steuerbefreit sein, während Löhne, AHV und  Lotteriegewinne von allen versteuert werden müssen? Erben ist keine Arbeit, sondern Glück. Die Erben erhalten Vermögenswerte, für die sie keine Leistung erbracht haben. Eine Erbschaftssteuer ist deshalb die fairste Steuer überhaupt. Wer mehr als zwei Millionen Franken erbt, soll moderate 20% zu Gunsten der Allgemeinheit abgeben, Erbschaften darunter bleiben steuerfrei. Eine bessere Art, die Kantone mit einer und die AHV mit zwei Milliarden zu entlasten, ist mir nicht bekannt. Die 556 000 kleineren und mittleren Unternehmen sind durch die Reform nicht gefährdet. Gehören KMU oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass, gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Gemäss einer Studie der renommierten Wirtschaftsprüfungskommission PricewaterhouseCoopers liegt der durchschnittliche Wert der KMU bei ca. neunzehn Millionen Franken. Wenn das Parlament – wie von den Initianten vorgeschlagen - einen hohen Freibetrag von bis zu fünfzig  Millionen Franken  in das Bundesgesetz aufnimmt, können sämtliche KMU steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden. 

http://www.erbschaftssteuerreform.ch

Vorlage 4: Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) 

Ja zum Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sieht vor, die heutige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abzulösen. Der Ertrag kommt wie bisher der SRG sowie lokalen Radio- und Fernsehstationen zugute.

Die Revision ist dringend nötig und beendet eine unhaltbare und ungerechte Situation. Die Finanzierung von Radio und Fernsehen wird auf eine neue Grundlage gestellt: Eine Abgabe der Haushalte und Unternehmen löst die heute geräteabhängige Gebühr ab.

Mit dem neuen RTVG zahlen alle Privathaushalte weniger Gebühren. Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV und Heimbewohner werden von der Abgabe befreit. 75 Prozent der Unternehmen zahlen keine Gebühren mehr, mindestens weitere 9 Prozent zahlen weniger. Die Gebührensenkung wird möglich, weil es keine Schwarzseher und Schwarzhörer mehr gibt.

http://rtvg-ja.ch/