Volksabstimmung vom 10.Juni 2018

NEIN zur Vollgeld-Initiative

Aufgrund der Krisen im Finanz- und Wirtschaftssektor wurden im letzten Jahrzehnt immer öfter Massnahmen gefordert, um zukünftige Krisen zu verhindern. Ein Vorschlag ist dabei das Vollgeld oder besser gesagt die Einführung eines Vollgeldsystems. Wenn ein Vollgeldsystem eingeführt wird, ändert sich der Geldschöpfungsprozess. Das Geld darf dann nur noch von der Schweizerischen Nationalbank erzeugt werden. Den Geschäftsbanken ist es nicht mehr erlaubt, Buchgeld zu schöpfen. Dem Bund wird also ein Geldschöpfungsmonopol übertragen. Die Mindestreserve für Geschäftsbanken würde dann sozusagen 100% betragen, weil jeder ausgegebene Kredit vollständig aus SNB-Geld besteht. Das heisst, wenn die Bank 200 CHF neues Geld von der SNB gekauft hat, darf sie höchstens 200 CHF als Kredit vergeben.

Mit der Zielsetzung, die Banken- und Finanzsystems zu stabilisieren, kann ich mich durchaus identifizieren. Bezüglich der Umsetzung bestehen für mich aber zu viele Unklarheiten. Ein derartiger Systemwechsel ist noch nirgends vollzogen worden und seine Auswirkungen sind unmöglich abzuschätzen. Wahrscheinlich ist zum Beispiel eine Verlagerung von Finanzgeschäften in den Bereich der sogenannten „Schattenbanken“. Gleichzeitig würde die Macht und Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank ausgebaut. Dabei aber brauchte es genau das Gegenteil, nämlich eine stärkere demokratische Kontrolle der SNB-Politik. Zu bezweifeln ist auch, ob dank der Initiative Finanzkrisen verhindert werden könnten. Wenn die Schweiz ein solches System als einziges Land einführt, sind die Umgehungsmöglichkeiten nahezu unbegrenzt. Letztlich gibt die Initiative vor, mit der Einschränkung der privaten Geldschöpfung liessen sich die wesentlichen Probleme unseres Wirtschafts- und Finanzsystems lösen. Dabei würde die Umstellung gerade in Bezug auf die wachsende Ungleichverteilung des gesellschaftlichen Reichtums gar nichts bewirken.

JA zum Geldspielgesetz

Weil Geldspiele zu Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug führen können, hat das Stimmvolk 2012 mit 87% der verfassungsmässigen Einschränkung und Regulierung des Geldspiels zugestimmt. Während Schweizer Spielbanken und Lotteriegesellschaften jährlich gegen eine Milliarde Franken Abgaben an die AHV/IV und die Lotteriefonds der Kantone leisten, die dieses Geld in über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales investieren, setzen sich illegale ausländische Online-Geldspielanbieter aus Malta, Gibraltar und Antigua seit über 15 Jahren über die Verbote in der Schweiz hinweg. Sie kassierten so nahezu eine Milliarde Franken Spielerträge ohne irgendwelche Auflagen einzuhalten oder in der Schweiz Abgaben und Steuern zu bezahlen. Das neue Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, um dieser Abzockerei einen Riegel zu schieben. Das Internet ist nämlich kein rechtsfreier Raum. Nicht bewilligte Spiele werden künftig in eine öffentliche Sperrliste aufgenommen. Zudem richten die Internet-Provider einen Zugangsschutz ein. Ein solcher wird beim Geldspiel übrigens in 17 europäischen Staaten bereits wirksam angewandt. Im Bereich der Spielsuchtprävention wird die neue Gesetzgebung zu einer der strengsten in Europa. Vor allem für den Jugendschutz sind wichtige Vorschriften vorgesehen. Ein JA unterstützt die soziale Schweiz, die Kultur und den Sport und schützt unser Land besser vor Spielsucht und Geldwäscherei. Die Erträge fliessen in das Gemeinwohl in der Schweiz anstatt in die Taschen ausländischer Aktionäre in Offshore-Staaten.